Februar 1538. gzc)
Kosten geben und auch seine übrigen Schulden ausrichten. Dieses soll aber seinem priesterlichen Amt undseiner Ehre uunachtheilig sein. 6. Wenn der Decan beglaubt, daß gewisse Personen ihn wegen der Ehesache^ Peter Parenzi unbillig in Kosten gebracht haben, oder wenn dasselbe in Betreff dieses oder anderer Händelbewisse Personen gegen den Decan behaupten sollten, so will man das Recht eines jeden offen behalten haben.
Da Vogt Planzer gemäß Befehl über den Decan und andere Priester Kundschaften eingenommen, heraus-bekommen und jetzt große Kosten gehabt hat, so verlangt er Abtrag derselben. I». Zu gedenken, daß dieVogte und Boten mit Ehesachen sich nicht besaßen (sollen)! nur wo sie angegangen werden, Personen zu Rechth'nter sich zu nehmen, mag dieses geschehen; wo sie auch vernehmen, daß etwas „keyben stuck" gebraucht
Die beide» Abtheilungc» I und II sind in der von uns benütz.en Quelle aus unbekannten Gründen m
beigefügt ist! die genannten Boten errichten, wahrscheinlich zu Händen ^ ^ „Maltet aber nur die
Abschied unter k enthaltenen Verhandlungen eine förmliche Urkunde. Das ^
Einleitung und erwähnt noch, daß die Artikel dem Decan vorgeführt und von ihm angenommen wordc. s .
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Bern. 1538, e. 20. Februar.
Verhandlung zwischen einer Botschaft von Genf und dem Rathe zu Bern.
Es steht uns nur folgende Missive zu Gebot:
1538. 20. Februar. Bernau den König von Frankreich. Gesand.e v°" Gens haben dm. Wdaß auf das Verlangen eines Verbannten von Genf. Namens Francs du Crest. »"d d ^g^^sschofs von Genf der Sohn des Johann Philippe. Namens Oudr.cnz Ph.lwpe. ^ ^
werde und zu fürchten sei, daß er gerichtet werde (»Ä'sstrs exegunts«). - ^ .„aeklagt sein soll, alsbitte daher den König, den Genannten freizugeben, zumal er über mch s . . ^ Ver-
daß er lutherisch sei. Der König möge bedenken, welche Folgen es >a c, ^ die Angehörigen des
bündetcn, zu denen der benannte Philippe, ihr Bürger, gehöre, >» g c> )er ' . inzwischen
Königs verfahren würden. Man werde baldigst dieser Sache wegen B° chaft abord. e
möge der König dafür sorgen, daß dem Betreffende» keinerlei ^^ ^ e. «2.
Unterm 25. Februar wird eine dicsfälligc Credenz für Jost von Meßbach gf ' 3
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Schwyz. 1538, vor und am 21. Februar (Donstag vor Mathias).
Verhandlung zwischen Lucern und Schwyz und diesem und einer Botschaft des Abts von St. Gallen,erw ^schied zwischen Schwyz und dem Abt, gleichzeitig die Verhandlung zwischen Lucern und Schwyz"lnend, ist in folgender des Abts Botschaft übergebenen Antwort enthalten: