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Dccember 1552.
die Stadt Metz überwunden sein werde, nach Frankreich, Savoyen und Piemont zu ziehen; bereits liege einTheil seines Kriegsvolkes vor Alba und Jueri (Jvrea), die Absicht sei, den Eidgenossen den Paß nachFrankreich zu verschließen und dann nicht nur dem Herzog (von Savoyen) sein Land wieder zu verschaffen,sondern auch die Eidgenossenschaft zu besuchen. Die von Bern haben daher ihren Amtleuten befohlen, aufargwöhnische Spanier, Italiener und Andere, die von einem Lager in das andere ziehen, zu achten, sie zu„ersuchen und zu rechtfertigen", ob sie etwa Briefe tragen oder Anderes zu vernehmen sei, um gewissePractiken zu entdecken. Dabei habe sich zugetragen, daß ein Courier, der aus dem Lager des Don Fernandin Piemont nach Metz wollte, in der Landvogtei Averdon ausgehalten worden sei; bei dem habe man inden Kleidern versteckt eine kaiserliche Büchse, einige Missiven an den Kaiser und an den Prinzen von Piemontgefunden. Die letzlern, da der Prinz ihr abgesagter^Feind sei, haben sie aufgebrochen und darin unterAnderm gefunden, wie ihm ein Oberster aus des Kaisers Lager in Piemont schreibe, wenn die Kaiserlichennicht vor Alba ziehen, das die Franzosen vor einigen Tagen eingenommen haben, und dasselbe belagernmüßten, so hätten sie dem Prinzen einen guten Dienst gethan. Da des Kaisers Courier die Büchse nichtgetragen habe, wie er es hätte thun sollen, so hätte er etwas Anderes verdient, aber aus Gnade habeman ihn gehen lassen, dabei aber dem Kaiser allen Handel zugeschrieben. Da solches zum Nutzen gemeinerEidgenossenschaft geschehen sei, so wünschen die von Bern zu vernehmen, ob sie hiemit recht oder unrechtgethan haben und was die andern Orte gut bedünke. Wird in den Abschied genommen. »». Da keinedringenden Geschäfte obwalten, so wird kein anderer Tag angesetzt, mit der gewohnten Befugniß fürjedes Ort, dem etwas Besonderes begegnen möchte. «. Vogt Schuler von Glarus zieht gemäß seinerInstruction an, seinen Obern werde von den Seevögten zu Wesen berichtet, der Delling zu Wallenstadt undseine Mithaften lassen größere Schiffe machen, als früher in Uebung gewesen seien, was den gemeinen Unter-thanen und denjenigen, welche die Märkte besuchen, große Verhinderung bereite und mit der Zeit bedeutendenNachtheil mit sich bringen möchte. Das soll jeder Bote (der drei Seeorte) heimbringen und auf dem nächstenTag mit Instruction erscheinen, t. Es erscheint abermals der Graf von Greyerz und bittet, wie früher,die Obern der (betreffenden) Orte und ihre Unterthanen möchten in Betreff der Zinsverschreibungen umHauptgut, Zins und Kosten, die mit Leistungen aufgelaufen seien, ein Jahr lang gütlich stillestehen,wie das oben gemeldet worden ist. Daneben eröffnet er, der König von Frankreich sei ihm, abgesehen vondem Orden, 4000 Franken Pension schuldig, die seit einigen Jahren unbezahlt gebliebeil seien; er bitte umeinen Beschluß, ob ihm die Eidgenossen, die ihn als Eidgenossen erkannt haben, diesfalls zum Recht verhelfenwollen; wäre das nicht zu erhalten, so möge man ihm eineil schriftlichen Schein geben, daß er seine Ansprache„nach synein vermögen" einziehen möge; er beabsichtige, dem König den Orden aufzugeben und nichtlänger in dessen Dienst zu bleiben. Es wird ihm geantwortet: Da er auf dem Marchtag zu Peterlingenseine von dem Orden und der Pellsion herrührenden Anspracheil dein König frei heimgesctzt und seinerGnade übergeben habe, so soll er hiebet billig verbleiben und den König hierum freundlich ansuchen. Fürden Fall, daß ihm dieses nicht gefällig wäre, nehme man sein Begehren in den Abschied, damit diesfallsjeder Bote auf dem nächsten Tag mit Austrag erscheine. Dabei hat man mit ihm ernstlich reden lassen, dader Botschafter des Königs in der Eidgenossenschaft freies sicheres Geleit habe, so solle er weder mit diesem,noch mit andern Franzosen etwas Unfreundliches oder Thätliches mit Worten oder Werken vornehmen.Nachdem dann noch der Graf die Gesandten von Bern und Freiburg angesucht hatte, ihre Obern mögenihm gemäß des Burgrechts berctthen und beholfen sein, habeil ihm diese Gesandten geantwortet, er möge