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Juni 1539.
und ihnen angezeigt, daß sie die Herren von Wippingen berufen, sie (die von Bern) zu erkennen. 5. DieHerrschaft Wippingen sei eine besondere Castellanie und Mandeinent. Wenn sie, wie die von Freiburg be-haupten, von Corbers abgetheilt worden wäre, so spräche das gerade für die von Bern, weil nun klar sei,daß Wippingen nicht mehr zu Corbers gehöre. Dazu wisse man, daß die von Bern „allein die ablösungvon Corbers iren Mitbürgern von Fryburg übergeben, wo einiche da wäre." 6. Würde die Herrschaft Wip-pingen zu Romont gehören, so würde es auf dem Titel des alten Erkanntnißbuches nicht heißen: Mbiliumlüvlllmü et, llvsriluui, sondern Ilawnüi moulis. 7. Indessen seien die von Bern, auf Gefallen ihrer Obern,geneigt, einen Tausch gegen gewisse, von den Landschaften beider Städte eingeschlossene Plätze, wie St. Aubinund Surpierre einzugehen. — Die Boten von Freiburg bleiben auf ihrer Forderung und wollen das Rechterwarten. Darauf erklären auch die Gesandten von Bern, daß ihre Obern die Sache ohne Recht nicht fallenlassen werden. ». Die Boten von Freiburg wissen, was auf ihren Vortrag vor Rath betreffend Johann Guillet,Copirung der Erkanntnisse und den Besuch des Tages in Freibnrg geantwortet wurde.
Die Abhaltung dieser Conferenz war auf einen frühern Termin anberaumt gewesen. Eine FreiburgcrGesandtschaft, welche am 11. Juni vor dem Rath zu Bern erschien, verlangte dessen Erstreckung auf den19. Juni, wozu Bern einwilligte. St. si. Bern: Rathsbuq sss, s. «s.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Rathsbuch Nr. 56, s. ä. 17. Juni.
Zu i. Über die Gegenstände dieses Artikels ergeht sich das Berner Rathsbuch (Nr. 268, S. 75) inmehreren! Detail, während es die übrigen Verhandlungen nur kurz anmerkt.
«6S.
Wern. 1539, 21. und 27. Juni.
Staatsarchiv Bern: RathSbuch Nr. SSS, S .75 u. 0S.
I. (21. Juni.) Vor dem Rathe zu Bern eröffnet ein Gesandter von Genf eine Missive des Herr"von Boisrigault, gemäß welcher derselbe einige kirchlichen Beneficien zu Händen des Königs von Frankreichfordert. Der Gesandte bittet, denen von Genf hierin berathen und beholfen zu sein. II. (27. Juni.) DerGesandte Genfs eröffnet vor dem Rathe: 1. seine Obern können auf den Brief des Königs ohne den Rathderer von Bern nicht wohl antworten. 2. „Von eines Zendens wegen." 3. Der König habe viele Prädicante»gefangen, die in den Landen der Frau von Nemour die wahre Religion verkünden sollten. Der Rath ant-wortet: die Genfer sollen durch eine Gesandtschaft den König freundlich bitten, ihnen „solches" zu erlasse»,sich hiebet aber aller Feindseligkeiten enthalten. Wenn sie es wünschen, wolle man ihnen eine Missive an de»König mitgeben.
Laut dem Genfer Rathsregister vom 16. und 27. Juni war der Gesandte Genfs Johann GabrielMonathon. Derselbe verhandelte bereits am 11. und 13. Juni mit Bern über verschiedene aus den nachbar'lichen Beziehungen erwachsene Gegenstände (St. A. Bern: Jnstructionsbuch 0, kol. 301 und Rathsbuch Nr. 26^-S. 45), die wir aber ihrer Gleichartigkeit wegen mit frühern Verhandlungen zwischen den beiden Städte»nicht weiter berühren.