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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1539.

«84.

Sargans. 1539, 31. Juli (Donstags den letzten Heumonat).

Staatsarchiv Zürich: Tschudische Abschiedcsammlung XU. gl, Nr. XUI.

Gesandte: Schwyz. Hieronymus Schorn(o), Pannerherr. Glarus. Gilg Tschudi, des Raths. Grau-bünden. Der Bürgermeister von Chur; der Landrichter vom Obern Bund; Ammanun Buol von Davos;verordnete Beistände derer von Fläsch.

« . Zuerst sind die (im Namen der VII Orte verordneten) Boten nach Fläsch hinüber gefahren, wo siediejenigen von den III Bünden getroffen haben, um wegen der Wuhren am Rhein zu unterhandeln. Es wurdendeßhalb die Landleute von Sargans und die von Fläsch mehrmals gegen einander verhört und dann einefreundliche Vereinbarung versucht; da diese nicht bewilligt wurde, so gaben die Boten nach Verhörung allerKundschaften und Briefe einen gütlichen Spruch mit der Schlußbestimmung, daß jeder Theil, der ihn nichtannehme, das Recht laut der Bünde brauchen möge. Die Sarganser nahmen denselben an, die Fläscher nicht-Infolge dessen ersuchte man die Boten von den Bünden ernstlich, die von Fläsch anzuweisen, nicht mehr zuwuhren, bis sie das Recht dazu rechtlich erlangt hätten. I». Der Abt von Pfäfers klagt, es habe Einer zuMalans ein Lehen des Gotteshauses besessen, aber in schlechtem Stand erhalten, auch einige Jahre lang denZins nicht gegeben; als der Abt es ihm habe wegnehmen wollen, habe der Lehenmann gedroht, ihn zu er-schießen, oder das Kloster zu verbrennen. Ueberhaupt werde er immer verhindert, Lehen zu des GotteshausesHänden zu ziehen, indem die Inhaber sie an sich selbst bringen wollen. Deßhalb wird den Boten von Bünde»ernstlich zugemuthet, den Abt von seinen Rechten, laut Urbaren und Briefen, nicht drängen zu lassen. Die-selben antworten, sie werden dies auf dem nächsten Tage anziehen und dann, wenn jemand Antwort be-gehre, solche geben, v. Der Schreiber und der Weibel zu Sargans haben um ein Gut, Malerva genannt,als Erblehen gebeten. Die Boten haben ihnen gegen billigen Zins und Unterhalt der halben Scheuer, dieauf dem Gute steht, entsprochen, aber den Entscheid der Herren vorbehalten. «I. Was wegen des Pfrund-hauses zu Mels, des Schmelzofens, der Schützen und anderer Dinge vorgebracht und gehandelt worden ist,weiß jeder Bote.

«8S

Areiöurg. 1539, 2. August.

KantonSarchiv Freiburg: Rathsbuch Nr. 57.

Verhandlung zwischen Freiburg und Genf.

Gesandte: Genf. Hudriod du Molard, Sindic; Amte Chapeaurouge; Johaunn Gabriel Monathan,Pierre Wandel; Johann Lambert.

1. Vor Rächen und Burgern zu Freiburg verlangen die Boten von Genf, daß ihnen die Freiheitsbriestund andere Gewahrsamen, welche die von Genf früher hinter die von Freiburg gelegt haben, übergeben werden-2. Es wird ihnen geantwortet, wenn sie diejenigen, welche Ansprachen an ihnen haben, befriedigen, oder dies-falls genügende Bürgschaft geben, wolle man ihnen entsprechen.

Die Namen der Genfer Gesandten aus deren Credenz vom 25. Juli. -i.A.Freiburg: Acte» s-ni-