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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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731
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December 1552. 7Z1

dieses mittheilen wollen nnd begehren ihren Rath. Der Rath crwiedcrt, er bleibe bei seiner frühern Antwort,welche in der Jnstruetion enthalten sei, welche Jost von Meßbach denen von Freiburg verlesen habe. Wennsie aber einsitzen wollen, so begehre man von ihnen eine Verschreibung, daß solches denen von Bern mitBezug auf das Burgrecht, das sie mit dem Grafen haben, und sonst, wie die Instruction laute, unschädlich seinsolle; das Gleiche werden die von Bern auch gegen die von Freiburg thun.

St. A. Bern: Rathsbuch No. Ziig und ZSZ, erste Abtheilung S. 1SZ.

II. 1552, 12. December. Frciburg an Lucern. Mit freundlichem Schreiben melden die von Lucern,wie der Graf von Greyerz ihnen das Schreiben derer von Freiburg vorgelegt und sie gebeten habe, sichfür ihn bei denen von Freiburg um einen Stillstand zu verwenden. So gerne man dem Grafen entsprechenwürde, könne man dieses doch aus folgenden Gründen nicht thun: 1. Um namhafte Summen habe derGraf denen von Freibnrg einige Flecken so eingesetzt, daß dieselben nach Verflnß von drei Jahren denenvon Freiburg verfallen sein sollen und sie sich in Posscß derselben sollen setzen können. Diese Zeit sei längstund thcilweise sogar doppelt verflossen, ohne daß nur Hauptgut und Zinsen, deren bald drei verfallen seien,Genüge geleistet worden wäre. 2. Ungeachtet aller ihm erwiesenen Gutthatcn und väterlichen Freundschafthabe der Graf in Betreff seiner Grafschaft mit andern Leuten unterhandeln und sie denen von Frciburgentziehen wollen und öffentlich zu den Seinen gesagt, eher wollte er seine Grafschaft dem Feinde des Menschen-geschlechtes als denen von Freiburg übergeben, wodurch diese billig zur Anhandnahme dessen, was ihnengemäß Brief und Siegel gehöre, veranlaßt worden seien. 3. Täglich laufen große Kosten auf und stehe zubesorgen, der Graf sei dermaßen mit Schulde» und Bürgschaften beladen, daß man der Sache nicht trauendürfe; man wolle daher denen von Freiburg ein Vorgehen im angezeigten Sinne nicht verargen.

K. Ä. Freiburg: Missivcnbuch No. 1b, 5. 133.

III. 1552, 1t>. December. Vor dem Rathc zu Freiburg berichten die Gesandten Folgendes: Auf dasfreundliche Erbieten haben die von Corbers denen von Frciburg Dank gesagt und sie gebeten, sie fernerhinfür empfohlen zu halten und mit ihnen zu handeln wie bisher. Auf das weitere Anbringen der Gesandtenhabe vorerst der Statthalter eröffnet, da er dem Grafen eidespflichtig sei, so könne er denen von Frciburgnicht huldigen und schwören. Die Übrigen, derer bei vierunddrcißig anwesend gewesen seien, haben wederja noch nein gesagt. Als diese neuerdings angefragt worden seien, ob sie denen von Frciburg huldigen undschwören wollen, haben sie geantwortet, sie können mit Ehre, Glimpf und Fug dieses nicht thun; sie bittenaber die Boten um ein Ziel bis hl. Dreikönigen (0. Januar 1553), damit sie sich berathen und die Sacheihrem Herrn anzeigen können, um auch seines Rathcs zu pflegen. Nachdem die Gesandten ihnen eröffnethaben, sie besitzen keine Vollmacht, ein solches Ziel zu gestatten, sondern haben einfach von ihnen eine Antwortzu verlangen, haben die von Corbers Weckers erwicdert, sie haben einen Boten mit einer Copie des Briefes,den die von Freibnrg ihnen gesandt haben, an den Grafen abgefertigt, wcßhalb sie hoffen, in Kurzem Antwortzu erhalten; sie bitten daher ernstlich, ihnen bis Dienstag (20. December) Verdank zu belassen, bis dann werdensie Bescheid vom Grafen haben. Daneben haben sie wie früher gebeten, die von Freiburg mögen demGrafen das Beste thun und ihn und sie für empfohlen halten. Wenn sie einen andern Herrn haben müssen,obwohl sie keinen andern begehren, als den Grafen, so wollen sie niemand lieber huldigen und schwören, alsdenen von Freiburg. Einer von Broc soll verhindert haben, daßetlich und der mertheil" der Landleutevon Corbers sich nicht daselbst eingefunden haben. (Am Rand). Die von Corbers haben auch gesagt, derGraf habe nicht Gewalt, sie Wider ihr Wissen nnd Willen zu versetzen. K. A. Freiburg: Rathsbuch No. ?v.

Gesandte von Freiburg waren Hans Studer, alt-Schultheiß; Hans List; Jost Freitag; Peter Früyo,alle des Raths; Kaspar Helbling; Hans Belling, Venner; Jacob Käncl; Bartholomä Reynold; Hans Jerly;Benedikt Hälfer, diese des großen Rathes. Ihr Auftrag gieng an: Die Herren von Corbieres, die gutenFreunde und Burger derer von Freibnrg. K. A. Frciburg: JnsiructionSbuch No. e, k. los. (Die Instruction ist französisch).

IV. 1552, 20. December. Vor Rüth und Bürger zu Freiburg erscheint George .... und erbietetim Namen der drei Panner zu Greyerz deren Gruß und alles Liebe und Gute und eröffnet: Sie haben