August 1538.
999
«OS.
Schwyz. 1638, 17. August (Samstag uach Jodoci).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 13, S.386.
». Eine Botschaft von Zürich erscheint vor Landammann und zwiefachein Rath und erbietet, in Antwortauf ein Schreibeil wegen des Zehntens zu Meilen, in diesen Sachen billig und freundlich zu handeln; siewünscht deßhalb, daß der Abt von Einsiedeln und die Herren von Schwyz etliche Personen dazu verordnen;^as werde Zürich auch thun; diese Boten sollen dann an Ort und Stelle den Streit gründlich erforschenund darnach so handeln, daß man das Recht vermeiden könne. Dieses Anerbieten wird mit hohem Dank auf-genommen und sofort darin willfahrt, daß man eine solche Botschaft schicken will; Zürich wird ersucht, einenTag dafür anzusagen; man hofft auch seinerseits, dieses Spans in Güte los zu werden, will aber nicht bergen,^aß die Klage aus erheblichen Gründen geschehen sei. I». Auf die Beschwerde der Gesandten von Zürich, daß^uen in der March und den Höfen verboten sei, Holz aus dem Lande zu verkaufen, hat man so viel nach-lassen, daß die genannten Angehörigen eigenes Holz, das ans ihren Gütern gewachsen, Standenholz oder^aubholz, verkaufen können, wohin sie wollen; aber von den Allmenden („Allminen") und den Genossamen(Wäldern) sollen sie kein Holz, weder eichenes noch tannenes, aus dem Lande verkaufen, auch was Einem eigen'ft- «. Der dritte Anzug betrifft die eigenen Güter in den Höfen, welche Einige von Zürich seit langer Zeitererbt oder gekauft haben, von denen aber die Hoflente Heu und Streue nicht wollen gehen lassen. Darauf'ft erkannnt: Wer vor dem Vertrag, den die Herren von Schwyz mit den Hoflenten aufgerichtet, Güter inHöfen erkauft oder ererbt hat, mag mit seinem „Blumen" fahren, wohin er null.
«««.
Aern. 1538, 19. bis 21. August.
«tantbarchiv «er»: JnstructionSbuch 0> f. 242, jiantonSarchiv Ar-idiirg: Murin« Abschiede ii, f, is,.
Jahrrechnung der Städte Bern lind Freiburg, betreffend die Herrschaften Echallens und Mnrten.Gesandte: Freiburg. (Lorenz) Brandenburger; (Hans) Lyst.
«.»1. Dem Maurer von Orbach, Wilhelm Merci, schenkt man Ig Florin für Verbesserung seines Ver-zugs. z. Dem Louis Gachet wird das Achramgeld bis an 20 Florin nachgelassen. 3. Denen von de Lepire (?)(Henkt man an den Bau einen Mütt Korn. ?». Johannin Vyllie bittet um die Erlaubniß, bei seinem Hans^üen Backofen zu errichten; er wolle nichtsdestoweniger den Zins von dem Backofen im Dorf zahlen helfenMd seinem eigenen Backofen anerbiete er auch einen Zins. Wird mit Vollmacht an die zunächst hin-wenden Boten verwiesen. «. Letztes Jahr wurde verabschiedet, daß die von Sngnens iin Jurten gleicheSchafte, wie die von Dammartin haben sollen. Da dieses nicht in den Abschied aufgenommen worden, soes anmit wiederholt. Nachlaß am Backofenzins für den Statthalter von Echallens von 9 Köpfen.
In Sachen, welche die Herrschaft betreffen, bei Freveln u. s. w. gilt das Zengniß des Weibels wie dasZwei Zeugen, f. Wer in der Herrschaft Echallens und Orbe löbige Güter kauft, soll das in den nächstenl Monaten dein Vogt anzeigen, bei Verlust des betreffenden Guts, und den Kaufbrief durch den Schreiber