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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Demnber 1552.

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oberösterreichische Lande nicht zn überziehen, zu schädigen oder das Winterlager in denselben zu nehmen.Auf das hat der König von Frankreich geantwortet, er habe ein großes Mißfallen über dem (Brand-)Schatzenund Schädigen des Markgraf Albrecht gehabt und ihm das an den betreffenden Orten nicht gestatten wollen;auf dieses sei der Markgraf von ihm abgefallen und kaiserlich geworden und liege jetzt vor der Stadt Metzund es heiße, der Kaiser beabsichtige, einen reisigen Zug und Fußvolk in die von den Eidgenossen benanntenGegenden zu legen und daselbst das Winterlager zu beziehen; die Eidgenossen mögen bedenken mit welchemSchaden das für sie verbunden sei. Auf dieses hat mau au den römischen König und die Regierung zuEnsisheim geschrieben, da die Eidgenossen beim König von Frankreich mit Briefen und Botschaften sovielerwirkt haben, daß der König zu Gefallen der Eidgenossen die betreffenden Länder nicht überzogen habe, somöge der römische König und die Regierung zu Ensisheim auch den Kaiser bestimmen, kein Kriegsvolk dahinzu legen, in Betracht des großen Schadens, der sonst der Eidgenossenschaft und ihren Unterthanen erwachsenmöchte, i». Ab dein letzten Tag ist das Anerbieten von Basel, Schaffhausen und Appenzell, in dem Spander VII Orte mit Bern, Freiburg und Solothurn betreffend die streitigen Artikel im Thurgau zu vermitteln,von den VII Orten in den Abschied genommen worden. Es wird nun diesbezügliche Antwort verlangt, dienach Verglcichung der Instructionen dahin geht: man hätte zwar geglaubt, die drei Städte würden dieVII Orte gütlich und ohne Recht bei ihren alten Gerechtigkeiten bleiben lassen; wenn aber das nicht seinmöge, so wollen sie, jedermanns Rechten unbeschadet, gütlich verhandeln lassen. Die Gesandten der dreiVermittlungsorte verdanken dieses und sprechen die Zuversicht aus, ihre Obern werden ihre Boten für dennächsten Tag mit der Anhandnahme der Vermittlung beauftragen. «. In letzten Jahren ist auf dem unternSee von Constanz her, auf dem den Eidgenossen gehörenden Theil ein Erzknab ertrunken, wodann die Anwältedes Bischofs von Constanz als Herrn der Reichenau die Verlassenschaft des Ertrunkenen zu Händen genommenhaben. Man hat nun schon zum vierten Mal au den Bischof geschrieben, er möge die Habschaft desVerunglückten den Eidgenossen zustellen, weil jener auf dem Gebiete dieser ertrunken sei; glaube er dann einRecht auf dieses Guthaben zu besitzen, so wolle man ihm im Rechten gebührende Antwort geben. Auf dieseshat der Bischof, gewissermaßen verächtlich, nichts geantwortet. Nichtsdestoweniger ist ihm nochmals geschriebenworden, die Habschaft des Ertrunkenen dem Landvogt im Thurgau zustellen zu wollen. Das soll manheimbringen, um sich zu berathen, was weiter zu thun sei, wenn der Bischof nicht entsprechen würde,p. Der Gesandte von Lucern trägt instructionsgemäß vor, die Pfarre Eich befinde sich auf dem Gebietederer von Lucern, die Leihung der Pfründe aber stehe den VIII Orten zu. Da uun diese Leihung denbenannten Orten nichts eintrage, so bitten die von Lucern freundlich, diese Leihnng ihnen übergeben zuwollen. Beim Abgang von Instructionen wird dieses in den Abschied genommen, «z. Es wird das Heimlaufender Knechte angezogen. Es bemerken diesfalls die Boten von Bern, die Knechte seien um kleinen Soldangenommen worden, bei dem sie nicht bestehen können; die Hauptleute haben nämlich nur ihren eigenenNutzen im Auge ; würde aber deßwegen eine Niederlage erfolgen, so wäre das eine Schande und ein Schadenfür die ganze Eidgenossenschaft; die betreffenden Orte sollten daher die Sache besser bedenken und mit denHauptleuten so übereinkommen, daß sie die Knechte ehrlich erhalten und dieselben bleiben mögen. DieselbeMeinung äußern die Gesandten von Zürich; ihre Obern haben zwar ihren Angehörigen verboten in denKrieg zu ziehen; nichtsdestoweniger wollten sie nichts lieber wahrnehmen als den Nutzen und die Ehregemeiner Eidgenossenschaft. Die Gesandten von Bern eröffnen des Weitern, wie ihren Obern in Betreff dermißlichen Zeitläufe einige Warnungen zugekommen seien, namentlich folgende: Der Kaiser sei gesinnt, nachdem

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