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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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December 1552.

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sein Anliegen ihren Obern vortragen; die werden ihm gebührende Antwort geben, u. Zwischen HansKonrad Thum, Erbmarschall zu Würtemberg, und Bläst Müller von Mammern waltet Streit in Betreff vondrei oder vier Jahrrechnungen über die Nutzung der Herrschaft Neuenburg (Neuburg). Auf Verlangen desMarschalls wird nun beschlossen, die von Zürich und Glarus sollen zu gelegener Zeit ihre Rathsbotschaftennach Stein abordnen. Diese sollen beide Parteien vor sich berufen, sie in ihrem Streit allseitig verhören, unddann allen Fleiß anwenden, sie gütlich zu vereinbaren. Gelingt dieses nicht, so mag der Marschall dieAppellation gegen die von den Landvögten im Thurgau ausgegangenen Urtheile vollführen, v. Auf demletzten Tage hat sich der Abt von Wettingen um Erlassung der Nechnungsablage beworben. Sechs Orte(ohne Bern und Zug) wollen dem Abt entsprechen, mit der von ihm anerbotenen Bedingung, daß er dieRechnung jährlich stellen, und wenn man dieselbe verlangen würde, sie vorlegen, und jährlich den Boten,wie von Alters her, die Verehrung ausrichten solle. Daneben sollen der Landvogt und Landschreiber zuBaden auf die Haushaltung des Abts ein gutes Aufsehen haben, und wenn sie Mangelbares entdecken, diesesihren Obern anzeigen. Die Gesandten von Bern aber eröffnen, aus den Abschieden ergebe sich, daß derAbt von Wettingen seit mehr als dreißig Jahren jährlich Rechnung gegeben habe; ihre Obern lassen eshiebet verbleibe» und willigen daher in die Erlassnng der Rechnungsablage nicht ein. Auch der Bote vonZug zeigt an, die Meinung seiner Obern sei, der Abt von Wettingen solle jährlich Rechnung geben.HV. Verhandlung betreffend die kirchlichen Verhältnisse in Luggarus; siehe Note.

Hit. Verhandlung betreffend den (Freiherrn) von Bollwpler; siehe Note.

Im Zürcher Exemplar fehlen in I» Ziff. 4 der die Antwort enthaltende Nachsatz, ferner i; imBerncr Ii», in I» wie Zürich; im Glarner n., I» wie Zürich ; im Basler ll>, «, p; im Freiburgerund Solothnrncr «, I», z»; im Schaffhauscr wie im Basler; im Appenzeller I», j, «, p. s aus demZürcher, 4 aus dem Zürcher, Berner, Glarner, Basler, Solothurner und Schaffhauser, »i aus dem Zürcher,v aus dein Berner Exemplar.

Zu Die Missivc der cilf Orte an Freiburg datirt vom 17. December. Es siegelt der Landvogtzu Baden, Ambros Jlllhof, des Raths zu Bern. K. A. Freiburg - Acten Greyer, No, 4«°.

1552, 24. December. Vor Rath und Burger zu Frciburg berichtet Martin (Sesinger) wie er zuBaden den Eidgenossen (das im Text Enthaltene) vorgetragen habe. Dann habe der Graf mit ihm Vielesgeredet und sich unter Anderin in Vorwürfen ergangen (folgen Einzelheiten), so daß er, Sesinger, angenommenhabe, der Graf werde die von Freiburg vor gemeinen Eidgenossen nicht sehr gerühmt habe». Er habe hieraufbei denselben angezogen, wenn der Graf seine Obern verunglimpft haben sollte, so soll man ihm diesesanzeigen, damit jene sich vertheidigen können, wie sie das Wohl zu thun im Falle seien. Die Eidgenossenhaben ihm hierauf geantwortet, der Graf habe die von Frciburg nicht besonders verunglimpft; sie wissenauch wohl, daß diese nur gcthan haben, wozu sie Glimpf und Fug hatten.Jedoch by etlichen befunden,daß min Herren mit recht Corbers und andere Herrschaften angrifen, damit sy besser glimpf haben."

K. A. Freiburg: Rathsbuch No. 7 0.

1552, 27. December. Rath und Bürger zu Freiburg berichten den cilf Orten, daß sie mit dem Grcyerzer-Handcl bis K. Januar 1553 stillstehen wollen. ibia-m.

Zu I» lassen wir folgende Acten beigehcn:

I. Der Vortrag des Herrn von Basscfontaine für den Tag vom 12. December bewegt sich inFolgendem: 1. Nach Morelcts Tod habe der König ihn, Basscfontaine, als dessen Nachfolger ernannt.2. Seit seiner Ankunft habe er geschrieben, des Königs Credenz geschickt und bemerkt, man möge Vorsorgen,