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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1539. 1153

fertig waren, erschienen Abgeordnete von nenn umliegenden Gemeinden und eröffneten, wie sie vernommen,daß Einer, der ihnen nicht bekannt sei, bei den Eidgenossen um die Verwaltung des Gotteshauses werbe, sodaß der Vogt entsetzt würde. Sie müßten dieses sehr bedauern; so lange nämlich der Vogt in Münsterlingengewesen, habe er sich nachbarlich gegen sie benommen, Späne gerne vermittelt, den Landfrieden aufrecht er-halten und, wie sie glauben, das Gotteshaus gut verwaltet. Sie bitten daher im Namen ihrer Gemeinden,daß man den Vogt fernerhin bei seinem Dienste belassen wolle. K. Feldbach. Rechnung. Einnahmen: Fäsen293 Malter 3 Mütt 1 Viertel Steinermaß; Kernen 481^/2 Malter '/e Viertel 3^/2 ^inmi,abe(r) 18 Mütt3 Wierling Constanzer Maß; Roggen 89 Malter 1 Viertel 5V2 Jmmi; Haber 368 Malter 3 Viertel 1-/2 Jmmi;Gerste 6 Malter 1 Mütt 2 Viertel; Wein 50 Fuder 6 Eimer 3 Viertel 3 Maß; Geld 1047 Pfund 10 Schl.I1./2D Ausgaben- Fäsen 102 Malter U/2 Viertel; Kernen 249 Malter; Roggen 32 Malter 1 Viertel U/2 Wier-ling; Haber 124 Malter 5 Viertel 1 Wierling; Gerste 10 Mütt 1 Viertel 3 Wierling; Wein 32 Fuder 18 Eimer

2 Maß; Geld 803 Pfund 5 Schl. 6 D.

Der Name des Gesandten von Bern aus den. Abschied vom 8. December, Ii.

7«».

1539, 20. November (Donstag nach Othmar).

StistSarchiv St. «all-»: v°x?i°a r. III. S.LS9. St. A.L»c-rn: Actcnband Zl, S.Z5«.

Gesandte: Schwyz. Joses Amberg, Landammann; Ulrich Gupfer, Vogt im Gaster; Martin Geißer,alt-Hanptmann zu St. Gallen, alle des Raths.

Die genannten Gesandten von Schwyz sind in folgender Angelegenheit Landammann und gesessenemRath zu Glarus beigeordnet worden. Es waltet nämlich zwischen Abt und Consent des GotteshausesSt. Gallen einerseits und Schultheiß, Ammann und Rüthen und ganzer Gemeinde der Grafschaft Toggenburganderseits Streit wegen der Appellationen, in Betreff dessen schon in diesen. Jahr der Abt und Othmar Clus,Statthalter und Conventual des Gotteshauses St. Gallen, gegen die aus der Grafschaft Toggenburg vor denVoten von Schwyz und dem Nathe zu Glarus (uns") einen Nechtstag bestunden, auf welchem dem AbtUsbringen" in Jahr und Tag erkennt wurde. In Folge dessen rief der Abt die Orte Schwyz undMarus behufs Vollendung dieses Anstandes um Recht an, was jene ihm gemäß dem zwischen dem Abt undbeiden Orten bestehenden Landrecht nicht versagen konnten und daher beiden Theilen auf heute Nechtstag ver-kündet haben, um denselben mit genügender Vollmacht, mit Leuten und Briefen und allen nöthigen Gewahr-same» zu besuchen. Es sind in Folge dessen erschienen der Abt Diethe!», in eigener Person und nebst ihmder Statthalter Othmar Clus und der Subprior Johannes Heß, als bevollmächtigte Anwälte des Convents,U"d Hans Rudolf Lavater, alt-Vogt zu Kyburg und des Raths zu Zürich, und Heinrich Flekenftein, alt-Schultheiß und des Raths'zu Lucern, als von ihren Obern den. Abt zugeordnete Beistände einerseits; ander-seits aber Joachim Zürcher, Schultheiß zu Lichtensteig, Bernhard Küntzli, Amman» im Unteramt, und MartinEdelmann, Ammann im Thurthal, als bevollmächtigte Boten der Grafschaft Toggenburg. Vorerst wurdendie Parteien angefragt, ob sie vollmächtige Gewalt besitzen und verfaßt seien, das Recht vor den genanntenRechtsprechern (uns") zu vertreten und den. Urtheile nachkommen wollen. Beide Thcile bejahten diese Frage.