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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1539.

«4S.

Waden. 1539, 2. Februar (Purificationis Maria).

Staa»«archiv Lucerii! Allg. Absch. N.l, k.SZ7. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. I«, k. ü. Staatsarchiv Bern - Allg. eidg.Absch. NN, S.b,7.

Kantonsarchiv Basel: Abschiede »5S7—isso. Kantoiisarchiv Areiburg: Badisch- Abschiede Bd. Iii.

KantonSarchiv Tolothnrii: Abschiede Bd. Ll. Kantonsarchiv Schaffhause» : Abschiede.

Zürich. Hans Rudolf Lavater; J.Bernhard von Cham, Sekelmeister und beide des Raths. Bern.Bernhard Tillmann, alt-Sekelmeister; Peter Jmhag, Venner. Lucern. Hans Golder, alt-Schultheiß. U r i.Josua von Beroldingcn, Ritter, alt-Landammann. Schw yz. Joseph Amberg, Landammann. Unterwalden.Hans Amstein, Landaminann von Obwaldcn; Hans Bünti, Landammann von Nidwalden. Zug. HeinrichZigerli, des Raths, von Aegeri. Glarus. Ulrich Stncki, des Raths. Basel. J.Christoph Offenburg, desRaths; Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber. Freiburg. Hans Lanther, des Raths und Sekelmeister. Solo-thurn. Urs Hugi, Schultheiß. Schaphausen. Konrad Meper, des Raths. Appenzell. Jacob (Ulrich)Brogcr, alt-Annnann; Bastian Törig. — E. A.A., k. V5 b.

». Die Negierung von Innsbruck antwortet auf das Schreiben wegen des ausstehenden Erbeinungs-geldcs, sie habe dasselbe nicht zu bezahlen; es sei bisher von des Königs Hofzahlmeistcr allsgerichtet worden.Sie wolle die Zuschrift der Eidgenossen sogleich dein König mittheilcn, bitte sie jedoch, sich noch etwas Z"gedulden, weil der Kaiser bisher und täglich noch an der Last des Krieges gegen die Türken zu tragen habe.Heimzubringen. I». Der Landvogt zu Sargans hat geschrieben, es wolle Einer, der unsere Lehcngüter be-sitze, den Lehenzins, nämlich die Hülste des Weines, nicht bezahlen; derselbe habe auch etliche Stücke vondem Lehen verkauft, und als er, der Vogt, das Lehen nach altem Herkommen habe einziehen und eineinAndern verleihen wollen, das Gut behend zurückgekauft; nun rühme er sich, den verfallenen Wein nicksischuldig zu sein und dem Vogt Recht zu bieten. Da über solche Allstände niemand zu richten habe, als dieHerren selbst, so bitte er um Verhaltungsbefchle. Es wird dein Landvogt geschrieben, er solle Diesen u"bAndere, die so mit den Lehen verfahren, davon stoßen und die Güter wieder verleihen, oder die Betreffenden,wenn sie sich weigern, auf den nächsten Tag citiren und über den Sachverhalt genauer berichten. He""'zubringen, e. Hans Faßbind von Schwyz, Landvogt im Thurgau, klagt in langein Vortrag, seine Frau s"vor einiger Zeit voll ihm weggelaufen, von Schultheiß Federli über Nacht in seinem Hause behalten, aber amMorgen wieder „zu ihm gethädiugt" worden; dann sei sie in einem Monat nicht mehr als einmal zur Kirchsgegangen, ohne Zweifel von Federli dazu aufgewiesen; als er, der Vogt, sie dahin genöthigt lind gestrasi, habe, sei sie abermals entlaufen und zwar in deren von Landenberg Halls; da habe man ihm versprach?"-sie heimzuschicken, wenn er sie nicht schlage; obwohl er dies verheißen, sei die Frau wieder in Fcdcrli's H""'^gekommen und einige Zeit heimlich dort geblieben; da sie sich geweigert heimzukehren, habe er drei Med??'Männer zu Federli geschickt und ihm rund heraus sagen lasseil, er wolle die Fran in seinem lutherisch?"Hause nicht dulden; wolle sie nicht zu ihm, so solle sie wenigstens in ein anderes Haus gehen, da sie si""wie der Schultheiß und sein Volk an verbotenen Tagen Fleisch esseil möchte, was seine Herren au ihr straß"würden; darauf habe Federli mit scharfen Worten erwiedert, er wolle die Frau nicht mehr schirmen, verbi?"aber dein Vogt Haus und Hof. Dennoch habe derselbe seine Ehefrau, sein Fleisch und Blut, nochals acht Tage behalten, hinterruks ihren Verwandten geschrieben und „sein Fleisch und Blut" dem Schaß""