April 1553.
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und eröffnet, es seien daselbst viele beschwerliche Sachen vorhanden, Friedbrüche und Anderes, meßhalb er fürgut halte, daß die Obern bald in das Land kommen. Deßwegen und wegen aller obigen Artikel wirdbeschlossen, es solle jedes Ort auf Sonntag den 16. April seine Botschaft zu Utznach au der Herberg haben,uin weiter in der Sache zu handeln. Den Abschied umerschreibt Kaspar Acbli, Landschreiber zu Glarus.
Em Schwyzer Archivar übersetzt das Datum auf den 6. März. Die Näfelser Fahrt war damalsin der Regel am ersteil Sonntag im April.
Das Glarner Archiv: Abschiede, enthält eine flüchtige, theilweise nur Notizen bildende Minute diesesAbschiedes. Neues enthält sie Folgendes: 1. Als bei dem in e erwähnten Erbfall betheiligte oder in Betrachtkommende Personen werden genannt: Aeberli Genti und Stoffel Vogt. 2. Die Notizen: „des zechendenhalb soll man inen schryben, daß" . . und schließlich: „Diser abscheid ist dem schryber."
262.
Areiburg und Wer». 1553, 7. und 8. April.
Betreffend die Quellen siehe Note.
I. 1553, V.April. Vor Rüth und Burger zu Freibürg erscheint Niklaus Kalbermatter, im Namendes Bischofs und der Landschaft Wallis, mit einem Crcdenzbrief und eröffnet, wie die Anwälte des Königsvon Frankreich die von Wallis mit der Traite soraine, die von dem Meersalz, welches die Landschaft Wallisin den Landen des Königs kaufe, bezogen werden wolle, beschweren. Da ihnen dieses unleidlich sei, so bittensie, ihnen berathen und beholfen zu sein, damit diese Beschwerde abgestellt werde und sie ohne Neuerung beidem Frieden und der Vereinung bleiben können. Die von Freiburg wollen diesem Verlangen gerne willfahren,°s sei mit Schreiben oder in anderer Weise.
II. 1553, Z.April. Vor dem Rathe zu Bern erscheint ein Bote von Bischof, Hauptmann und RathZU Wallis und eröffnet: Es habe der König von Frankreich den Zoll (Gabellen) für das Meersalz erhöht,was dem Frieden und der Vereinung zuwider sei. Er bitte, denen von Wallis gegenüber dem König beholfenM sein; sie wissen, daß die Hülfe derer von Bern ihnen nützlich sei. Der Rath antwortet: Wenn er etwasGutes thun könne, so thue er dieses gerne.
Ziff. I aus K. A. Frciburg: RathSbuch No. Ziff. II a»S St. A. Bern: Rathibuch No. ZS«, S. IZ8.
263.
Ketcrlingen, Areiburg, Wert». 1553, 9. April bis 6. Juni.
Des Grafen von Greperz gemeiner Geltcntag und nächstanliegende zubehörige Verhandlungen.
I. 1553, 13. April, Peterlingcn. Anton Tillier, Scckelmcister zu Bern, Ulrich Dulliker, Seckelmeisterzu Lucern, und alt-Ammann zum Weissenbach von Unterwalden an Burgermeister und Rath zu Zürich (undandere Orte). Auf dem letzten Tage zu Baden sei verfügt worden, der Graf zu Greyerz solle seine gemeinen