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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1553.

Obrigkeiten und den einzelnen Ansprechern erlangt. Tie Boten seien nun im Namen der benannten Orte aufdie Bitte und in den Kosten des Grafen abgesendet worden, die von Freiburg auf das freundlichste unddringendste anzugehen, in gleicher Weife dein Grafen einen Stillstand zu bewilligen, und ihn als ihrengetreuen Burger für empfohlen zu halten; die Boten im Namen ihrer Obern erbieten sich, das denen vonFreiburg zu vergelten; desselben erbiete sich auch der Gras. Sie bitten um eine willfährige freundliche Antwort,und bemerken noch, daß der Graf die von Freiburg bei ihren Herren keineswegs etwa verunglimpft habe, wieman vielleicht meinen möchte, indem er nichts Anderes begehrt oder vorgetragen habe, als daß man ihm denverlangten Stillstand bewilligen möchte, wie man ans dem Scheine, der ihm über die diesfällige Verhandlungzu Lucern von daselbst auf Mittwoch vor Katharina (23. November) 1552 gegeben worden sei, ersehen könne.2, Den Obern der Gesandten sei bekannt geworden, wie die von Freiburg ungeachtet des freundlichenSchreibens und der Bitte nicht bloß derer von Lucern, fondern auch der eilf Orte ab dem Tag zu Baden,nichts Thätliches oder Unfreundliches vorzunehmen, sondern das Anbringen der Boten der V Orte, die anshl. Dreikönigen (6. Januar) hier sein werden, zu erwarten, auf Johannis Evangelistä (27. December) neuerdingsdenen von Corbers geschrieben und Antwort verlangt haben, ob sie demjenigen stattthun wollen, was dieBoten von Freiburg ihnen vorgehalten haben; init der Anzeige, daß man im widrigen Falle sich weiterumsehen werde, was in der Sache zu thun sei. In Folge dieses Schreibens, aus dem zu schließen gewesensei, die von Freiburg möchten aus eigener Gemalt etivas Unfreundliches und Thätliches vornehmen, habensich die Obern der V Orte auf Epiphaniä (6. Januar) zu Lucern versammelt und den Gesandten zugeschrieben,sie sollen dieses denen von Freiburg anzeigen und namentlich bemerkbar machen, daß vorerst das Rechtgebraucht und nicht eine solche Unordnung vorgenommen werde, wie man diese bisher in der Eidgenossenschaftnicht gekannt habe, daß sich jemand, ohne das Recht zu bestehen, eigenmächtig in den Posseß seiner Unterpfändergesetzt hätte, wenn auch schon die Verschreibungen solches zugaben. Die Gesandten wollen daher nochmalsdie von Freiburg zum freundlichsten angegangen haben, da der Graf keinen Richter habe und er sich abernach ihrem Erachten mit dem Recht vor gemeinen Eidgenossen begnügen werde, Bund, Burgrecht und Nach-barschaft zu betrachten und in der Eidgenossenschaft keine Unruhe zu veranlassen, sondern ihrem Vortrage zuentsprechen, was sie auch anderwärts zu erlangen verhoffen. Das wollen die Gesandten in treueidgenössischerMeinung angezeigt haben. Dabei legen sie eine voir den zu Lucern versammelten Boten der V Orte andie von Freiburg gerichtete Missive vor, ähnlichen Inhaltes wie der zweite Theil des Vortrags der Gesandten.Ter Graf habe sich auch erboten, nach Verfluß des Jahres die verfallenen Zinsen nnd Kosten und die Zinsender letztern gänzlich zu bezahlen. Der Rath beschließt zu antworten: Er verdanke den V Orten den freund-lichen Gruß nnd ihr Erbieten zum höchsten; auch die von Freiburg seien wohlgeneigten und guten Willensgegen sie. Da aber die Angelegenheit vor dem mehrern Gewalt angehoben worden sei, so gebühre demRath nicht, den Gesandten eine endschließliche Antwort zu geben; man habe die Sache vor die Burgergewiesen, vor denen sie morgen ihren Vortrag miederholen mögen. Daneben aber soll den Gesandten Folgendeseröffnet werden: Man habe einiges Befremden empfunden, daß der Graf den V Orten zugeschrieben habe,als ob die von Freiburg mit thätlicher Handlung vorgehen und sich mit eigener Gewalt einsetzen wollten.Das sei nie in ihrem Sinne gelegen und sie haben es auch nicht gethan. Wenn sie auch denen von Corbersin Betreff einer Antwort geschrieben haben, so sei das nicht aus Unfreundlichkeit geschehen, sondern deßwegen,weil die drei Panner die von Freiburg um eine Antwort begrüßt haben, worauf man ihnen geschriebenhabe, man könne ihnen keine Antwort geben, bis die von Corbers die ihrige gegeben haben, wie man solche