736
December >552.
Zusätzen nicht besuchen, so werden nichtsdestoweniger die eidgenössischen Nichter auf das Anrufen der betreffendenEhrenleute ihr Urtheil geben, wie solches auch schon geschehen sei und die Tractate des Friedens und derVereinung solches gestatten. Würde (nicht?) erkennt, daß der König die Grafen von der Cammer» vermögensolle, deren Bürgen zu lösen, oder wenn nicht der König, dem doch die besten Plätze vorbehalten wordenseieit, dieses selbst thun würde, und daher die Bürgen Hauptgut und Zins ausrichten müßten, so würdensie mit Weib und Kindern von Haus und Hof an den Bettelstab gewiesen. Man bitte daher nochmals denfranzösischen Gesandten, in diesem Sinne dem König zu schreiben und zu bedenken, was erfolgen möchte,wenn bei längerm Widerstand die Angelegenheit dem „höcheren und meieren gwalt" vorgetragen werdenmüßte. Beinebens soll jeder Bote die Sache heimbringen, damit man auf dem nächsten Tag instruirt sei,was vorgenommen werden wolle, wenn der König nicht entsprechen würde. I. Der Zoll zu Luggarus wirddem Hieronymus Orell, Schwan Anton von Bresegg, Schwan Peter de Bad und Miser Francisc Rusca fürjährliche 800 Kronen für die sechs nachfolgenden Jahre verliehen und zwar ohne Verminderung, ob Krieg,Theurung oder Pest eintreten würde. Vorbehalten bleibt einzig der Fall, wenn die XII Orte oder einigederselben mit offenen Zeichen und Pannern gegen das Herzogthum Mailand ziehen würden. Die betreffendenJahre beginnen zu St. Johann Baptist 1552 und endigen mit dem gleichen Tag des Jahres 1558. Ii.. DieGesandten der VII Orte tragen vor, ungeachtet auf dem letzten Tage erkennt worden sei, die Schmutz- undSchmachbüchlein abzustellen und solche nicht mehr feilhalten zu lassen, so haben sie doch da ein Büchlein,das einer der Ihrigen in der Stadt Bern gekauft habe, und es besage dasselbe in einem Artikel von „unserfrow zu den siben eichen", es sei dieses Büchlein zu Bern gemacht und gedruckt worden. Auch habeu einigeder Ihrigen (solche Büchlein) zu Zürich gekauft. Man habe nun geglaubt, daß der Verkauf solcher Büchleinabgestellt worden sei, und müsse daher darauf dringen, daß das Drucken und Feilbieten derselben in der Folgeunterbleibe, ansonst man auf weitere Mittel denken müßte. Hierauf verlangen die Gesandten von Bern dasvorgelegte Büchlein zu ihren Händen, um dasselbe an ihre Obern zu bringen. Diese hätten ihren Buchdruckernden Druck solcher Schmach- und Schandbüchlein verboten, und wenn solche in der Stadt Bern feilgehaltenwerden, so geschehe es ohne Wissen der Obrigkeit, da die Buchträger solche Büchlein mitunter verborgen inKrüzen tragen. Im gleichen Sinne lassen sich die Boten von Zürich vernehmen. Es wird nun beschlossen,jeder Bote soll das nochmals heimbringen und jedes Ort soll dafür sorgen, daß solche Büchlein nicht mehrgedruckt und feilgeboten werden, ansonst man die Betreffenden an Leib und Leben strafen werde. I. DerKönig von Frankreich und auch sein Gesandter schreiben und verlangen, man solle jene Knechte, die nachder letzten Musterung ohne Urlaub und Paßport aus der Picardie heimgezogen sind, wieder hereinschickenund gebührend bestrafen. Nach Eröffnung der Instructionen findet man, der König habe die Knechte nichtgemäß der Vereinung angenommen, und die Hauptleute sie mit der Bezahlung so schlecht gehalten, daß sie ebenelend heimgekommen seien. Deßwegen habe man sie ihrer großen Armut wegen für diesmal unbestraft belassen.Daneben aber wird geantwortet, man habe den Hauptleuten geschrieben, sie sollen in der Folge die Knechte (so)annehmen und sie so bezahlen, daß sie bei ihnen bleiben und dem König gemäß der Vereinung dienen können,und sich nicht weiter brauchen lassen. Würde ferner ein Aufbruch erfolge», so soll jedes Ort seinen Haupt-leuten befehlen, die Bestallungen so anzunehmen, daß sie dem gemeinen Knecht monatlich nicht weniger alsdrei und eine halbe Krone geben können, damit die Knechte bei ihnen bleiben mögen. >»». Ab dem letztenTag wurde aus Verlangen der Regierung von Ensisheim dein König von Frankreich geschrieben, daß er denMarkgraf Albrecht von Brandenburg anweise, die Grafschaft Burgund, Pfyrt, Elsaß, Sundgau und andere