1002
August 1538.
sollte 1. fernerhin kein Vogt Todtschläger oder andere Übelthäter liberiren, wovon die frühern Vögte großenNutzen gehabt haben; 2. müsse der Vogt beim Eid alle Bußen, kleine und große, verrechnen, während früherdie Vögte „inen ouch allwegen gestraft haben"; 3. werde dem Vogt untersagt, Mieth, Gaben und Geschenke,mit Ausnahme von Speise und Getränk, anzunehmen: 4. er wisse nicht, ob er das Urtheilgeld und denNößler nehmen solle; 5. der Vogt solle sich der Ehesachen und Erbtöchter nichts annehmen, was frühernVögten großen Nutzen brachte; 6. betreffend das Reiten auf Späne und Stöße und das Verleihen vonPropsteien und Pfründen sei gegenüber den frühern Verhältnissen Vieles geändert worden, in Folge desseneinem Vogt Weniges zu erwarten stehe; 7. das Siegeln trage gar nichts ein, da man nichts siegle, außerauf der Jahrrechnung. — Er habe mit einigen „frommen" Luggarnern eine Berechnung aufgestellt, nach welchersein Einkommen im Jahr sich nur auf 111 Kronen belaufe, mit denen er kaum einen Knecht und zwei Pferdeerhalten könne; er bitte daher, für den Vogt einen anständigen Gehalt zu bestimmen, damit er desto besserdie Capitel halten könne; sonst müßte er sofort seine Entlassung nehmen. In der Erwägung, daß der „Handellnicht bloß den gegenwärtigen, sondern auch alle folgenden Vögte betreffe, wird dies in den Abschied genommen,um auf dem nächsten Tag eine ordentliche Besoldung zu bestimmen und zugleich zu entscheiden, ob man diesenLohn denen zu Luggarus auferlegen oder aus dem Ertrage der Bußen nehmen soll. Auch der Landschreiberzu Luggarus stellt das Gesuch, seinen Jahrlohn aufzubessern. Heimzubringen. I». Ein junger Gesell, H»"^Jacob aus dem Mainthal, beschwert sich, er habe vor einiger Zeit die Tochter Antons des Murers „ehelichgenommen", und dieser sie „mit Mund und Hand" ihm übergeben; nachdem sie einige Monate miteinanderHaus gehalten, auch „eheliche Werke getrieben", und er „sie" gestraft, habe der Vater die Tochter wiederweggenommen und den Boten auf der letzten Jahrrechnung vorgegeben, die Tochter sei zu jung, noch mchkeinmal eilf Jahre alt, worauf dieselben erkannt haben, daß er schwören solle, sie nicht mehr anzuspreche»'Seitdem habe er bei der Äbtissin zu Schimms und andern Leuten schriftliche Kundschaften eingezogen unddadurch erfahren, daß das Mädchen wenigstens dreizehn, nach Andern fünfzehn Jahre alt sei; er bitte >MM. ihm gegen den Schwäher behülflich zu sein. Da dieser seiner Tochter schon vorher einen Mann gegeben u»dnach dessen Tod sie dem Hans Jacob bewilligt, aber den Unfrieden selbst angestiftet und allerlei Betrug ge-braucht hat, so will man, in Betracht aller Umstände, und namentlich, daß die Tochter alt genug ist, hei»''bringen, ob man die jungen Leute, wie es göttlich und billig ist, wieder zusammenthun und den AntonMurer für seinen Betrug strafen wolle. Dem Landvogt zu Luggarus wird geschrieben, er solle Murers H^'in Beschlag nehmen und das Mädchen an einen Ort bringen, wo es nicht entführt werden könne, e.von Landenberg von der Breitenlandenberg auf dem Schramberg meldet, er habe mit deuen von Notwe>einen langwierigen Span wegen des Wildbanns, ihnen aber mehrmals einen gütlichen oder rechtlichen Verglichvor den Eidgenossen anerboten; nichtsdestoweniger haben sie mit 30—70 Bewaffneten bei Nacht und Nebtsein Dorf Sulgen überfallen, das Wirthshaus ganz durchsucht, vermuthlich um ihn oder seilte Söhne zu fi»be^daitu im Kloster zum hl. Brunnen seinen Schaffner gefangen, der ihnen nie etwas Leides gethan, ihn ssnss'zehn Tage und Nächte in einein Gefängniß der Stadt gehalten und endlich um 50 Guldeu gestraft,er nun eilt geborner Eidgenosse und Landsaße von Zürich sei, so bitte er, ihm beholfen und berathen zu st»»damit er im Frieden bei dem Seinigen bleibe und nicht für beide Theile Schaden daraus erfolge. Es ^3'nun Rotweil schriftlich ersucht, sich gegen den von Landenberg nachbarlich zu verhalten, den Span gü»^oder rechtlich beilegen zu lassen und auf dem nächsten Tag Bescheid zu geben, ob es den Eidgenosse» b»Sache anvertrauen wolle. ' Heimzubringen. «>. Die Verwandtschaft Hauptmann Kaltschmids von Kaiscrss»)