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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1553.

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SSI.

1553, vor 21. Januar.

Verhandlung zwischen Basel Stadt und dem Bischof von Basel betreffend Terwyler und Ettingenund die Landgrafschaft Sißgau.

Mit Rücksicht auf das wiederholte Vorkommen des Verhältnisses von Terwyler und Ettingen fügenwir folgenden iudirecten Bericht einer bezüglichen Conferenz an.

1553, 21. Januar. Basel an den Bischof von Basel. Heute habe man vernommen, was der alt«Burgermeister Bernhard Meier zufolge seines Auftrages in Betreff der beiden Dörfer Terwyler und Ettingenund der Landgrasschaft Sißgau mit dem Bischof verhandelt habe. Da letzterer seinen Kanzler an dieRegierung von Ensisheim schicken und mit derselben verhandeln wolle, so seien die von Basel hiemit auchzufrieden, und bitten den Bischof, die Sache zu befördern. Da wegen der Landgrafschaft ohne Vorwissenund Willen des Capitels nicht verhandelt werden könne, so sei man zufrieden, wenn der Bischof die mitdem Gesandten von Basel berathenen Mittel dem Capitel vorlege und dessen Meinung beförderlich denenvon Basel berichten wolle. o. A. Basel: Miifwenbuch lüsssv, s. >s.

252.

ZSern und Areivurg. 1553, 23. und 27. Januar.

Autrittsgruß und Eröffnungen über beide Städte gleich betreffende Verhältnisse vom französischenBotschafter (Sebastian de L'Aubespine, Sr.) von Basscfontaine.

I. 1553, 23. Januar. Vor dem Rathe zu Bern eröffnet der Herr von Basscfontaine, nachdem ervom König von Frankreich auf den Tod des Herrn von Marche-Ferriere a» dessen Stelle zum Gesandtenin der Eidgenossenschaft ernannt worden sei, so trete er diese Stelle damit an, daß er 1. des Königs undseinen eigenen freundlichen Gruß mit Erbietung aller guten Dienste vermelde. 2.Nachdem sich zu tragenin der Handlung zu Baden vereinung m. h. dem küng die fach zum guten gefürdert", sei der König dessenberichtet worden und lasse in einer Missive denen von Bern freundlich danken und habe das Gleiche auchdem Gesandten aufgetragen. 3. In Betreff der Grafen von der Cammer, für welche Untcrthanen undBürger derer von Bern sich verbürgt haben, habe der König dem Präsidenten zu Cammerach befohlen, einEinsehen zu thun. Zwar sei das nicht Sache des Königs, da es Privatpersonen angehe, und man wisse,wie man in solchen Fällen im Recht vorzugehen habe; es sei aber aus Liebe und Freundschaft geschehen. DieGelten werden nun zu Cammerach guten Bescheid finden; wenn auch vielleicht jetzt das baare Geld nichtvorhanden sei, so werde ihnen doch gut an die Hand gegangen werden; es sei zu hoffen, daß sie in Kurzemgelöst werden. Es sollen daher gemeine Gelten jemand erwählen und hineinschicken. 4.Nüw Zytunganzöugt us Piemont, Jtalia." 5. Als Gesandter des Königs wolle er denen von Bern dienen, wie keinBote es früher gethan habe. Der Rath verdankt dieses und erbietet ebenfalls vieles Gute.

St. A. Bern: Rathsbuch Na. SLS und s»Z, zweite Abtheilung, S. Ivo.

II. 1553, 27. Januar. Der Herr von Bassefontainc, Anwalt des Königs von Frankreich, eröffnetvor dem Rathe zu Freiburg: 1. Nach Abgang des Herrn von Marche-Ferriere sei er zur Erhaltung derLiebe und Freundschaft zwischen dem König (und den Eidgenossen, Freiburg?) herausgeschickt worden, mit

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