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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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November 1536. 787

Straßburg gesinnt sei, werde man solches berichten. Um aber zu erfahren, ob eine mündliche Botschaft dervier Städte von Nutzen sei, glaube man, daß die von Bern ihre und derer von Zürich, Straßburg undBasel Missive durch diePost", welche Boisrigaultin" Frankreich hat, eilends dem König zusenden undAntwort verlangen; wenn aber Boisrigault nicht mehr in Bern wäre, ihm auf dem nächsten Tage zu Badendie Briefe an den König übergeben sollten. st.A.Basci: Missm-nw-h res«-«o, e. >s.

3) 1536, 4. November. Straßburg an Basel. Johann Calvinus und Gauchius Farcllus, beide Fran-zosen, haben in ihrem und im Namen Anderer, die des Evangeliums wegen aus Frankreich vertrieben worden,durch Wolfgang Capito und Martin Buccr berichten lassen, man habe guten Erfolg von jener Schrift er-wartet, mit welcher sich die evangelischen Städte beim König für Nachlaß des geforderten Eides und Beobach-tung einer gebührenden Rechtsform verwendet haben. Während des Krieges aber seien die Briefe verlegtworden, so daß man noch keine eigentliche Antwort erhalten und ein Vorgehen des Königs sei ohne Zweifelvon den Gegnern verhindert worden. Diese lassen nun ihre Tyrannei gegen die Evangelischen neuerdingswalten. Man hoffe aber, die vom König erwartete gnädige Antwort zu erhalten, wenn die von Bern imNamen Aller, für welche geschrieben worden, eine Botschaft an den König senden würden. Die von Straß-burg haben für eine solche sich erklärt. Da nun laut Vernehmen ein Tag der Eidgenossen bevorstehe, sobitte man die von Basel, den christlichen Städten dieses Verlangen vorzutragen und besonders die von Bernzu ersuchen, sich eine solche Gesandtschaft gefallen zu lasse».

K.A.Basel: Acta über die KlaubenSderfolgung in Frankreich, k. I. Pergamcntbrief ohne Unterschrift.St. A.Bern: Kirchliche Angelegenheiten 158S89.

4) 1536, 29. November. Bern an Basel. Am Schlüsse der zu n ausgezogenen Missive: In Betreffder vertriebenen oder gefangenen Anhänger der evangelischen Lehre in Frankreich habe man auf das Ver-langen derer von Zürich, Basel und Straßburg auf gemeinschaftliche Kosten eine Botschaft zum König be-stimmt, nämlich Sekelmeistcr Hans Franz Nägeli und Jost von Dicßbach, beide des Raths. Man mögedieselben mit erforderlicher Instruction versehen. Als Grund zu der betreffende» Fürbitte möge angeführtwerden: die Gemeinsamkeit des Glaubens! sodann dürfte eine kurze Übersicht über die evangelische Religioneingeflochten werden und endlich eine Vertheidigung gegen die Anschuldigungen der Gotteslästerung, des Mei-neids, der Gewalt, der Aufhebung aller Ehrbarkeit, womit die Evangelischen von ihren Gegnern beim König

verläumdet worden. St. A. Bern: Deutsch Misfiv-Nbuch V, S. 878.

5) 1536, 12. Dccember. Basel an Straßburg. Die von Bern seien bereit, im Namen von Zürich,Bern, Straßburg und Basel ihre Botschaft wegen der vertriebenen Franzosen an den König abgehen zu lassen idas zeige man an, damit die Instruction gefertigt werde. K. A. Basel: Missw-nbuch isss-4» e. ra.

6) 1536, 17. December. Bern an Basel. Auf ihren Bericht, daß man nach Straßburg geschrieben,wie man zu Gunsten der bedrängten christlichen Franzosen eine Botschaft zum König verordnet habe, glaubteman, daß baldigst Credenz und Instruction einlangen werde. Nun scheine sich die Sache zu lange zu ver-ziehen und dieser Verzug den armen Leuten höchst schädlich zu sei». Von Genf werde gemeldet, wie einigeGenfer in Frankreich des Glaubens wegen ertränkt, andere verwundet, andere gefangen und einige sogar er-schlagen worden seien. Es sei daher dringend, mit Abfertigung der Botschaft zu eilen, wcßhalb Credenzund Instruction befördert und mit derjenigen von Basel an Bern übermittelt werden wolle.

St.A.Zürich: A.Religionssachcn (Basier Copie).

7) 1536, 24. December (Sonntag der hl. Weihnacht Abend). Zürich an Bern. Es sei bisher in Be-treff der Botschaft zu Gunsten der bedrängten Evangelischen von Frankreich an den König daselbst wenigbehelligt worden und habe daher nicht besonders hierüber nachgedacht. Da aber Bern gemäß erhaltenemBericht von Basel im Namen von Basel, Straßburg, Zürich (und Bern) auf Kosten Aller eine Botschaft ab-gehen lassen wolle, sobald die Instructionen von allen Seiten eingelangt seien, so erkläre Zürich, daß es sichber Kosten wegen nicht gereuen lasse und hiemit melde, wie es glaube, daß der König unter Hinweisunguns das im Frühling von den Städten erlassene freundliche und dringende Schreiben zu Gunsten der Be-brängten angegangen werden sollte. Folgt dann weitere Ausführung. St .A. Zürich: Msswenbuch ises, k.iso.