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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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August 1538.

nach Mailand gebracht. Vor einigen Tagen habe man fünfzehn große Stückbüchsen ans dem Schloß auf denPlatz gezogen; ferner seien 500 Reisige, es heiße von Venedig gesandt, nach Monza gekommen und 10,000 Lands-knechte werden aus Deutschland erwartet. Würde es über Meer gehen, so würde man sie nach Genua undmcht nach Mailand kommen lassen. Endlich sei der lange im Schlosse zu Mailand gefangen gewesene Ca-stellan von Musso dieser Tage befreit worden und es gehe die Sage, er sei nun Oberster einer Abtheilung.Den Boten habe die Sache erheblich genug geschienen, um dem Vogt von Lauis und dein Commissar vonBellen; zu schreiben, daß sie durch zuverlässige Leute im Geheimen kundschaften und wenn sie Schlimmes ver-nehmen. eiligst berichten sollen. Da aber die Sache sie nicht allein betreffe, so habe man nicht unterlassenwollen, hievon sowohl nach Lucern, wie nicht minder a» Zürich und Zug Bericht zu erstatten.

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Wer». 1538, 14. und 15. August.

Staatsarchiv Bcrii! Solothum Bücher L, S. isii.

». Gesandte von Solothurn eröffnen vor dem Rathe zu Bern, in Betreff von Kriegstetteu habe mansich entschlossen, bei dem Vertrag zu bleiben und mit denen von Kriegstetten zu verschaffen, daß sie die vo»Bernhie und zu tagen" ruhig lassen und bleiben, wie sie jetzt sind, und es gehen lassen, wie Gott dieSache lenke. Es wird ihnen geantwortet, man nehme au, daß sie von dem frühem Verlangen (davon")abstehen, dem Vertrag unbeschadet, und daß um Alles Briefe errichtet werden sollen. I». (Am 14. Augustnach Jinbis und um 15. August) Detailverhandlungen über Einzelposteu, die bei dem in Aussicht genommene»Tausch in Betracht fallen, v. Betreffend Marchverhältnisse zu Lüßlingen, die Weiherstatt zwischen Leng"""und Meuchen und das Breitholz wollen beide Städte einen ferner» Tag ansetzen. «R. Wegen des Hochgerichtszu Mühlrdorf bleiben die Gesandten von Solothurn bei der frühern Erklärung; wenn auch die von Bern diehohen und die von Solothurn die nieder» Gerichte haben, so haben erstere doch anderswo (bei gleichen Ver-hältnissen?) auch kein Hochgericht, sondern die Uebelthäter werden dem Freiweibel übergeben, daß er sie hin-wegführe; sie bitten, es beim Alten bleiben zu lassen. Die von Bern wollen dieses Gesuch an ihre Herrenbringen, ob sie vielleicht die, welche zur March verordnet werden, auch für diesen Handel beauftragen wolle"-v.Urkund begärt haruß (oder Harnß?) so st gemelt, des erhenkten halb zu Lüßlingen." t.Erlistach h"^dem jüngsten vertrag nit glebt, ein rcchtshandel des prädicanteu und Hans Meyers rc. darumb ein lüterungvon nöten, man sich derglichen fachen zutrügen, under welchen stab das recht gan sölle- von inen ein a"t-wurt w. was büß aber inen (?) vermög des Vertrags zugehöre lassen gevolgeu. Solothurn wider den jüngste"vertrag nit sin :c. man ein frävel anclagt wirt vor dem mcyer ouch sin stab" u. s. w. (unklare Minute). K. (Un-klare Minute über einen, wahrscheinlich den Tausch der Pfarrsätze u. s. w. beschlageuden Gegenstand). U. I"Betreff der MarchHagspül" lassen es die von Solothurn bei dem Begehren derer von Bern bleiben, l. Wege"der March bei Gerlafingen und Zielibach sollen diejenigen beauftragt werden, die die Marchsteine der hohe"Gerichte aufrichten müssen.

Die benützte Quelle ist eine flüchtige, vielfach unklare Minute. Noch schlimmer steht es mit dem Raths-bnch Nr. 264, S. 128. Dieses enthält nur einen Vortrag der Solothurner. Zu verzeichnen ist hier wasderselbe wegen Kriegstctten enthaltet:Krigstetten halb, wie st in. h. Meinung heim bracht, st derselben inei»"»ganders versähen, meinend die lan in kilchen gan wie von altersher, lau st bim vertrag bliben, wellend irc")erren(?) ein gut fach sin und do(?) die lan ze kilchen gan wo inen gfällig und zufridcn stellen (?)"-