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März 1553.
verhandelt werden, nun aber die Jahrrechnung bald erfolge und damit sich kein Theil beklagen könne etwaauf einen eilenden Tag genöthigt worden zu sein, so solle die Sache bis zur Jahrrechnung in Badeilruhig bleiben, dann aber nicht weiter verzogeil werden, sondern es solleil dann beide Parteien oder ihreAnwälte erscheinen und des Rechtens gewärtigen.
25«.
Hutens, Areiöurg. 1553, 10. März bis 25. Mai.
Verhandlungen zwischen Bern und Freiburg betreffend das Mehr zu Oulens.
I. 1553, 1t). März. Frciburg abordnet nach Echallcns Hans Reif, Seckelmcister, und Hans Künzismit folgender Instruction: 1. Sie sollen das Examen, welches der Vogt von Orbach in Betreff dessen, dersich wegen des Mehrs hat bestechen lassen, verhören und wenn sich das erfindet, was denen von Freiburgangezeigt worden ist, dieses den Boten von Bern eröffne», und da die Sache dem Vertrage zuwider ist,„denselben" nicht mehren lassen, sondern daran sein, daß er zurückgestellt und nach Verdienen bestraft werde.2. I» Betreff der beiden Brüder, welche unvertheilt in Einem Hause, aber doch beide „guter jaren" sind,sollen sie dahin streben, daß beide mehren können; das Gegentheil werde man nicht nachlassen. 3. WennEiner der Mehrenden nicht ehrlich, sondern dermaßen verläumdet ist, daß ihm weder Eid noch Kundschaftzu vertrauen ist, so soll der nach der Meinung derer von Freiburg zum Mehren nicht zugelassen werden.4. Sie sollen die Unterthanen crmahnen, in sich selbst zu gehen, die alte Freiheit nicht aufzugeben undgemäß dem Vertrage zu handeln; vorab sollen sie von denen, die das Mehr begehren, „disen und den andernufgeloffnen", auch des Landvogts Kosten fordern, indem die von Freiburg der Mehre wegen keine Kosten
tragen wollen. K. A. Fr -Iburg: Jnstructionzbuch No. s, r. IIS.
II. 1553, 22. März. Bern an den Vogt zu Echallcns. Die Boten, welche zu Oulens gewesen seien,haben berichtet, wie die Messe abgemchret lind die evangelische Religio» angenommen, aber weder die Altäreabgeschlissen, noch die Götzen ans dem Tempel gethan worden seien. Es sei daher der Wille und dieMeinung des Rathes zu Bern, daß der Vogt die Kirchen räume, nämlich die Altäre abbreche und die Bilderdaraus thue und in das Schloß fertige und an Ort und Ende verlege, daß niemand dazu kommen, nochAbgötterei damit treiben möge. Da der Kirchherr begehre, ihm das Beste zu thun, so soll der Vogt ihnbefragen, ob er die Reformation derer von Bern annehmen oder in seiner Religion beharren wolle; imerstem Falle wolle man ihm das Beste thun, im andern Falle ihn sonst bedenken. Ebenfalls soll er befragtwerden, wem die Collatur der Pfarre zu Oulens gehöre, von wem er dieselbe erworben und wer sie ihm geliehenhabe. Seine Antwort soll der Vogt berichten. Da inzwischen die Leute zu Oulens mit einem Prädicantenversehen werden müssen, der auch jetzt auf künftige Ostern das Nachtmahl weihe, so habe man Herrn Viret,Prädicanten zu Lausanne, geschrieben, daß er einen hersende, der bis auf weitern Bescheid dieses versehe.
St. A. Bern: Deutsch Misfwenbuch uv, S. lso.
III. 1553, 5. April. Vor dem Rath zu Freiburg berichtet Hans Reif in Abwesenheit seines Mitboten,Hans Künzis: Ungeachtet sie der Meinung gewesen seien, daß Einige, welche um das Mehr zu machenKorn genommen haben, beim Mehr nicht sollten zugelassen und daß die Kundschaften verhört werden sollen,haben doch die Gesandten von Bern hierauf nicht eintreten und die Kundschaften nicht verhören lassen,sondern mit dem Mehr fürfahren wollen. Als die Boten von Freiburg gesehen haben, daß das Mehrdennoch herauskomme, wenn man schon die Drei, welche sich erkaufen ließen, zurückstellen würde, so haben