754 Januar 1553.
dem Auftrag, des Königs freundlichen Gruß zu erzeigen und alle Liebe und Freundschaft zu erbieten. Fürseine Person wolle er sich so verhalten, daß die von Freiburg seinen geneigten Willen erkennen werden.2. Auf dem letzten Tage zu Baden sei er wegen des Grafen von der Cainmern angegangen worden.„Daruf er geantwurt" (zu Baden oder zu Freiburg?), der Graf habe einige Gelder aufgebrochen und dafürseine Schlösser und Flecken versetzt; dafür sei aber der Graf nicht befugt gewesen, weil diese Flecken demKönig gehören. Dessenungeachtet habe er dem König in dem Maße zugeschrieben, daß er den Sohn desHerrn von la Vaulx nach Cammerach zum Präsidenten und dem Grafen geschickt habe, mit ihnen zu reden,um einmal diesen Handel zu Ende zu bringen. Es sei jene Sendung erfolgt und er habe hierauf von demPräsidenten einen Brief erhalten, des Inhalts, der Graf wende allen Fleiß au, daß die Bürgen befreitwerden; damit die letzter» sich dessen überzeugen, sollen sie einen Ehrenmann nach Cammerach senden. Danebenzeigt der Gesandte aus sich selbst an, wenn man einen Theil des Geldes annehmen und für den übrigendem Grafen Ziel geben wolle, so wäre dieses dem Grafen und den Bürgen nützlicher. Den gleichen Vortraghabe er zu Bern gehalten. 3. Der Tresorier habe ihm geschrieben, er habe die Pension noch nicht in Goldumwandeln können, er bitte, ihm noch vierzehn Tage Geduld zu tragen. 4. Wenn man jemand nachCammerach senden wolle, so erbiete er sich, denselben Empfehlungsbriefe an den Präsidenten und den Grafenmitzutheilen. 5. Letzlich theilt der Gesandte viele neue Zeitung mit. Es wird ihm nach Verdankung desgeneigten Willens erwicdert: 1. Die Pension betreffe auch andere Orte, daher man deren Antwort erwartenund dann weitern Bescheid geben wolle. 2. Was den Grafen von der Cammer anbelange, so lasse man es„darby belyben" und bitte, die Sache so zu befördern, daß die Burger derer von Freiburg gelediget werden.
K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 70.
III. Schon früher fanden Confereuzen zwischen dem französischen Gesandten und Freiburg statt, wegenPensionen und Soldangelegenheiten des letztern, dann auch betreffend Greyerz. Wir geben diesfalls folgendeNotizen.
1. 1553, 7. Januar. Haus Reif und die Venner berichten vor dem Rath zu Freiburg über ihreVerhandlung mit dem „Franzosen". Auf ihr Verlangen, sich mit ihm in Betreff des „stats" zu berathe»,habe er geantwortet, er habe diesfalls vom König keinen Auftrag; wenn ihm aber die Boten „etlich" inSchrift stellen, so wolle er diese dein König zuschreiben. Er glaube, der König Werde diejenigen, welche ihmin Piemont und in der Picardie gedient haben, gnädig bedenken „und demnach den übrigen anheimschennach sinem guten bedunken geben". Im klebrigen habe der Gesandte angezeigt, wie der König gar einenguten Willen zu denen von Freiburg trage, weil sie die ersten in der Vercinung gewesen seien und auchdie ersten, welche mit Knechten ihm zuziehen. Beinebens habe er den Boten mitgetheilt, man solle demGrafen nicht trauen, er habe mit einigen „Rebellen" (?) eine Verständniß wegen Genf gehabt.
K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 70.
2. In einer Missive vom 7. Januar 1553, in welcher Freiburg an Bern Mittheilung in Betreff desvom französischen Gesandten berichteten angeblichen Verständnisses des Grafen von Greyerz gegen Genf macht,heißt es, der Graf habe sich mit einigen kaiserlichen Fürsten und Edelleuten, als mit dem Prinzen vonSavoyen und andern von seinen Anhängern in einen Verstand für einen „unversehenlichen" Ucberfall derStadt Genf eingelassen. K. A. Freiburg: Missivenbuch No. Ib, k. I4S.
3. Von einer Verhandlung zwischen Gesandten von Freiburg und dem Botschafter von Frankreich,Bassefontaine, redet schon eine Missive Freiburgs an letztern vom 27. December 1552. Die Verhandlungbetrifft Pensionsangelegenheiten. Ob dieses die gleiche oder eine frühere Conferenz ist, ist nicht ganz klar.
K, A. Freiburg: Missivenbuch No. Iö, s. izg vorao isranzösisch).