726
November 1552.
fremdes Vieh auf das Gebiet derer von Camorin, nämlich auf den Flecken Busch Arbore, wofür sie gemäßden von den Obern ihnen gegebenen Statuten incht berechtigt seien.
243.
Altona». 1552, 21. November (Montag).
LaiideSarchiv Dchwyz: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Bartholomä Kachlin; Bat Bachofen, beide des Raths. Schwyz. DietrichJnderhalden, Ritter, alt-Landammann; Martin Gupfer, des Raths und derzeit Vogt der Herrschaft Windeggund Wesen. Glarus. Kaspar Tschudi, des Raths und Seckelmeister.
Die Gesandten sind von ihren Obern als Vermittler und freundliche Unterthädiger verordnet worden indem Streit zwischen Balthasar Schnyder, derzeit Amtsverwalter der Aebtissin zu Schimms, Ursula Muntprat,zu Zürich einerseits, und der ganzen Gemeinde und Bauersame zu Knonau im Freien Amt anderseits, der vonFolgendem herrührt. Vor einigen Jahren hat die genannte Aebtissin, wie das auch bei andern Klöstern derFall war, unternommen, durch den angezeigten Amtmann die Zinse nnd Güter in den Aemtern Zürich nndLenzburg zu bereinigen und in Form eines Urbars zu beschreiben, zu welchem Ende jener Amtmann einenalten pergamenen Hof- oder Offnungsrodel benützte. Derselbe meldet in einein Artikel, die Güter zu Knonau,Grund und Grat, Holz und Feld, gehören dem Gotteshause zu Schaums, und seien Erblehen der Haus-genossen oder der Bauersame, mit Ausnahme des Meierhofs; diese Güter sollen ohne Hand und Gunst desAmmanns oder Meiers nicht versetzt, verpfändet, verkauft oder verändert werden. Darauf gestützt glaubteder Amtmann, daß die Güter des ganzen Zirks oder Zwings, der zu Knonau gehört, beschrieben und demgenannten Artikel Genüge geschehen solle. Dagegen fiel es der Gemeinde oder Bauersame beschwerlich, alleGüter in dem Zwing als eigen dem Gotteshaus Schimms beschreiben zu lassen, und sie glaubte auch, esstehe ihr nicht zu, hinter ihren Obervögten durch solches zuzugeben. Ebenso wollten die damaligen Ober-vögte, nämlich zuerst Hans Thoma Wirtz und dann Meister Ludwig Meyer, vor die dieser Handel oftgekommen ist, die benannte Beschreibung ohne Zuthun ihrer Obrigkeit nicht vor sich gehen lassen. In Folgedessen sind der Amtmann, die Obervögte und die Gemeinde wiederholt behufs Entscheidung und Erläuterungder Angelegenheit vor denen zu Zürich erschienen, wodurch die Sache aber nicht zu Ende kam und dieParteien einander nichtsdestoweniger „nit beziechen mögen". In Folge dessen wurde diese Sache mittlerweilezu Tagen angezogen und zuletzt dahin gebracht, daß von den Obern die genannten Vermittler, diesenSpan hinzulegen, sofern sie darin „einander beziechen möchten", aufgestellt wurden. Nachdem man sichzu diesem Ende auf den heutigen Tag nach Knonau begeben hatte, ist aller Span vor den Verordnetenund den Parteien neuerdings erörtert worden. Als man dann gütlich zu unterhandeln angefangen hatte,erklärte die ganze versammelte Gemeinde mit dem Rath und Beistand ihres jetzigen Obervogts, Ludwig Meyer,sie könne und wolle sich nicht widersetzen, die Frau zu Schimms und ihr Gotteshaus um ihre anerkannten,gängen und gäben Zinse mit genüglichen Unterpfändern zu versichern, und hat daher einhellig beschlossen,jeder, der bieher dem Gotteshause zinsbar gewesen sei nnd es noch sei, soll nach dem Betrag seines Zinsesgenügendes Unterpfand, an das sich die Aebtissin, der Convent und ihre Nachfolger wohl halten können, geben