October 1540.
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alt-Hauptmanu; Stephan Magschen, Fähndrich; Hans Owlig; Thomas Walker, alt-Meier, für den ZehntenRaron- Anton Willi, Castellan; Peter in Alben, Fähndrich; Arnold Ab Gottsban, alt-Castellan; Joder Truffer,Meier, für den Zehnten Vifp; Hans Figiner, Callstean; Gilig Venetz, Peter Owlig, alt-Hauptleute; PeterStockalper, Georg auf der Flue, beide alt-Castellane, fiir den Zehnten Brieg; Gilig im Ahorn, alt-Hauptmann;Martin Klausen, alt-Landvogt zu Evian; Hans Huber; Peter Schmid, Aunuanu in der Grafschaft, für denZehnten Gombs; alle von ihren Herren und ganzen Gemeinden mit Vollmacht abgefertigt.
Der Tag ist von den VII Orten ausgeschrieben, um mit Domdechant, Capitel und der ganzen Land-schaft Wallis das bestehende Burg- und Landrecht zu erneuern gemäß dem Buchstaben des Vertrages; aufAnsuchen des Bischofs und der Landschaft haben sich aber erster? mit einein hier gehaltenen Landtag begnügt.Ihre Boten erstatten nun in zierlichen Worten zuerst ihren Gruß mit Erbietung alles Guten; dann wirdnach Verlesung des Burg- und Landrechtsbriefes von dem Bischof, der dabei, wie es einem Fürsten undPrälaten gebührt, die Hand auf die Brust legt, sowie von dem Hauptmann und den Nathsboten der siebenZehnten im Namen ihrer Gemeinden, mit aufgehobenen Fingern der Eid zu Gott und den Heiligen geleistetund hinwieder dem Hauptmann, Bischof und der Landschaft geschworen, dieses Burg- und Landrecht wahr,fest und stät zu halten. I». Sodann bringen der Bischof, der Hauptmann und die Landschaft an, wie sie ver-nommen, daß die von Uuterwalden einen neuen „Aufsatz" gemacht, daß nämlich, wenn ein Landmann bei ihnen(im Wallis) eine Frau nehme, dieselbe ihr Burg- und Landrecht verloren haben solle; daß ferner kein Fremdermehr als ein Haus und einen Krautgarten kaufen dürfe. Da solches den: Burg- und Laudrecht zuwider sei,so richte man nun au Uuterwalden die dringende Bitte, diese Verordnung wieder aufzuheben und die Wallisernach dem alten Brauch und dem Burgrecht zu halten. Da die Botschaft von Unterwalden hievon nichtsweiß, so nimmt sie die Sache in den Abschied und läßt auf freundliche Willfahrung hoffen, v. Weiter wirdgeklagt daß die von Wallis, wenn sie, um den Jahrmarkt in Zurzach zu besuchen, bei Mellingen und Brem-garten vorbeifahren, an beiden Orte., um den Zoll belaugt werden. Das ist den Boten der VII Orte inden Abschied gegeben, damit sie ihre Amtsleute weisen, solches abzustellen. «I. Hauptmann Simon in Albenund seine Mithaften sieheu an, wie sie mit dem König von Frankreich wegen der maximilianischen Ansprachein ein Recht gekommen und von den Richtern und dem Obmann rechtmäßige Urtheile erlangt haben, denen«der nicht nachgelebt werden wolle; darum werden die Boten der VII Orte ersucht, mit dem bei ihnen wohnendenfranzösischen Anwalt ernstlich zu reden, damit er dem ergangenen Urtheil Folge gebe; deßgleichen werde .hreVerwendung auf anderen Tagen gewünscht. Das haben die Boten freundlich zugesagt, e. Vor ei.ugenJahre., ist bei dem Brande des bischöflichen Schlosses unter Ander», auch das letzt beschlossene Burg- undLandrecht verbrannt- daher begehren Fürstbischof, Hauptmann und Landschaft, solches wieder mit Brief undSiegel aufzurichten und bitten die Boten der VII Orte, ihnen darin zu willfahren; denen hat dieser Autragnicht minder gefallen.
Zu Die mühsame Redactio» des Originals läßt nicht bestimmt genug erkennen. Welcher Thcil denEid zuerst geleistet hat.
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