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August 1538.
dem König oder der Regierung zu Innsbruck selber schreiben wolle. I. Obschon Geschäfte genug vorhandensind, die wohl eines Tages bedürften, so hat man jetzt doch keinen Tag angesetzt, um nicht, wie gewöhnlich,überlaufen zu werden. Dagegen wird Zürich beauftragt, den Span zwischen Appenzell und St. Gallen zubeobachten, deßgleichen Schaffhausen, auf die Rotweiler und den von Landenberg ein Aufsehen zu haben.Wenn sich da oder dort Widerwärtigkeiten erheben, oder sonst etwas Wichtiges vorkommt, so mag von denbetreffenden Orten ein Tag ausgeschrieben werden, i». Heimzubringen das Gesuch der Wittwe des Nacius,Schreibers im Rheinthal, daß ihr jedes Ort ein Fenster schenke, i». Es wird erkennt, daß fortan keineVögte mehr auf Kosten der Obern reiten dürfen. «. In dem Span zwischen denen von Sarmenstorf unddenen von Seengen hat man verordnet, es sollen Bern zwei, Lucern und Zug im Namen der VII Orte jeeinen Rathsboten bezeichnen, und diese Vier vor dem nächsten Tage den Span besichtigen, die Parteiengenugsam verhören und den Streit gütlich beizulegen versuchen, jedoch nichts Endliches beschließen, sondernBericht erstatten. Man hat auch kein Gefallen daran, daß der von Hallwyl sammt den von ihm beigezogenenRichtern auf der VII Orte Grund und Boden geurtheilt haben, z». Der Bote von Schwpz verlangt Ant-wort über das Gesuch Vogt Geißers und Vogt Aufdermaur's, ihnen eine Belohnung zu gönnen. Da dieInstructionen ungleich lauten, indem die einen entsprecheil, die andern aber, schlimme Folgeil befürchtend,nichts geben wollen, so wird es nochmals in den Abschied genommen. Auf dem nächsten Tag sollen deinVogt Geißer die ausgegebenen 5 Kronen zurückerstattet werden. «K Der Statthalter von Wyl zieht im Namendes Abtes von St. Gallen an, derselbe sei der Meinung, als Lehensherr der Pfründe zu Stammheim könneer nicht zugeben, daß die Capelle ohne sein Wissen und Willen abgebrochen oder geschleift werde, und bittedie drei übrigen Orte, mit Zürich zu verschaffen, daß es dieselbe ohne Recht nicht beseitige. Das soll der Bote(Zürichs?) treulich an seine Herren bringen und auf nächsteil Tag darüber Antwort geben. » . (Für Zürich)-„Jr müssend zu sagen, wie Herr schulthes Golder von wegen der siben ordten anzogen, daß ir früntlich begersige, daß die bäpstlich fryheit oder bull, wie man sy nemen soll, so hinder unfern eidtgnossen von Zürich lit,hinder unser eidgnossen von Lucern gleit sölle werden, diewyl sy doch nützit mer daruf halten." LetztesJahr hat man von Baden zwei Boten abgeordnet, die in Diensteil des Königs von Frankreich geweseueuKnechte heimzumahnen. Diesen Boten hat der Landvogt im Namen der VIII alten Orte 24 Kronen gegeben.Da sie hiemit aber nicht befriedigt sind, so sollen ihnen annoch Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhaust»und Appenzell jedes Ort drei dicke Pfenning geben, dainit die „Läufer" zufrieden gestellt werdeil. t. Die Botenvon Bern wissen ihre Herren zu berichten, wie die von den sechs Orten sie gebeten haben, dem Prädicantenvon Freiburg Geleit zu geben, frei durch Stadt und Land derer von Bern zu wandeln, oder ihn zu Freiburgoder vor gemeinen Eidgenossen rechtlich zu besuchen. Die von Bern mögen deßnahen beförderlich ihre Ant-wort nach Freiburg schicken.
,i. Über die Klage der Räthe von Schwyz gegen den französischeil Gesandten, Herrn von Boisrigault,geben Hans Golder, Jacob a Pro, Martin Aufdermaur, Hans Amstein, Heinrich Zigerli und Urs Schluwsollenden Spruch: Herr von Boisrigault hat dem Coinmissar Anton Aufdermaur einen Brief zugeschickt, durchwelchen Hieronymus Schorn», Pannerherr, Hans Kunkler, Cominissär, Jost Ulrich, Heini Jützer und H»»'Bürgler von Schwyz in ihrer Ehre tief verletzt zu sein glaubten. Nachdem die Parteien ersucht morde»/den Streit den genannten Boten anzuvertrauen, und man beide mit Klage und Antwort verhört, hat >uo»gefunden, daß der König über die fünf Personen nicht recht berichtet worden sei, und erkennt, daß st»^Brief dem König wie denen von Schwyz an ihren Ehren unschädlich sein solle; man hält die benannten vo»