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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 1537.

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" schwyz nehmen. 3. Dieses Mittel hat man den Gesandten von Freiburg mitgetheilt, denen esnicht gefällt; sie meinen, wenn die eine oder andere Stadt Kläger und Ansprecher sei, so solle man denbniann allein aus Schwyz nehmen, da es nicht eidgenössisch wäre, aus zwei Orten den Obmann zu wählen;wenn aber dies nicht erhältlich sei, so wolle Freiburg als Kläger den Obmann zu Schwyz nehmen; wennMgegen Bern Kläger sei, so möge es den Obmann von Basel nehmen. 4. Dieser Vorschlag will aber densandten von Bern nicht annehmlich sein; sie wollen nun, weil Freiburg den ihrigen nicht annehme,sich^ Widerspiels begeben", daß nämlich Bern, wenn Frciburg Ansprecher sei, einen Obmann von Basel zeige,Wld daß hinwieder, wenn Bern Kläger sei, die Freiburger einen Obmann von Schwyz ernennen mögen.' Freiburg geht auch auf diesen Antrag nicht ein und schlägt weiter vor, daß jede Partei, die Kläger wäre,^uen ihr gefälligen Obmann aus dem Rath zu Glarus wähle, da dieses Ort ganz unparteiisch sei. 6. Da^u dies nicht annimmt und bei seinen Vorschlägen bleiben will, so haben die vier Orte nach langer Arbeit° gmdes Mittel empfohlen: Wenn Frciburg Kläger undansprechig" sei, so soll es einen Obmann von Zürich^r Basel nehmen; sei aber Bern der klagende Theil, so soll es ans den Rathen von Uri oder Schwyz denwann wählen. 7. Die Boten der Parteien haben keine Vollmacht, dies anzunehmen. Die von Freiburgwrken, sie könnten sich eher dazu verstehen, wenn es die Wahl zwischen Zürich und Uri, und Bern dieAschen Schwyz und Basel hätte. Man hat aber beide Dhcile ersucht, das Mittel der Schiedorte heimzu-und verabredet, daß die Boten von Zürich und Luccrn nach Frciburg, die von Schwyz und Baselw Bern gehen sollen, um kleine und große Räthe zum höchsten zu bitten, daß sie um des Friedens willenW^be gMich annehmen möchten. 3. Freiburg hat geantwortet, es könne aus allerlei Ursachen nicht daraufden ^ Schiedorte Bern nicht dahin bringen, daß jede Stadt, welche Kläger und Ansprecher sei,

a ^bniann aus jedem beliebigen unter den eilf Orten nehmen könnte, so wolle Freiburg die Sache Gottn>a-^ ^ bessere Zeit erwarten; es werde aber gütlich annehmen, was die eilf Orte es heißen, und

bei,' ^ Richter sie zeigen wollen. Darauf haben die Boten der zwei Orte ernstlich begehrt, daß esüachstea Tag zu Baden erwarte und inzwischen nichts Unfreundliches thue. 9. Nachdem die Schiedboten^^ Zusammen gekommen, haben sie mit einander Schultheiß und kleine Räthe zu Bern uni Antwort undwmnlung des großen Nathcs ersucht; dieselben haben jedoch erwiedert, es sei nicht nöthig, deßhalb vordxx ^ Burger zu kommen, da sie sich bereits entschlossen haben, den eilf Orten zu Gefallen das Mittel^ Schicdorte anzunehmen; weil aber Frciburg dasselbe abgeschlagen, so können sie jetzt nichts weiter thun.

der Bitte, bis zum nächsten Tage nichts Thätliches vorzunehmen, sind die Boten auf den folgendenall^ ^ Räthe und Burger gewiesen worden. Da haben sie folgende Antwort erhalten: Weil Bern ohne^ Wchaiig den Vorschlag der Schiedboten angenommen hat, während Freiburg es abschlage und sich über^ unparteiischen Obmann nicht vergleichen lassen wolle, so müsse Bern andere Wege suchen, um aus^ ^u> Burgrecht zu kommen; und da es den Freiburgern etliche Herrschaften nur mit dem ausdrücklichenso ^'lletreten, daß diese Abtretung kraftlos wäre, wenn sie sich des Obmanns halb nicht vertragen würden,Ute und ermahne es die übrigen Orte, bei Freiburg zu verschaffen, daß es die übergebcnen Lande ihm^ Zustelle; doch wolle es bis zum nächsten Tag sich ruhig verhalten und denselben besuchen. 10. Hierauf'"an übereingekommen, daß Zürich über diesen Handel den Herren von Schaffhausen und Appenzell, da-,2°" Lucern und Schwyz den Orten Uri, Unterwalden, Zug und Glarus schriftlich Bericht geben sollen,alle auf den nächsten Tag ihre Boten zu instruiren wissen. Actum Bern, 14. April.

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