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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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7 3() December 1552.

Dasselbe giebt auch das im Vortrag selbst fehlende Datum (Samstag nach Othmar). Dieses crgiebtsich auch aus dem bezüglichen Schreiben Solothurns an Lucern (und die übrigen Orte) vom 19. November 1552.(Man sehe Note III zu Art. k des Abschieds: Baden 12. December.) St. A. Luccrn-A. Fr-»,lrcich.

Bezüglich der im Vortrage von Wunderlich angeführten Beilagen haben wir Nachstehendes mitzutheilcn:

1552, 11. November, Chalons. Henri, durch seinen Secretär Bourdi, an Wunderlich. Er werdeberichtet, wie gleich nachdem die letzte Musterung und Bezahlung der in seinem Dienst befindlichen zehnFähnchen Eidgenossen stattgefunden hatte, was am 6. November der Fall gewesen sei, eine gute Zahlaufgebrochen, den Dienst verlassen und heimgezogen sei, und zwar ohne Urlaub von ihm oder seinem oberstenStatthalter und ungeachtet seine Diener, Anwälte und ihre Hauptleutc sie gewarnt und aufmerksam gemachthaben, wie gut sie vom König sowohl mit der Bezahlung, als der Einquartirung und in allen andernSachen gehalten werden; und dieses sei geschehen gerade in einer Zeit, in welcher der König diese Mannschaft zugebrauchen gedachte. Als seine Diener und Anwälte von den Hauptleuten zu wissen verlangten, auf welcheZahl unter ihren Fähnchen man sich verlassen dürfe, habe es sich ergeben, dah seit der genannten Musterungbis auf den 9. November, also während nur drei Tagen, über tausend Knechte weggezogen seien, was derbeigeschlossene Auszug der Musterung erzeige. Den König befremde dieses sehr, und er könne nicht glaube»,daß die Eidgenossen solches dulden werden. Der Vogt solle ihnen dieses im Namen des Königs vorhaltenund sie bitten, ihren Knechten entgegen zu schicken und sie zu vermögen, sich wieder in das Lager zu begeben,und diejenigen, welche bereits zu Hause angekommen sein sollten, der Art zu bestrafen, daß andere ein Beispieldaran nehmen, und anstatt derselben andere hinzusenden, damit die zehn Fähnchen, jedes zu dreihundert Mann,vollständig werden. Der König werde die Knechte freundlich und Wohl halten und bezahlen lassen.

L. A. Schwyz: A. Frankreich (Copic). K. A. Solothurn: Abschiede Band 31 (Copie).

Der beigelegte Musterungsauszug erzeigt auf den 6. November, mit Inbegriff der Kranken, 2708 Mann,auf den 9. November 1980 Mann, ebenfalls mit Inbegriff der Kranken; wie die Heimgezogenen auf über1000 Mann berechnet werden können, was am Schlüsse dieses Auszuges wiederholt wird, ist unklar;wahrscheinlich werde» die Kranken, die für den 9. November auf 284 Mann angegeben werden, den Weg-gezogenen beigerechnet. Ibidem.

Der Brief vom 11. November und die Musterungsliste befinden sich auch beim Schnffhauscr Abschiedvom 12. December 1552, anscheinend mit dem Datum vom 0. November.

245.

Bern, ßoröers, Areiburg. 1552, 2. bis 20. December.

Verhandlungen betreffend Besitznahme der Herrschaft Corbers durch Freiburg.

I. 1552, 2. December. Vor dem Rath zu Bern erscheinen die beiden Scckelmcister Reif und List als

Gesandte von Freiburg und eröffne»; Sie haben den Herrn von Villarsel nach (man glaubt fast

Lucern zu lesen) zu dem Grafen von Greyerz geschickt, ihm zu melden, er solle die von Freiburg gemäßBrief und Siegel bezahlen oder sie ebenfalls laut denselben in den Posscß einsetzen. Auf das habe er ihnengeschrieben und Aufschub begehrt. Das sei ihnen ungelegen. Es möge dem Grafen gefallen oder nicht, siewollen nun einmal ihren Briefen nach Posscß ergreifen und namentlich Corbers einnehmen. BetreffendGreyerz wollen sie noch eine Zeitlang zuwarten, bis sie sehen, wie hoch dasselbe verpfändet sei. Da beideStädte sich vereinbart haben, daß keine ohne die andere zu begrüßen vorgehe, so haben sie denen von Bern