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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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767
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März 1553. 767

sie das Mehr ergehen lassen, doch mit Protestation, daß dasselbe ihren Obern an ihren Rechten und Herr-lichkeiten nichts schade, wofür sie einen Schein begehrt haben. Es wird beschlossen, den Handel in seinemWerth bleiben zu lassen. Dem Landvogt soll geschrieben werden, er solle diejenigen, welche sich wolltenerkaufen lassen, nebst den Kundschaften, die verhört worden, und von den Altgläubigen noch des Fernernangegeben worden sind, auf Montag über acht Tag (17. April) anherbcscheiden und selbst auch erscheinen.

N. A. Freiburg: Rathsbuch No. 70.

IV. 1553, 25. Mai. Venner (Anton) Tillier, als Gesandter von Bern, eröffnet vor dem Rath zuFreiburg, nach dem gewöhnlichen Gruß: Seine Herren vernehmen, wie die von Freiburg einige Kundschaften,inen und de» Partien, so betreffen will", gegen die von Oulens, welche Einige mit Korn und andernZusagen zu mehren gebracht haben, hinterrücks aufnehmen; das sei wider Landesgebrauch. Und da beidiesem Handel die von Bern für argwöhnig beachtet werden möchten und die Sache die Liebe nicht mehre»,sondern mindern dürfte, so bitten seine Herren ernstlich, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen; zumalauch in Betracht, daß früher ein Priester auf der Seite derer von Freiburg practicirt haben soll, und die vonBern es auch dabei bewenden ließen. Wenn auch die von Freiburg erkennen würden, daß dermalen lautBrief und Siegel, welche die von Bern getreulich halten wollen, die Strafe denen von Freiburg zustehe, sobitten jene doch, wie schon bemerkt, guter Freundschaft und Liebe wegen, von der Angelegenheit abzustehen,da diese mit der Zeit nicht gute Früchte tragen möchte. Der Kirchherr von Oulens sei laut des aufgerichtete»Briefes nicht von der Cur gezogen, und dereingesetzte" Prädicant begehre auch, eingesetzt zu werden. DerRath beschließt: Er wolle der Bitte derer von Bern entsprechen und den Handel ruhen lassen, mit derBedingung, daß sie dem Ansuchen derer von Freiburg auch willfahren; man sei nicht der Meinung, daßdie von Bern das Betreffende gethan haben, sondern dasselbe sei durch Bosheit der Unterthanen geschehen;die von Freibnrg seien nicht Weniger gesinnt, Brief und Siegel zu halten und Freundschaft und Liebe zubeweisen, als die von Bern. (Es folge» kurze Andeutungen über Vorbringen des Grafen von Greyerz, dieNicht von Erheblichkeit zu sein scheinen.) «. A. Freiburg: Rathsbuch R°. 70.

Bezügliche Verhandlungen fanden schon im Mai 1552 statt. Auf einen Tag für Aufnahme des Mehrszu Oulens und St. Maurice (Mory") vom 9. Mai 1552 instruirt Freiburg den Seckelmeister Hans Reifund Hans Künzis: Mit den Altgläubigen zu reden, wie die Sache sich verhalte, daran zu sein, daß jene,welche nicht Herrschaftsleute, sondern fremdeTagwaner" sind und solche, die an Ehre» vcrläumdet sind,zum Mehr nicht zugelassen und den Umständen, die das Mehr ungültig machen möchten, wie das Erpracticiren,nachzufragen. K. A. Freiburg: JnstructionSbuch No. 0, r. 7S verxo.

1552, 14. Mai. Vor dem Rath zu Freiburg berichten die genannten Gesandten, was sie zu Oulensund St. Maurice gehandelt haben in Betreff des Mehrs,welches von beiden Städten ist hintcrsich gewiesen

worden". K. A. Freiburg: RathSbuch No. 00.

259.

Waden. 1553, 21. März.

LandeSarchiv Appenzell: Abschiede.

Dieser Tag ist von Boten von Basel, Schaffhausen und Appenzell, als von den Schiedorten,besucht worden, tun sich zu berathen, wie der Anstand zwischen den VII Orten und den drei Städten,betreffend die Appellationen, Klosterrechnungen und den Eid des Landvogts im Thurgau gütlich beigelegtwerden könne. Die Boten nehmen vorab die Instructionen von Basel und Schaffhausen zur Hand undverabschieden auf Gefallen ihrer Obern Folgendes: Alls dein nächsten gemeineidgcnössischen Tag soll der