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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1537.

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. «Niis1?rn Rechnung eingenommen, haben auf diesem Tage die Mißbräuche

d-m «»,in d.i. ^ird dchhalb >.d.m B°i.» -in- AWrisi g.g.t°m Ms

m dem Haushalt einiger Gotteshauser ang z ^ ^ berathen, wie man die Verwaltung der

dm nächsten Tag soll jedes Ort semem zziainrer aus den X Orten, die geschickter und

Kloster besser ordnen, und ob man ame - ^ Thurgau wird der Auftrag gegeben, weil der Com-

tauglrcher seien, ernennen wolle. 2. " ^ Silbergeschirr, die Urbarien und Briefe zu Händen

menthur zu Tobel vor allen Andern uw ^ Sllwg^ ^ ^

zu nehmen oder sich hinlängliche Burgschas s von Appenzell, wird Folgeudes auf-

t. Dem Vogt zu Rheineck und ,m Memthal,^ Thäter) sind kleinen Ver-

getragen: 1. Es ist in der Obrigkeit der ^i e m ^ ^ Obern zuerkannt worden,

mögeus, der dritte aber soll einiges Gut besitzen. - nehmen, daß (auch) die Kosten dersoll der Landvogt vondes" Thätcrs Gut zu Hamen ei. ^ ^ Landvogt hat neben andern Satzungen

andern abgetragen und die Thal Gesandten Wohlgefallen, auch mitund Ordiiuiigen betreffend die Brod-, ^cm. u e ^ . W ittag dent gemeinen Mann abwarten

.U! di.s.s.l »»mm, dch di. w z°^7i ».rswchw «-M.I.N s.°m, D..N

und die benannten Fische Nicht, wie sonst gifl) ) , . ) die Verfügung des

°°».>. sich di. Fisch.. »i h°»°m M«»°m ».- wi w.d^.m mm »

Vogts zum gemeinen Nutzen gereicht, so befiehlt man i PN ' ^ strafeit weiiii aber eine ganze

Gemeinde sich dieser Ordnung widersetzen wurde, dieselb, aus " Rbeius Knechte werben, (im

dGeideu. 3.Da sich Hauptleute, Aufwiegler und

Rheinthal) herumtreiben, soll der Vogt dieselben, wenn ^ ^ Streit zwischen Konrad Hans,

sich widersetzen, gefangen legen und zum ^ denen letzterer Rechitung fordert,

genannt Somper und Jörg Dirrewar (Dierauer.) > , ^ ^ bezogen, als er ihnen

l°»t d.m Abschi.dR.ch.m»s »°d.ii 1°».., «NM Ich dmm i ^ ^ ^ ^^

schuldig gewesen, soll dieses Abrechnen Ulemam a> » > Rechnung nicht erzeigt, ebenso

daß jemand mehr bezogen, als er ihm schuldig gewesen, wid ich ests Rechnung ^ ^ ^

u>enn er nach gepflogener Rechnung weiter bchauptt» ivur»», i . wirklich zu viel genommen,

Vetresfeudeii entschla e.t und vom Vogt bestraft werden; zeigt ^ ^ dch mm ^

dm soll der Vogt ebenfalls büßen. °°° M°r m.... v.

». Der Hauptmann und der Hofmeister des Abts von

lchten Tage zu Baden geschrieben worden, er hau ^ Landvogt und dem Schultheiß

dach gefangen genommen und nach Wpl gesu^ ^ Übt; diesem sei angezeigt worden, daß

Resfalls erlaufenen Kosten abtragen solle. i .uii sei dem Abt von inanchem Ort ge-

Federli Practik treibe, indem er Knechte ailsnneg e ii.u^ ^ verbieten uild vorkommenden

Uneben worden, daß er solches Re'slaufcn bei - Deßwegen habe er den Schultheiß Federli