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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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764
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764 Februar 1553.

Zu p. 1553, 24. März, Luggarus. Kaspar Stierli, Landvogt, an Uri. Ab demjüngst gehaltenen"Tage haben die Gesandten der VII Orte von ihm Antwort gefordert. Er berichte nun, daß er die Drei,in Betreff welcher man ihm geschrieben habe, verwiesen habe, bevor das betreffende (letzte) Schreiben aus-gegangen sei. Ebenso habe er den Luggarnern angezeigt, daß sie in Betreff der Annahme eines Schulmeisters,der vielleicht dem neuen Glauben anhängig sei, stillestehen und jeder sich dieses Glaubens muffigen solle,sonst werde der Landvogt gemäß dem Schreiben der VII Orte jeden nach seinein Verdienen bestrafen; auchdaß sich während dieser Fastenzeit jeder zur Beicht und zum Sacrament verfüge, wie das bei den Altgläubigenvon Alters her der Brauch gewesen sei. Wenn weiter etwas begegne, so wolle er auf den nächsten Tagberichten. St. A. Lucern: Acten Luggarus.

Uri sendet den Brief mit Begleitschreiben vom 6. April an Lucern. Die Missive wird imBegleitschreiben ausdrücklich als Antwort auf das Schreiben der VII Orte ab dem jüngsten Tag zu Badenbezeichnet. ibi<i«m.

Zu <K. 1553, 21. Februar. Glarus an Zürich. Auf der letzten Tagleistung zu Baden habe derGesandte von Glarus, Ammann Bussi, zufolge seines Befehls, die von Zürich angegangen, die Freunde(Verwandten) von Georg Nythart seligen Kindern, als die rechten nächsten Erben, zu veranlassen, dieseKinder an Hand zu nehmen. Darauf sei ihm geantwortet worden, es sei bereits ein Tag angesetzt, umdie Theilung dieser Kinder vorzunehmen; man möge im Namen derselben einen Bevollmächtigten dahinabordnen. Nun sei ein Schreiben von Anna Nythart, Stephan Hasen Frau zu Männedorf, eingekommen,das mit jener Antwort nicht übereinstimme, indem sie verlange, es soll ihr ein Knäblein auf Kosten derervon Glarus zugeschickt werden, der übrigen Kinder aber, wie es scheine, sich nicht behelligen wolle, wodurchdie Sache verzögert werden möchte. Man bitte daher die von Zürich nochmals, im Sinne der dem Gesandtenvon Glarus gegebenen Antwort beförderlich vorzugehen, wodann die von Glarus für die Kinder auch jemandabordnen werden. St. A. Zürich-A. Morus.

25«.

Wern und Ireiburg. 1553, 17. bis 23. Februar.

Verhandlung des Grafen von Greyerz mit Bern und Freiburg.

I. 1553, 17. Februar. Vor dem Rath zu Bern eröffnet der Graf von Greyerz, er habe vernommen,er sei hier einiger Reden wegen verklagt, die er in den Ländern gethan haben solle, was aber nicht geschehensei. Er bitte, den Tag zu Baden (Peterlingen?) zu besuchen lind ihm ein Rathsglied beizugeben. (Unterin2l). Februar ist wieder eine Verhandlung mit dem Grafen verzeichnet, aber so unklar redigirt, daß dieHeraushebung des Klaren ohne Nutzen ist). St. A. Bern- Rathsbuch No. ses und ses, zweit- Abth-iwng, S. iss.

II. 1553, 21. Februar. Vor dem Rath zu Freiburg erscheint der Graf von Greyerz persönlich underöffnet: Da auf dem letzten Tage zu Baden für seine Gelten ein Tag nach Peterlingen bestimmt wordensei, und die von Bern in Betreff ihrer Ansprache denselben abwarten wollen und ihm einen Rathsgesandtenbewilligt haben, um zu hören, was daselbst verhandelt werde, so bitte er die von Freiburg, mit ihrer Forderungauch stillzustehen bis auf den benannten Tag. Daneben möge man ihm verzeihen in Betreff dessen, waser wider die von Freiburg geredet und gethan haben möchte; er erbiete sich ihnen mit Leib und Gut. DerRath beschließt, dem Grafen freundlich anzuzeigen, da früher die Angelegenheit vor den Burgern gewaltet habe, sowolle man sie wieder dahin kommen lassen. Daneben soll Herr Ulrich (Nix), wie aus sich selbst, dem Grafenwegen Corbers mittheilen, daß erdie" denen von Freiburg erkennen wolle. K- A. Freiburg - Rathsbuch No. ?o.