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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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1yg4 April 1S39.

acht Tag (21. April) die March ausgerichtet werden. 2. In Betreff des Hochgerichts will man sie nochmalsfreundlich bitten, denen von Bern zu willfahren; wollen sie dieses nicht, so sollen die Boten, welche auf dieMarch kommen,demnach inen das nachlan," doch Alles auf Genehmigung der Burger.

Wir müssen noch folgende Acten anführen:

1) Im St. A. Bern: Solothurn Bücher 0, S. 178 findet sich mit dem Datum vom 11. April eineflüchtige Minute, die von Boten von Solothurn redet und als Verhandlungsgegenstand andeutet: Lüßlingen,Hochgericht zu Mühlidorf, Ehrlispach. Fulenbachweier, Gerlafinger March, Altwasser, Wiederherstellung umge-fallener Marchsteine, Lengnau, Wyerstatt, Spruch von Ehrlispach. Für diese Geschäfte wird Tag angesetzt aufMontag Über acht Tag (21. April) Nach Schliottwyl. Gegenstand s ist durchgestrichen.

2) 1539, 13. April. Bern an Solothurn. Nachdem man von den Boten von Solothurn den. endlichenEntschluß betreffend Kriegstetten und ihre Forderungen wegen Lüßlingen und des Hochgerichts zu Mühlidorfgehört, ertheile man folgende Antwort: 1. Obwohl man gute Briefe habe, daß hohe und niedere Gerichtezu Lüßlingen nach Büren gehören und die neuen Verträge nirgends besagen, daß Lüßlingen im LandgerichtZollikofen oder in der Herrschaft Buchegg liege, wolle man dennoch aus Freundschaft von der Forderungder Niedern Gerichte zu Lüßlingen zurücktreten, doch soll der Untergang der Märchen auf angesetzten Tag voll-zogen werden. 2. Wegen des Hochgerichts bleibe man bei der Antwort, die die Gesandten von Bern vorden von gemeinen Eidgenossen verordneten Vermittlern gegeben haben. Was würde sie die Oberherrlichkeitund das Malefiz nützen, wenn sie daselbst nicht zur Vollstreckung befugt wären? Auch zeige der Platz, daßfrüher ein Galgen daselbst gestanden. Deßwegen, daß dieser lange nicht mehr erneuert worden, habe mandas Recht nicht verloren. St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch X, S. 1«.

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Waden. 1539, 14. April.

Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. I,.l, k.SSS. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 14, k. ss. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. UU, S.

KantonSarchiv Basel: Abschied- I5Z7-Ibzo. KautonSarchiv Freit»,rg: Badische Abschied- Bd .iz.

KantonSarchiv Solothurn: Abschiede Bd. ss.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, des Raths. Bern. Peter Jmhag; Sulpitius Haller, Venncrund des Raths. Lucern. Christoph von Sonnenberg, des Raths. Uri. Amandus von Niederhofen; HausKuhn, Venner, beide des Raths und Statthalter. Unterwal den. Hans Arnstein, Landammann von Ob-walden; Hans Bünti, Landammann von Nidwalden. Zug. Oswald Toß, Ammann. Glarus. Hans Aebli,Ammann. Basel. Bat Summer, des Raths; Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber. Freiburg. Hans Lanther,alt-Sekelmeister. Solothurn. Urs Hugi, Schultheiß. Schaffhausen. Konrad Meyer, des Raths. AppenzellJacob (Ulrich) Broger, alt-Ammann. E. A. A>, 5. 66 d.

Die Gesandten des römischen Königs führen Beschwerde gegen dieGrauen Bünde": 1. Zu Davos,in den acht Gerichten im Prätigau, sei das Wappen des Hauses Österreich, welches am Kirchthurm gemaltgewesen, von drei Personen abgewischt worden; obschon der König das Recht gehabt, die Thäter als malefizischzu bestrafen, so habe er doch deren Bestrafung auf die Bitte der Bünde ihnen gnädig überlassen gegen einenRevers, daß ihm dies an seiner landesfürstlichen Obrigkeit unnachtheilig sein solle; diesen Revers wollen aberdie von Davos nicht geben, und deßhalb bleiben die Schuldigen unbestraft. 2. Seine Unterthanen in denacht Gerichten haben vor Jahren einige Güter des Klosters vor Churwalden, worüber der König Kastvogt sei, enr