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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Mai 1540.

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Raths. Solothurn. Urs Schluni, Venner. Schaffhausen. Hans Waldkirch, Bürgermeister. Appenzell.Moritz Gartenhauser. E. A. A., k. 70 a.

Der Vogt im Rheinthal bringt einenArtikel" vor, den ihm die Herren von Ems zugeschickt:Ulrich Eckhart von Zürich habe eine Anzahl von Gesellen genannt, mit denen er sich jüngsthin, nach dem ZugvorAbion" (Avignon?), in Savoyen bei der Stadt Nolle verschworen, Alles als gemeine Beute zu theilen,was sie mit Morden, Stehlen, Kirchenraub und Verrath gewinnen könnten; ihr Wahrzeichen sei St. Urs,St. Konrad, St. Verena; es seien bei 400 Personen verbunden, die vornehmsten Tuzi Capal (Luzi Capol?),Hs. Heinrich Tischmacher von Schaffhausen, Jacob von Meßbach; dazu gehören aus dem Rheinthal viele, dieer zu kennen behaupte, Debas (Dens) Kramer von Altstätten, Hans Kaufmann von Oberried, und zwölf andere(die er mit Namen, Wohnort, Beruf :c. beschreibt). Der Landvogt habe zwei Genannte verhaftet, und dasie Eckharts Reden als schändliche Lügen bezeichnen, den Herren von Ems geschrieben, sie möchten den Proceßnicht übereilen und den Angeber leben lassen, bis alle Verzeigten beigebracht und dem Eckhart gegenüber gestelltwerden könnten; dennoch haben sie diesen eilends hingerichtet. Nun läugnen beide Verhaftete was ihnen zurLast gelegt sei; Deus Kramer gelte für einen rechtschaffenen Mann, den die Verwandten mit 12000 Gl.vertrösten wollten. Hans Kaufmann sei als Dieb beläumdet und zur Zeit der Verhaftung schwer verwundetgewesen, so daß man ihn nicht foltern könnte; die meisten Übrigen, welche von Eckhart genannt worden, kenneman im Nheinthal nicht. Darauf hat man denen von Ems geschrieben, man bedaure, daß sie mit demEckhart so eilig verfahren seien; man hätte erwartet, daß sie dem Begehren des Landvogtes entsprechen würden,um die Wahrheit desto gründlicher zu erfahren; wie dein aber sei, so begehre man jetzt, daß sie Eckhart'sVerhöre, soweit sie die in der Eidgenossenschaft gesessenen Personen betreffen, dem Landvogt im Rheinthalbeförderlichst zustellen. Dieser soll den Deus Kramer wohl verwahrt halten und niemand mit ihm verkehrenlassei:; den Hans Kaufmann, sobald es dessen Wunden gestatten, durch den Nachrichter peinlich fragen unddas Ergebniß auf nächster Jahrrechnung zu Baden berichten. Heimzubringen. I». Abgeordnete von Rotweilerzählen: am 11. April seien 11 Reiter in Böffendorf, (der Stadt mit Burgrecht verwandt, sonst aber demGrafen Gottfried voi: Zimmern gehörig) eingefallen; da haben sie einige Einwohner todt geschlagen, andereverwuildet und dam: fünf Hofstätten sammt der Kirche angezündet; an: Sonntag Cantate habe,: sich einigeReiter ihre,:: Dorfe Wenzli genähert, um es ebenfalls zu verbrennen, seiei: aber voi: den Unterthanen ver-jagt worden; später haben bei dreißig Reiter das Dorf Vallendingen, das einem Burger, Konrad Yfflinger,gehöre, mit' Feuergeschoffen angezündet und bis an Weniges verbrannt und allerlei Mißhandlungen verübt;seitdem habe Stoffel von Landenberg sammt seinen Helfershelfer,: einen Burger angefallen und gezwungen, sichselbst die Ohren abzuschneiden und zu schwöre,:, dieselben seinen Herren zu bringen, ihm einen Nock, das Pferdund 18 Gulden an Geld weggenommen. Sie sagen offen, daß sie den: Christoph von Landenberg dienen;aber ob dieser selbst dabei gewesen, könne man nicht erfahren; sie reiten durch würteinbergisches Gebiet hinund her, was der Herzog auf Begehren der Stadt abzustellen verheiße. Inzwischen habe der Landenberger ihreGemeinde Balgen aufgefordert, ihn: sogleich 1000 Gulden als Brandschatzung zu schicken, unter Androhungschwerer Folgen, wenn sie es nicht thun würde. So müsse die Stadt noch größeren Schaden besorgen, wennihr nicht geholfen oder gerathen werde; darum bitte sie dringend, daß man sie gnädig bedenke, die Bürgen desvon Landenberg anhalte, ihr den erlittenen Schaden zu ersetzen, demselben keinen Vorschub leiste, sondern ihrdie Gegenwehr wie billig erlaube. Nach Anhörung dieser Klage hat man zwei Schreiben des Hans vonLandenberg verlesen, worin er den Obmann und die vier Zugesetzten ermahnt, eingedenk zu sein, daß er sich