März 1537.
821
. «Niis1?rn Rechnung eingenommen, haben auf diesem Tage die Mißbräuche
d-m «»,in d.i. ^ „ird dchhalb >.d.m B°i.» -in- AWrisi g.g.t°m Ms
m dem Haushalt einiger Gotteshauser ang z ^ ^ berathen, wie man die Verwaltung der
dm nächsten Tag soll jedes Ort semem zziainrer aus den X Orten, die geschickter und
Kloster besser ordnen, und ob man ame - ^ Thurgau wird der Auftrag gegeben, weil der Com-
tauglrcher seien, ernennen wolle. 2. " ^ Silbergeschirr, die Urbarien und Briefe zu Händen
menthur zu Tobel vor allen Andern uw ^ Sllwg^ ^ ^
zu nehmen oder sich hinlängliche Burgschas s von Appenzell, wird Folgeudes auf-
t. Dem Vogt zu Rheineck und ,m Memthal,^ Thäter) sind kleinen Ver-
getragen: 1. Es ist in der Obrigkeit der ^i e m ^ ^ Obern zuerkannt worden,
mögeus, der dritte aber soll einiges Gut besitzen. - nehmen, daß (auch) die Kosten dersoll der Landvogt von „des" Thätcrs Gut zu Hamen ei. ^ ^ Landvogt hat neben andern Satzungen
andern abgetragen und die Thal Gesandten Wohlgefallen, auch mitund Ordiiuiigen betreffend die Brod-, ^cm. u e ^ . W ittag dent gemeinen Mann abwarten
.U! di.s.s.l »»mm, dch di. w z°^7i ».rswchw «-M.I.N s.°m, D..N
und die benannten Fische Nicht, wie sonst gifl) ) , . ) die Verfügung des
°°».>. sich di. Fisch.. »i h°»°m M«»°m ».- wi w.d^.m mm »
Vogts zum gemeinen Nutzen gereicht, so befiehlt man i PN ' ^ strafeit weiiii aber eine ganze
Gemeinde sich dieser Ordnung widersetzen wurde, dieselb, aus " Rbeius Knechte werben, (im
dGeideu. 3.Da sich Hauptleute, Aufwiegler und
Rheinthal) herumtreiben, soll der Vogt dieselben, wenn ^ ^ Streit zwischen Konrad Hans,
sich widersetzen, gefangen legen und zum ^ denen letzterer Rechitung fordert,
genannt Somper und Jörg Dirrewar (Dierauer.) > , ^ ^ bezogen, als er ihnen
l°»t d.m Abschi.dR.ch.m»s »°d.ii 1°».., «NM Ich dmm i ^ ^ ^ ^^
schuldig gewesen, soll dieses Abrechnen Ulemam a> » > Rechnung nicht erzeigt, ebenso
daß jemand mehr bezogen, als er ihm schuldig gewesen, wid ich ests Rechnung ^ ^ ^
u>enn er nach gepflogener Rechnung weiter bchauptt» ivur»», i . wirklich zu viel genommen,
Vetresfeudeii entschla e.t und vom Vogt bestraft werden; zeigt ^ ^ dch mm ^
dm soll der Vogt ebenfalls büßen. °°° M°r m.... v.
». Der Hauptmann und der Hofmeister des Abts von
lchten Tage zu Baden geschrieben worden, er hau ^ Landvogt und dem Schultheiß
dach gefangen genommen und nach Wpl gesu^ ^ Übt; diesem sei angezeigt worden, daß
Resfalls erlaufenen Kosten abtragen solle. i . „uii sei dem Abt von inanchem Ort ge-
Federli Practik treibe, indem er Knechte ailsnneg e ii.u^ ^ verbieten uild vorkommenden
Uneben worden, daß er solches Re'slaufcn bei - Deßwegen habe er den Schultheiß Federli