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August 1540.
vermag, iu alle Orte zu gehen, so will mau zwar vou jenem Beschlüsse nicht abgehen, aber den Handel indie Abschiede nehmen, um ans dem nächsten Tage zu antworten, v. In dem letzten Abschied von Leuns istheimgebracht worden, wie die im innern Mainthal begehren, daß wir die Kosten der malefizischen Hgndeltragen; da einige Orte den Abschied noch nicht verhört haben und daneben gemeldet wird, daß die Vögteden dritten Pfenning von dem malefizischen Gute beziehen, so wird dies heimgebracht, damit man sich überallbei den alten Vögten erkundige, was bisher Übung gewesen. «K. Der König von Frankreich schreibt inBetreff der Ansprache der Kinder Hans Reifs: da der Betrug des Herrn von Fons, von dem jene An- ,spräche herrühre, zu Freiburg bekannt sei und zudem auf dem Schuldbrief stehe, daß die Schuld bezahlt seibis an 79 Kronen, so glaube er nicht schuldig zu sein, Richter herauszusenden, sondern halte für billiger,daß ihm wieder zurückgestellt würde, was er bereits an jene Schuld bezahlt. Die andern Ansprachen sollengemäß den Tractaten zuerst von den Obrigkeiten geprüft, und wenn sie als aufrecht erkannt seien, dem Herrnvon Boisrigault angezeigt werden; wenn derselbe nicht gütlich darüber abkommen wolle, so möge man jedeeinzelne mit genauer Angabe der Namen rc. an ihn bringen; er werde sie dann untersuchen lassen undgebührende Antwort geben. Der Bote von Freiburg erklärt, er habe bestimmten Auftrag, die Eidgenossen u>nihre Hülfe zu bitten, damit der König seine Zusätzer schicke und den Erben Reifs um ihre Ansprache rechtlichRede und Antwort gebe. Heimzubringen, v. Dein Ammann von Schwyz, der um eine Fürschrift an dieHerrschaft Saluzzo bittet wegen Hans Kalchofers sel., wird eine solche bewilligt und Lncern mit deren Aus-fertigung beauftragt, t. Der Zoller zu Luggarus, Miser Engel von Brissago, zeigt an, er habe den'Zollbereits über 23 Jahre besessen und die Eidgenossen immer ehrlich bezahlt, und bitte nun, ihm denselbenwieder für vier Jahre zu verleihen in bisheriger Weise. Ohne Vollmacht hierüber, bringt man es heim mitdem Bericht, wie bescheiden und ordentlich er sich bisher gehalten. Antwort auf nächstem Tage. K. Einigevon Lauis bitten für zwei Todtschläger, Albert de Quadrio von Lauis und Baptist Bnrsin de Sessa, manmöchte sie liberiren, indem sie mit den Verwandten der Umgebrachten sich bereits vertragen haben; die Vögtehaben ihnen früher all' ihr Hab und Gut genommen, und darum sei es nicht in ihrem Vermögen, von Ortzu Ort zu gehen. Heimzubringen. Dabei eröffnet Ammann Beroldinger von Uri, er habe vernommen, das;dieser Baptist Bnrsin bei dem Mord des Miser Peter Menteler betheiligt gewesen; wenn es sich so verhielte,so dürfte man ihn keineswegs liberiren, sondern sollte man den Vögten zu Lauis und Luggarus befehlen,ihn und die andern gefangen zu nehmen und nach ihrem Verdienen zu bestrafen. I». Bisher haben die Boten,die von etlichen Orten im Rainen aller oder einiger ausgeschickt worden, sich selbst ihren Lohn festgesetzt unddenselben aus den Geleitsbüchsen genommen oder von den Vögten gefordert; sie sind dabei so unziemlich ver-fahren, daß die Herren es nicht mehr ertragen könnten. Deßhalb wird jetzt beschlossen: was bisanhin ge-schehen, soll abgemacht sein; wenn aber in Zukunft Boten gesendet werden, die in aller oder der X, oder de;VIII Orte Namen reiten, es sei in der Eidgenossenschaft oder über das Gebirg, so sollen dieselben von ihrenObern besoldet werden, und zwar täglich mit einer Sonnenkrone, wovon aber zwei Batzen dem Knecht zuverabfolgen sind. Gehen die Boten zu Fürsten und Herren außerhalb der Eidgenossenschaft, so sollen sie vonihren Herren nach Billigkeit entschädigt werden; was dann jedes Ort seinem Boten gegeben hat, soll es nnfder Jahrrechnung fordern, wo ihm diese Auslagen bezahlt werden sollen, i. Es wird angezogen, wie leide;überall Fenersbrünste ausbrechen und die Beschädigten von einem Ort zum andern gehen und um Hülfeund Steuern bitten, und vorgeschlagen, einen gemeinsamen Beschluß zu fassen, was jedes Ort ihnen gebensolle. Dagegen wird aber bemerkt, daß nicht alle Orte gleichviel Einkommen haben und daß die Schade»