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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
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741
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Juli 1536. 741

Im Zürcher Abschied fehlt I; im Bcrner, Freiburger und Solothurner k, I, », s, ,»; im Baslernebst dem auch k; »v<I«I aus dem Zürcher; «e aus dem Freibnrgcr, wo dieser Artikel zwischen I» und llsteht, v folgt dort später; 1k und aus dem Bcrner; Iii» aus dem Solothurner; vv auch im Bern er;ev auch im Solothurner.

Die Namen der Zürcher Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch 153336, k. 126; der des Basiera, törZo des Basler Abschieds; der des Freiburger aus dortigem Jnstructionsbuch Nr. 2, k. 163; der desSolothurner aus dortiger Instruction, Abschiede Bd. 21.

Zu ». 1536, 10. August. Schaffhausen an Zürich. Dem auf dem letzten Tag zu Bade» erhaltenenAuftrag, genauen Bericht einzuziehen, ob der Kaiser mit Lindau und Konstanz über den Durchzug gegen dieEidgenossen gehandelt, sei man sofort mit einem Schreiben an die heimlichen Räthc zu Constanz nachgekommen;die melden nun, daß weder sie noch jemand anders etwas davon wissen, :c. St.A.Zürich: A.Kaiser.

Zu i. Der Solothurner Abschied nennt hier nur die savoyischcn Gesandten.'

Zu »»». Der erste Theil der Antwort, betreffend Rückerstattung des Savoyen abgenommenen Landes,ist im Berner Abschied durchgestrichen.

Zu i». Zumal als Beitrag zur Erklärung der staatsrechtlichen (?) Form dessich Vermächtigens"widerstrebender Boten mag hier die für diesen Artikel auf den folgenden Tag (22. August) gegebene Instructionvon Bern notirt werden, die da besagt: Da die Eidgenossen auf dem letzten Tag zu Baden sich der Botenvon Bernvermächtigt" haben, dem Kaiser und König um ein Geleit zu schreibe», soll eröffnet werden, daßman dieses init höchstem Bedauern vernommen habe; es sei auchschimpflich" und stehe der Eidgenossenschaftnicht Wohl an, zwischen Kaiser und König vermittel» zu wollen (folgen Gründe). Die von Bern werden sichdaher dieser Sache durchaus nicht beladen, zumal auch der Kaiser sich des Herzogs von Savoyen annehme,der ihr Feind sei. Zudem hätte man geglaubt, die Eidgenossen enthielten sich des Schreibens undVer-mächtigens", da zu Tagen heiter verabschiedet worden, daß in Abschieden und Briefen, zu denen ein Ortnicht eingewilligt, dasselbe nicht genannt werden solle, weßhalb man solches nicht mehr leiden werde.

St. A. Bern: Jnstructionsbuch (?, k.3I.

Zu t. Der Zürcher Abschied bemerkt speciell, daß Zürich dieses seinem Vogt in den Freien Ämternauch anzeigen soll.

Zu ,i. Der Zürcher Abschied führt diese Verhandlung weiter aus: Zürich und GlaruS stellen an diebeiden andern Orte die Bitte, die Toggenburgcr bei dem Kaufe bleiben zu lassen, zumal sie von den V Ortenetliche Verheißungen haben. Lucern und Schwyz begehren aber umgekehrt, daß die Leute von dein Kauf ab-gewiesen werden, da selbiger aus vielen Gründen kraftlos sei: 1. Es seien den Toggenburgern wohl einigeBriefe geschrieben worden; allein sie haben denselben nicht getraut, sie nie angenommen oder vollzogen, sondernan der Landsgcmcindc abgeschlagen und sich von Zürich nicht söndcrn wollen. 2. In der Fricdensunter-handlung mit Schwyz haben sie jener Kaufbriefe von Zürich und Glarus und der erwähnten Schreiben vonden V Orten oder gewissen Personen nie gedacht. 3. Sie haben sich darnach bcvogten und durch einen Land-vogt regieren lassen, auch mit dem Abt das Landrecht von Schwyz und Glarus beschworen, ja dem Abt vonSt. Gallen seither geschworen, auf die Briefe also selbst kein Vertrauen gesetzt. Folgt Tagansetzung :c. Bisdahin soll der bisherige Zustand aufrecht bleiben.

Zu vv. Dieser Artikel ist zweifach, mit ganz unwesentlichen Abweichungen des Ausdruckes, vorhanden(8§7. 12)i

Zu KI». Die Solothurner Instruction für diesen Tag erwähnt, man sei mit dem alt-Venner HansHugi gütlich übereingekommen; auch in Betreff von Hans Heinrich Winkcli, wenn er selbst wolle, sei nichtviel Spans vorhanden, und wenn die andern zwei sich gütlich mit der Obrigkeit vereinbaren wollen und diesedarum bitten, so werde diese der auf letztgehaltener Taglcistung eingelangten Fürsprache der sechs Schiedortegedenken und sich so erzeigen, daß man mit ihr zufrieden sein werde. K.A.S°l°thurn: MW-d-Bd. 21.