Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
1001
Einzelbild herunterladen
 

August 1538,

1001

den Bünden in Solothurn, oder wenn man lieber wolle gemäß dem Burgrecht zu Frcibnrg, oder endlichvor gemeinen Eidgenossen zu Recht zu stehen. Die Behauptung, daß der Prädicant sich erboten, die vonBern in ihrer Stadt und Landschaft zu unterrichten, daß ihre Lehre Jrrthum sei, werde von ihm ebenfallsgänzlich in Abrede gestellt. Allen Rechten sei es zuwider, wenn dem Prädicanten zugemuthct werde, vorjemand Recht zu nehmen, der Kläger und Richter zugleich sein wolle. Sollte es aber je dahin kommen,so wolle der Prädicant sich dem unterziehen. Wenn ferner die Prädicanten derer von Bern auch nach Frei-burg kommen und den Provincial und ihn unterrichten, daß diejenigen, welche Messe lesen, Seelenmörder,und die, welche sie anhören, gottlos seien, wie sie mitunter behaupten, so wolle er auch hingehen und sieunterrichten. Da man die Prädicanten derer von Bern, obwohl sie dort wider den wahren alten Glaubenpredigen, frei durch Stadt und Land gehen lasse, so wäre nur billig, daß der Prädicant derer von Freiburgund Andere, die den alten Glauben lehren, zu Bern auch frei wandeln könnten. Die von Bern möchtenendlich bedenken, wie die von Freiburg unlängst einem Ilnterthanen jener, dem Banderet von Wiflisburg,Gnade erwiesen haben. Sollte freundschaftliches Werben ferner fruchtlos sein, so müßten die von Freiburg,wenu auch ungern, die Sache den Eidgenossen der übrigen Orte klagen oder mit dem Recht verfolgen.

K. A, Frciburg: Missivenbuch Nr. 11, k. K0.

2) 1538, 22. August. Obiges an Obige. Aus ihrer Antwort entnehme man. daß die von Bern dem Prä-dicanten zwar sicheres Geleit geben wollen, doch nur hinab und nicht wieder herauf. Die Gesandten sollennun sich nochmals dringend dafür verwenden, daß man ihm, denen von Frcibnrg zu lieb, auch Geleit heraufgebe. Wenn dieses bewilligt werde, sollen die Gesandten hiefür einen schriftlichen Schein verlangen. Würdedas Begehren abgeschlagen, so sollen sie eine Bescheinigung dafür verlangen, daß ihm für das Hinabgehenfreies sicheres Geleit bewilligt sei, und damit für diesmal einen Abschied nehmen und von dem, was ihnenfrüher geschrieben worden, einstweilen keinen Gebrauch machen, indem man dieses für dermalen ruhen lassenwolle, in der Hoffnung, daß mittlerweile das Übrige auch noch erlangt werde. ibissm k. «2.

3) Das Rathsbuch von Bern notirt bei den oben citirten Verhandlungen vom 21. August einfach:Prädicant von Fryburg". Zum 23. August aber bemerkt dasselbe, die Gesandten von Freiburg habendas Gesuch, ihrem Prädicanten freies sicheres Geleit zu geben, nachdem sie den diesfälligen Bescheid ihrenObern berichtet und deren Antwort erhalten haben, dem Nathe nochmals vorgetragen.

Si.A. Bern: Rathsbuch Nr. 2««, Z. >«I.

«07

Waden. 1538, 25. August (Sonntag nach St. Bartholomäus Tag).

Staatsarchiv Vucer» - AUg. Absch. v. I, I'. I«o. Staatsarchiv Aiirich! Abschiede Bd. w, k.ssi. Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Absch. UV, S. S»Z.

KaiitonSarchiv Basel: Abschiede I5S7WS9. Ka»to»Sarchiv Areibura: Badische Abschiede Bd. 1Z.

Ha»to»sarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 21. jtaiitonSarchiv Schafflianse» : Abschiede.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Lavater, des Raths. Bern. Peter Jmhag, Venner, des Raths. Lucern.Hans Golder, Schultheiß. Uri. Jacob «Pro, Sekelmeister. Schweiz. Martin Aufdermaur, Sekelmcister undRaths. Unterwalden. Hans Arnstein, Ammann. Zug. Heinrich Zigerli, des Raths, von Aegcri. Glarus.^arx Mad, des Raths. Basel. Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber; Rudolf Supper, des Raths. Freiburg. Peter^ninann, Baumeister, des Raths. Solothurn. Urs Schluni, Venner, des Raths. Schaffhausen. Hans Stierli,Raths. Appenzell.Jacob" (Ulrich) Broger, Ammann; Bastian Törig, des Raths. E. A. A., k. 64 d.

Der Bote von Bern zieht an, wie der gegenwärtige Landvogt zu Luggarus, Jost von Meßbach,^ seine Herren geschrieben habe, er anerkenne die neuenCapitel" für Lauis und Luggarus als geziemend^ göttlich; dadurch werde aber das jährliche Einkommen eines Vogtes bedeutend geschmälert. Jetzt nämlich