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April 1539.
sowie Ulrich und Wolf von Landenberg, als den Bürgen, wird nun geschrieben: Da Hans von Landenberg,ihr Vater und Vetter mit denen von Rotweil sich gütlich vertragen habe, und der Vergleich dem Christophin keiner Beziehung nachtheilig sei, so soll er sich damit zufrieden geben; im andern Fall würde man sichan die Bürgschaft und den Anlaß von Baden halten; er möge seinen Bescheid nach Zürich melden. DemHans von Landenberg ist geschrieben, man nehme sein Gesuch in den Abschied, um ihm auf dem nächsten TagBescheid zu geben. Heimzubringen, e. Es wird unter den Boten „der sieben Orte" bemerkt, daß die Bündeseit langen Jahren nicht mehr geschworen worden, so daß die jungen Leute von dem Jichalt derselben nichtswissen können, daß es daher sehr nothwendig sei, sie wieder einmal zu erneuern und zu beschwören. Aufdem nächsten Tag ist Antwort zu geben, welchen Tag man dafür bestimmen könnte, t". Wie auf dein letztenTag beschlossen worden ist, die Bettler, Heiden und Zigeuner zu verweisen, so wird jetzt hinzugefügt, daßman auch die ausländischen Feldsiechen, die so zahlreich hin und wieder wandeln, vertreiben solle. Alle Ortewerden ermahnt, dieser Verordnung strenge nachzukommen. K. Dem Vogt im Thurgau hat man eingeschärft,er solle hinfür die Strafen und Bußen den Obern vollständig verrechnen, für Frau und Kinder keine Geschenkeschöpfen, den Landfrieden treulich halten und sich in allen Dingen benehmen, wie es einem Amtmann ge-zieme , sonst müßte Schwpz einen andern Vogt ernennen; die Verehrungen, welche die armen Leute seineinWeib oder Sohn gegeben, soll er denselben zurückerstatten. I». Da der Gefangene, der von Mendris hiehergebracht worden, auch in dem letzten peinlichen Verhör seine Aussagen bestätigt, die von Mailand ihn aufdie erlassene Einladung nicht beklagen wollen und der'Landvogt zu Lauis geschrieben hat, er habe seinethalbnichts weiter in Erfahrung bringen können, so wird erkennt, der Gefangene soll aus der Eidgenossenschaftschwören, alle erlaufenen Kosten bezahlen und eine Urphede unterschreiben, daß er seine Gefangenschaft anniemand rächen wolle, i. Der Landvogt zu Baden zeigt an, daß sein Schwager, Wilhelm Arsent, in Lothringengefangen liege, und bittet, ihm behülflich zu sein, was einige Orte sofort bewilligen. Die andern bringen eSheim. Ii,. Die von Lauis berichten, der Markgraf von Guasti habe im Herzogthum Mailand die aus derEidgenossenschaft kommenden Kronen, dicken Pfennige und andere Münzen abgerufen und schlage eine andereMünze; sie bitten um Bescheid, wie sie sich zu verhalten haben. Heimzubringen. I. Schwyz und Glarusbitten, es möchte jedes Ort denen von Wesen für ihr neugebautes Nathhaus ein Fenster schenken. Heimzu«bringen. Ii». In dem Span zwischen St. Gallen und Appenzell werden von den Boten der XII Orte gut-liche Mittel aufgestellt und den Parteien in ihren Abschied gegeben. Ans den nächsten Tag ist Vollmacht zubringen, sie zum Recht zu weisen, wenn sie den Vergleich nicht annehmen sollten. »». Es wird der Spauzwischen den V Orten und Bern, deßgleichen zwischen diesem und Ammann Beroldinger zur Hand genommen-Bern thut dar, wie es geiRiß dem letzten Abschied jener Schmähschrift nachgefragt und diejenigen, welche die-selbe zu Frankfurt „wiederum" aufgekauft und dann feilgeboten, mit Gefänglich und Geld gestraft, weil südaran Unrecht gethan und übel gehandelt haben. Die Boten der übrigen Orte bezeugen über dieses VerfahrenBerns ein gutes Gefallen. Da sodann ab dein letzten Tag den V Orten in den Abschied gegeben wordenist, daß die von beiden Seiten gefallenen anzüglichen Äußerungen gänzlich todt und abgethan und niemand,weder Bern noch den V Orten noch Ammann Beroldinger, an der Ehre nachtheilig sein sollen, daß auch dasBüchlein weder die V Orte noch sonst jemand an seinen Ehren, den geschwornen Bünden und dem Land-frieden nachtheilig sei, so soll die Sache hiemit erledigt sein, also daß kein Theil den andern deßwegen amziehen darf und alle wieder mit einander handeln und leben, wie es guten Eidgenossen geziemt. Da d>rV Orte noch ohne Vollmacht sind, weil sie nicht gewußt, ob und wie Bern die Verkäufer des Büchleins gr-