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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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835
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April 1537. 8Z5

können. 4. Es soll in das Urbar von Baden geschrieben werden, daß die Herren der Stift von Zurzach^ vv" Kadelburg mit den Niedern Gerichten in der Folge weder versetzen noch verkaufen sollen ohne Gunst,

ssen und Hillen der VIII Orte. Stiftsarchiv Zurzach. Abgedruckt in der Argovia, 1364 und 1865,S.87. Nr.Lt.

In Urlundcnform mit dem Datum: Donnerstag nach St. Georg (26. April). (Gesiegelt vom Landvogt zu Baden, Benedict Schütz von Bern.

8- Vortrag der Botschaft des Kaisers betreffend Burgund; siehe Note.

Im Zürcher Exemplar fehlen in, u, p ; im Berner inp; im Basler und Schaffhauser ex, I undalles Übrigez im Freiburger n p; im Solothurncr Ii, n und alles Übrige.

Die Gesandtennamcn bis zu denen von Untcrwalden aus E. A. A., k. 60 a; weiter geht das Verzeichnißder Gesandten für diesen Tag nicht; die Basler Gesandten a, ter^o des Basler Abschieds; die Freiburgeraus dortigem Rathsbuch Nr. 54 vom 19. April; der Solothurner aus dortiger Instruction beim Abschied.

Zu Ii. Die Gesandten von Freiburg waren beauftragt, den Boten der sechs Orte insbesondere anzu-sagen, warum sie den wegen des Obmanns gemachten Vorschlag nicht annehmen können. Da die von Bernder stärkere Theil seien, so sei es mcistentheils der Fall, daß die von Freiburg gedrängt werden und daher"is Kläger aufzutreten haben; was für Vor- oder Nachthcil sie nun haben, wenn sie Leute von Zürich oder^asel zum Obmann nehmen müssen, sei leicht ersichtlich. R. A. Freiburg: Jnstructionsbuch Nr. Z, N S7.

Zu Ic. Das Schreiben Arsents, 4. ä. Ölbruk, 5. April 1537, liegt abschriftlich beim Solothurncr Abschied.

Zu s. Beim Lucerner Abschied liegt ein Vortrag des kaiserlichen Gesandten Marnold, datirt Lucern den6- Mai 1537, auf der Rückseite bezeichnete Vorgetragen Montag vor Auffahrt (7. Mai), folgenden Inhalts:habe von dem Marschalk und Präsidenten der Grafschaft Burgund Schriften erhalten, in welchen derenllnterthanen offen bedroht werden und zivar von einem vorgeblichen Proviantmcister im Lager der Lands-knechte, im Dienste des Königs von Frankreich. Es scheine, daß diese Leute von den Franzosen aufgewiesenieien, um eine Irrung hervorzurufen; denn sollte die Grafschaft auch pflichtig sein, die geforderte Lieferung zukhun, so könnte dies doch kaum in zwei Monaten, geschweige in drei Tagen, geschehen; zudem sei es gegenen Anstand, welchen die Eidgenossen vermittelt haben. Der Marschalk und Präsident bitten nun ernstlichMdanmüthigffch", über ihre Klage dem König nach Gebühr zu schreiben, daß er seine Kriegsleute an-u^ffe, von solchen Drohungen abzustehen, und dafür sorge, daß man nicht wegen jeder Kleinigkeit eine Ge-whr zu befürchten habe und die Eidgenossen anstrengen müsse ic. Und da die Sache großer Eile bedürfe,w bitte der Gesandte, die Briefe sogleich zu fertigen, damit sie mit andern, welche die Herren von Bern undFeeiburg inebner" (gleicher) Sache schreiben, spedirt werden könnten .... Beilage: Copie der Aufforderungvon Hans Grimm, Proviantmeister zu Marcillp, 29. April, an die Einwohner von Gray. Es werden ver-fugt 300 Fuder Wein, 200 Malter Korn, 100 Malter Haber, 100 Ochsen, 200 Schafe, bis nächsten DienstagMai!) unfehlbar nach Marcilly im Bassigny zu fertigen.

Dabei liegt ein confuser Bericht, ohne Datum, über Umtriebe wegen Wallis; auf der Rückseite vonllkeichzeitigen Händen mit folgenden Aufschriften versehen: Barcelona." »Loxpis äs laänsrtisssmsntkniet, par Lartb. (?) Noleli.... 'louebnnt,.... (nicht lesbar) ärossoo (?) su Vallais ooutrv ls Uo^.»

SV«

Mern. 1537, 28. April.

Staatsarchiv Bern: RathZbuch Nr. 258, S.I57.

^ k. Pgx dem Nathe zu Bern stellen Gesandte von Wiflisburg die Frage, ob sie denen von Freiburg dasdx/M'cht herausgeben sollen. Antwort: siesollen das Burgrecht aufheben, weil sie Unterthanen sind. 2. (An-^ Punkte der Verhandlung lassen wir unberührt).