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December 1552.
das sei der Bote anzuzeigen beauftragt, mit der Bitte, die von Freiburg für empfohlen zu hallen und aufsie ein getreues Aufsehen zu haben. Es erscheint der Graf von Greyerz ebenfalls und eröffnet, er besorge,die von Freiburg wolleil die genannten Herrfchaften einnehmen; wenn das geschehe, so werden andere Gelteilauch zugreifen, wodann seine Herrschaften um halbes Geld verkauft werden lind andere Ansprecher („Schuldner")das Ihrige verlieren. Würde man ein Jahr lang stille stehen und die Kosten der „Leistungen" abstelleil, sowollte er nach und nach seine Herrschaften mit gutem Nutzen verkaufen und in Beisein einiger Nathsbotender Eidgenossen mit seinen Amtleuten das jährliche Einkommen berechnen, wodann die Amtleute von derNutzung den jährlichen Zins ausrichteil und bezahleil sollte». Er bitte, das Beste thun zn wollen; wennman Geduld trage, so werde jedermann bezahlt und vieles Gut übrig bleiben. Der Gesandte von Lneernbemerkt, seine Obern hätten denen von Freiburg geschrieben, sie möchten zuwarten bis auf hl. Dreikönigeutag(6. Januar 1553); dann werden einige Orte ihre Botschaft „dahin" abordnen, um in der Sache gütlich zuverhandeln. Das haben die von Freiburg ihnen abgeschlagen. Es haben nnn die eilf Orte (der Gesandtevon Bern ist ohne Instruction) an die von Freiburg ernstlich geschrieben und sie gebeten, bis auf hl. Drei-königeutag, wo Boten für gütliche Unterhandlung heraufkommen wollen, stille zu stehen; im gleichen Sinnehat man mit dein Boten von Freiburg geredet, seine Herren zu bitten, der Eidgenossen wegen das benannteBegehren zu bewilligen, da es in der Eidgenossenschaft bisher nicht der Brauch gewesen sei, daß jemand sichselbst mit Gewalt eingesetzt habe; sie mögeil daher bis zu dein genannteil Tage mit dein Grafen nichtsUnfreundliches vornehmen; Alles das soll ihren Briefen und Siegeln unschädlich nur zu dem Zwecke geschehen,damit andere Ehrenleute in der Eidgenossenschaft um so besser bezahlt werden. I». Der Gesandte von Lucerneröffnet, die Anwälte des Königs von Frankreich und die Hauptleute in der Picardie habeil seinen Oberngeschrieben, wie nach der letzten Bezahlung die Knechte in großen Rotten und Haufen heimgezogen seien,so daß die Fähnlein bloß und leer da stehen, und man dem Feind bei der gegenwärtigen Mannschaftszahlnicht gewachsen sei; mau solle daher die heimgezogenen oder andere au ihrer statt hersenden, von welchemSchreibeil jedem Ort eine Copie mitgetheilt worden sei. Da die von Lucern befinden, daß bei dieser Lageder Dinge gar leicht gemeiner Eidgenossenschaft Schmach und Schaden wiederfahren möchte, so habeil siediesen Tag angesetzt und denselben den eilf Orten, doch auch wegeil anderer Sachen denen von Zürich undBern verkündet. Es erscheint dann der Gesandte des Kölligs von Frankreich, der Herr von Bassefontaine,und überreicht eine schriftliche Antwort auf die am letzten Tage dem königlichen Tresorier übergebenenBeschwerden, von der jedem Boteil eine Abschrift übergeben wird. Nachdem man diese Antwort geprüfthatte, hat man dem Herrn von Bassefontaine anzeigen lassen, man finde diese Antwort etwas dunkel undkönne sich mit derselben nicht begnügen; wenn er zu sachbezüglichen Erläuterungen bevollmächtigt sei, so mögeer diesfalls berichten. Der französische Gesandte antwortet hierauf, man solle ihn berichten, welche Artikelman dunkel finde und mit welchen mau sich begnüge, dann wolle er gebührlichen Bescheid geben. Es habendann die Boten ihre Beschwerden dem Gesandten schriftlich zugestellt, und dieser hierauf wieder schriftlichgeantwortet. Nach nun erfolgter langer und freundlicher Unterredung hat dann des Königs Gesandtererklärt: 1. In Betreff des ersten Artikels wolle er sich damit begnügen, daß die Obern der Orte ihrenAmtleuten ennet dem Gebirg zuschreiben, daß sie keinen Durchpaß gestatteil für Couriere, Boten, Briefträgerund andere, die Gewehre tragen oder sonst wegen Kriegssachen durchziehen; vorbehalten sollen sein Kaufs-und Gewerbsleutc, die mit Handelswaaren verkehren, „und daß man iine um disern artickel mit samptverwysung der botschaften uf nechsten tag daruin entlich antwurt geben welle". 2. In Betreff der Ergänzung