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Mai 1538.
S84.
Maden. 1538, 7. Mai.
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. V. I, k. lü»> Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. ig, k.sso. Staatsarchiv Bern : A llg, «idg, Abschiede IUI, S> ^KantonSarchiv Basel: Abschiede lSZ7—ibgg, KantouSarchiv Äireiburg: Badische Abschiede Bd, lg.
KantouSarchiv Tolothurn: Abschiede Bd, gl, KantouSarchiv Schaffhausen: Abschiede,
Gesandte: Zürich. Hans Edlibach, des Raths. Bern. Johannes Pastor, Venner und Bauherr. Lucern.J.Christoph Sonnenberg, des Raths. Uri. Josua von Beroldingen, Ritter, alt-Ammann. Schwyz. JosefAmberg, Landammaun. Unterwalden. Hans Bünti, alt-Landammann von Nidwalden. Zug. Götschi Zhag,des Raths, von Baar. Glarus. Bernhard Schiesser, des Raths. Basel. Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber.Freiburg. Martin Sesinger, des Raths. Solothurn. Urs Hugi, Schultheiß. Schasfhausen. KonradMeyer, des Raths. Appenzell. (Ulrich) Broger, Ammann. — E. A. A. k. K3b.
Ein Bergherr, Mathäus Zelmat von Augsburg, bringt vor, er habe das Bergwerk im Sargauser-land besichtigt und gefunden, daß da viel Erz für Eisen nnd Stahl vorhanden sei, das aber nur mit großenKosten gewonnen werden könne; darum begehre er, daß alle Gruben, Klüfte und Gänge, worin jetzt niemandarbeite und die so keinen Nutzen bringen, ihm und seinen Nachkommen als Erblehen verliehen werden, unter fol'genden Bedingungen: 1. Daß sie an Wasserflüssen Schmelzöfen und Schmieden bauen dürfen, wo es ihnen diene,auch die alten Öfen und Schmieden, die niemand brauche, nach Nothdurft benutzen können. 2. Daß sie Holzhauen dürfen zum Zimmern, zum Kohlen und zum Brennen in allen Wäldern, ausgenommen in den Bann-hölzern. 3. Daß sie freie Stege, Wege, Brücken, Reiswerk und Holz gebrauchen mögen, auf dem Wasser zuflößen, auch solche bauen dürfen, wo noch keine vorhanden, damit sie „ruhiglich" ihre Geschäfte verrichte»können. 4. Daß sie fremde Meister und Knechte, doch nicht über hundert, bei ihrem Werk anstellen dürfen, oderLandsäßen, nach freier Wahl. 5. Das fabricirte Eisen und Stahl sollen sie verführen und verkaufen dürfen,an wen sie mögen, vor Allem werden sie aber für das Bedürfniß des Landes sorgen. 6. Sie und Alle, diein ihrem Namen daselbst sein werden, sollen dort frei sitzen, auch Wunn und Weide genießen, wie ein andererLandsaß, damit die Arbeit gefördert werde, indem sonst nicht leicht Arbeiter zu finden wären. 7. Wen»jemand auf Arbeit hin Geld empfinge und solche nicht leistete, so soll der Landvogt ihn nöthigen, ohne VerzugHauptsumme und Schaden zu bezahlen. Für Arbeiter wollen sie gegen niemand sich verpflichten. 8. Wen»sie oder ihre Nachkommen das Bergwerk zu verkaufen wünschten, so würden sie es zuvor den Eidgenossen,als den Lehensherren, anbieten; wenn wir es aber nicht zu dem Preise übernehmen wollten, wie Andere eskaufen würden, so möchten sie freie Hand haben. — Wenn dieser Vorschlag den Eidgenossen gefalle, so möchtensie ihn (den Bergherrn) gnädig bedenken; falls sie dies annähmen, bitte er sie, einen mäßigen Jahreszins v»»dieser Gerechtigkeit zu forderu, die ersten zehn Jahre jedoch, wie es in andern Herrschaften der Brauch s^ihn frei zu lassen, weil die Kosten beim Anfang bedeutend wären; übrigens werde die Sache dem ganzen Landzu großem Nutzen gereichen. Heimzubringen. — Darauf langt an die V Orte ein Schreiben ein von Deco»und gemeiner Priesterschaft im Sarganserland, es sei obiger Bergherr des neuen Glaubens wegen vom Kaisetaus Rottenberg verwiesen worden; er wolle zu Zürich Bürger werden, und einer seiner Knechte habe geäußert,der Kirchherr zu Flums wäre ein guter Priester, wenn er die schändliche, gottlose Messe verließe; es sei daherzu besorgen, daß wieder große Unruhen im Glauben entstehen, weßhalb sie dringend bitten, diesen Bergherrn