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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1553.

bisher dem Grafen das Beste gethan, wie er und jedermann wisse, und mit ihm freundlich und liebreichgehandelt. Die Boten habe» dann begehrt, die betreffenden Rathsglieder mögen dieses vor den Rath bringen,

Staatsarchiv Bern: Jnstructionsbuch i: t. SS4. KantonSarchiv Dreiburg: Berner Misswcn. KantonSarchiv Solothur»: Abschiede Band SS.

Gesandte: Freiburg. Martin Sesinger; Hans List, beide des Raths. (Andere nicht bekannt.)

I. Verhandlung zwischen den Städten Bern, Freiburg und Solothurn. In Bezug auf diethurgauischen Angelegenheiten finden die Gesandten: 1. Es sei ohne Nutzen, den Auszug der Abschiede derLänge nach zu verhören, sondern es sollen aus denselben alle Punkte, die zu den Appellationen dienen undwas sonst noch weiter dahin Gehörendes gefunden werden möchte, ausgehoben und besonders zusammengestelltwerden. Ebenso soll es in Betreff der Klosterrechnung und des Eides, wenn diesfalls etwas gefunden würde,gehalten werden. 2. Das soll Alles mit Beförderung geschehen, damit, wenn eine Tagsatzung nach Badenangesetzt wird, die Boten der drei Städte sich einen oder zwei Tage vorher da einfinden, die genannteZusammenstellung nebst dem alten Auszuge und allen übrigen sachbezüglichen Gewahrsamen und Briefen,die jedes Ort hat oder noch finden mag, mitbringen, und sich, als die Kläger, vereinbaren können, wie sieallen Handel den drei Vermittlungsorten vortragen wollen. 3. Hiebei sollen die Boten init gänzlicher Vollmachterscheinen. Würde die Sache freundlich verglichen, so soll jeder Bote dieselbe wieder an seine Oberngelangen lassen; wenn keine gütliche Beilegung erfolgt, sollen die Gesandten das auch heimbringen, und dannsoll man erst rathen, wo und wie man für den Fall, daß man das Recht brauchen wollte, die Nichter,Redner und Zusätzer wählen wolle. 4. Da die VII Orte nicht zulassen wollen, daß der Landvogt den dreiStädten schwöre, so können letztere dieses nicht ändern, wohl aber können sie verlangen, daß zum Landgericht,wie von Altem her, ein besonderer Vogt erwählt werde. 5. Endlich sollen die drei Städte einen Schreibermitnehmen, damit ihnen dieser in allen Sachen behülflich sei. Ten Abschied unterschreibt der Seckelschreiberzu Bern.

II. Die Herren Sesinger und List eröffnen vor dem Rath zu Bern: 1. Was die V Orte mit demGrafen von Greyerz und denen von Freiburg verhandelt haben,nämlich ob st) die v ort st) versichern injars frist bezalen, wellend st) in ir pitt bewilligen, dem grasen ze warten, wo nit, by brief und sigel blibenlassen". 2. Hinter Orbach sei ein Dorf, welches das Mehr begehre,mit pit, ze warten bis sich die zr>tentschläfst". Der Rath antwortet: 1. Er verdanke die Verhandlung zwischen dem Grafen und denen vonFreiburg; die von Bern wollen in gleicher Gestalt auch thun. 2.Des mers halb zu Olms fürderlich ein

was die letztern, wie bemerkt, gethan haben.

St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch LS, S. 109.

250.

Wert!. 1553, 16. Januar (Montag).

tag ansetzend."

St. A. Bern: Rathsbuch No. SS2 und 8SS, zweite AbtheNung, S. 74.

Die Namen der Freiburger Gesandten aus ihrer Instruction, K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch No t!,k. 1UL, und aus der Quelle für II.