December 1552.
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den Eidgenossen diene; er sei des Willens, seine Aufgabe zu erfüllen und anzustreben, was zum Wohle derChristenheit gereiche. Er bitte, ihn für empfohlen zu halten. 2. In Betreff der Knechte, welche, nachdemsie bezahlt worden, wieder heimgelaufen seien, «vorüber schon Wunderlich Vorstellungen gemacht habe, sei vondenen von Solothurn („m. h.") eine Antwort erfolgt; der König verdanke dieselbe; denn würde solchesungestraft hingehen, so wäre das wider den Gebrauch derer von Solothurn („m. h.") und wider den Kriegs-gebrauch; man möge also in der Sache fürfahren. 3. Wie man vernehme, beklagen sich die Knechte überdie Bezahlung; das solle man nicht glauben; der König habe befohlen, sie gut zu bezahlen; wenn das (nicht)geschehe, so trage der König hieran keine Schuld, sondern, es müsse das von andern Ursachen herrühren.
4. Gemäß dem Bündniß sei ein Theil dem andern Hülfe schuldig und soll den Feinden kein Durchpaßgewährt werden. Nun aber ziehen täglich Feinde des Königs wohlgerüstet durch (die Eidgenossenschaft).Man möge dieses wohl bedenken und abstellen, denn es könnte solches später zu großem Nachtheil gereichen.
5. Für sich selbst begehrt der Gesandte, die von Solothurn mögen ihn in ihren Schirm nehmen, er seiWillens hier zu wohnen; da es ihm aber ungelegen sei, sich in öffentlichen Wirthshäusern aufzuhalten, undda alle andern Bote«? ehrlich gehalten (worden seien), weßhalb er sich auch vieles Guten versehe, und da ervieles Volk habe, so bitte er, daß man ihm „die Barfüßer wolle übergeben". Der Rath beschließt demGesandten zu antworten: 1. Die Knechte, welche heimgelaufen sind, sollen beschickt und bestrast werden;dasselbe habe auch mit den fehlbaren Hauptleuten zu geschehen. 2. In Betreff der Bezahlung werde derGesandte zu Baden eine gemeinsame Antwort vernehmen. 3. Die von Solothurn wollen den Gesandtengern in ihrem Schirm haben, und wollen mit den Barfüßermönchen reden, daß sie ihm das Kloster übergeben.4. In Betreff der Knechte, welche zum Kaiser ziehen, da dieselben zu Lucern (?) durchziehen, möge der Gesandteseine Beschwerde zu Baden anbringen.
Den übrigen Orten hat Bassefontaine, wie es scheint, seine Wahl zum Gesandten schriftlich angezeigt.Wie Z. B. an Lucern mit Missive vom 2. December 1552. St. A. Lucerni Acten Frankreich, Gesandte.
Zu 2. Mit Bezug auf die frühern Vorstellungen Wundcrlichs müssen wir auf das folgende Materialverweisen.
1552, 19. November. „Vogt Hans Wunderlichs fürtrag an m. h. von Solothurn." Er habe sichseit dreißig Jahre» von dem guten Willen der Krone Frankreich zu denen von Solothurn (oder den Eid-genossen?) und von dem geneigten Gcmüthe dieser zu jener überzeugt, was auch zur Folge hatte, daß diefranzösischen Anwälte stets daselbst ihren Wohnsitz nahmen, wie er als künftiger Anwalt wohl anch thunwerde. Der König habe ihm eine Credcnz an die mit ihm in der Vereinung stehenden Orte der Eidgenossennebst einem an ihn gerichteten Schreiben zugestellt. Da kein Tag in der Nähe sei, so finde er sich veranlaßt,wie das bei den frühern Anwälten auch der Fall gewesen sei, die von Solothurn zu bitten, seinen Auftraggenau zu prüfen und namentlich zu erwägen, wie es um die Ehre der Eidgenossen stehen würde, wenn dieIhrigen den Dienst des Königs, zumal in der Zeit der Roth, solcher Art verlassen würden, und den übrigen,in der Vcreii.ung stehenden Orten ernstlich zu schreiben, daß sie die Ihrigen wieder zu ihren Hauptleutcnweisen. Man möge bedenken, welche Freude die Feinde empfangen würden, wenn sie sähen, wie des KönigsKnechte von ihm abfallen, und welches Wohlgefallen der König habe, wenn die Eidgenossen die in seinemDienst befindlichen Hauptleute und Knechte vermögen, sich zu ihren Hauptleuten zurückzubegeben, oder anderehinsenden bis die zehn Fähnchen vollständig seien. a. A. Solothurn- Abschiede Band si.
Den Beschluß bringt das Rathsbuch: Man soll den Vortrag Wundcrlichs allen Orten mittheilen undvon ihnen eine Antwort verlangen. K. A. Solothurn- «athsbuch N». eo, S.
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