1152 November 1539.
was er von jedem für die Eigenschaft fordern solle. 4. Da dieser und andere Artikel schon letztes Jahr inden Abschied genommen, aber kein diesfälliger Beschluß gefaßt worden ist und aber die Angelegenheiten derGotteshäuser nicht zurückgelegt werden sollten, so finden die Boten, es wäre nothwendig, einen eigenen Taganzusetzen, an dem nur die Geschäfte der Klöster behandelt und zu dem auch der Landvogt und andere dabeierforderliche Leute berufen werden sollten. V .Tobel. I.Rechnung. Einnahmen: Fäsen 467 Malter 2 Mütt1 Viertel 9 Jmmi; Kernen 1277 Mütt 2 Viertel; Haber 367 Malter 3 Mütt 1 Jmmi; Gerste 3 Malter1 Mütt 3 Viertel 1 Jmmi; Roggen 3 Malter 2^/2 Mütt 7 t/2 Jmmi, Wylermaß; Geld 2130 Gl. 11 Schl. 1 D-!Wein 18 Fuder 5 Saum 3 Eimer 2 Maß. Ausgaben: Fäsen 464 Malter 2 Viertel 8^/2 Jmmi; Kernen1275 Mütt 3l/s Jmmi; Haber 360 Malter 2 Jmmi; Gerste 3 Malter 1 Mütt 2 Viertel 8^/2 Jmmi; Roggen3 Malter 2 Mütt 2 Viertel 7^2 Jmmi, Wylmaß; Geld 2298 Gl. 6>/2 D.; Wein 9 Fuder 5 Saum 2 Eimer144/<z Maß. Der Überschuß der Einnahmen au Fäsen, Kernen, Haber und Gerste ist Schwanung und mußdaher vom Statthalter nicht vergütet werden. Die Jahrnutzung an Zinsen und Zehnten ist hierin nicht ver-rechnet. Im Kasten, Keller und Sekcl finden sich vor: Haber 69 Malter: Gerste 1 Mütt; Geld 32 Gl. 10 Schl-6^/2 D.; Wein ungefähr 4 Fuder. Restanzen: Fäsen 22 Malter 2 Mütt 2 Viertel 8^/2 Jmmi; Kernen206Mütt1 Viertel 3</2 Jmmi; Haber 87 Malter 3 Mütt 2'/s Jmmi; Gerste 2 Mütt 1 Viertel 8^/2 Jmmi; Roggen1 Viertel 7^2 Jmmi; Geld 590 Gl. 2 D. 2. Da der Bauhof mehr Kosten erfordert als Nutzen abwirft unddie Rechnungsboten von einein Tag Auftrag erhalten haben, nach Umständen denselben zu verleihen, so wirdder Commenthur ermächtigt, um bestimmten Zins, doch mit Vorbehalt des Zehntens, ein Lehen abzuschließen-Da aber niemand nur für wenige Jahre den Hof empfahen wird, weil mit großen Kosten das nöthigeGeschirr zu beschaffen ist, so soll an die Eidgenossen gebracht werden, ob ihnen beliebe, den Hof für neunoder zwölf Jahre zu verleihen. Der Lehennehmer hätte sich dann so einzurichten, daß er mit Lichtmeß an-fangen könnte „habern". 3. Der Commenthur und sein Statthalter wünschen, daß ihnen gestattet würde,entlegene Zehnten, die mit großen Kosten herbeigeschafft werden müssen, für eine bestimmte Summe an Fast"und Haber zu verpachten, wie die Domherren von Constanz und Andere es auch thun. Ebenso eröffnen sie,daß ihnen bei der vor zwei Jahren stattgehabten („vorfärndrigen") Rechnungsablage verboten worden stdEigenleute zu verkaufen. Nun aber ziehen einige derselben in die Städte und verheiraten sich daselbst. Lasftman 'sie dort auch nicht zum Burgrecht kommen und haushäblich einsitzen, bevor sie sich der Eigenschaft enCledigt hätten, und werde ihnen letzteres verweigert, so gehen sie nach dein Schwarzwald oder anderswohl",daß man sie nicht zu finden wisse. Deßwegen habe man früher einige Eigenleute verkauft und ledig gelassenund das von daher erhaltene Geld an Zins gelegt. Dieses würde man auch jetzt thun, wenn das betreffendeVerbot aufgehoben würde. Die Boten wollen beide Verlangen vor ihre Obern bringen, zumal die Angelegenheitwegen der Eigenleute schon in den letzten Abschied genommen, aber seither nicht behandelt worden ist-L. Münsterlingen. 1. Rechnung. Einnahmen: Fäsen 403 Malter 1 Viertel 1 Wierling; Kernen 1456 Müii
1 Viertel 3 t/2 Wierling; Haber 361 Malter '/^ Wierling 3 Jmmi; Roggen 53 Mütt 3 Viertel; Nüsse 81 Müii
3 Viertel 1 Wierling; Bohnen 15 Mütt 1 Viertel 3>/2 Wierling; Gerste 3 Malter 2 Mütt 2>/2 Viertel; Erbst"10 Mütt 1 Viertel 3 Vierling, Alles Constanzer Maß; Geld 3255 Pfund 15 Schl. 9 D.; Wein 57 F"^
4 Eimer 3 Quart t/z Maß. Ausgaben: Fäsen 315 Malter 3 Mütt 2'/e Viertel; Kernen 839 Mütt 3 Vierte,Roggen und Waizen 53 Mütt 3 Viertel; Gerste 15 Mütt 2 Viertel 2 Vierling; Haber 195 Malter 1 Rllü
2 Viertel 2 Vierling; Erbsen 10 Mütt 1 Viertel 1 Vierling; Bohnen 4 Miitt 1 Viertel; Niisse 34 Mütt 1 Vierte2'/2 Vierling; Geld 2100 Pfund 7 Schl. 8 D.; Wein 37 Fuder 11 Eimer 2 Quart. 2. Als die Boten weg'