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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Juli 1536.

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ihnen und denen zu Peterlingen errichteten Burgrechtsbriefe gefordert haben; sie seien nun da, um diesesVerlangen zu wiederholen. Es wird ihnen geantwortet, daß die Gemeinde dieses Burgrecht eingegangen sei;man bitte daher die Gesandten, den Gegenstand zu verschieben, bis man mit der Gemeinde hierüber ver-handelt habe. Dieses verweigern die Gesandten, weil sie hiefür keinen Auftrag von ihren Obern haben.Sie trennen hierauf das Siegel derer von Peterlingen von dem Burgrechtsbrief ab und stellen es diesenzurück. Auf ihr Verlangen wird den Gesandten hierüber ein besiegeltes Zeugniß ausgefertigt.

Es fertigt und siegelt A. Gachet. (Er nennt sich lluro). Die benutzte Quelle ist Copie. (Französisch.)

Dahin gehören folgende Beschlüsse:

1) 1536, 27. Juni. Vor dem Rathe zu Freiburg. Die von Peterlingen vermeinen, den bisher zwi-schen ihnen und Freiburg und ihren beiderseitigen Vordem bestandenen Bund „abzusin", weil sie nun untereine neue Obrigkeit gekommen seien. Räthe und Burger beauftragen die genannten Gesandten hinüber zugehen und die Siegel auszuwechseln.

2) 1536, 6. Juli. Wiederholung desselben Auftrags von Obigen an Obige im Sinne der im Textmitgetheilten Verhandlung der Freiburger Gesandten. «. A. Frciburg: Rathsbuch Nr. 5«.

444.

Wern. 1536, 7. Juli.

Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 266, S.V6.

I. Vor dem Rath zu Bern eröffnet eine Botschaft derer von Biel: 1. Die Ihrigen verlangen den Sold-vom letzten Kriege her. 2. Ihre Bürger beklagen sich, daß sie in Bern ums Geld keinen Anken erhalten ; manbitte, ihnen feilen Kauf zu gewähren. II. Antwort: 1. Des Ankens wegen wollen sie nicht ungehalten sein, weilman im Allgemeinen an demselben Mangel habe. 2. In Betreff des Soldes sei zu erinnern, daß die von Bernauch noch kein Geld erhalten haben, der Krieg noch nicht vollendet sei, auf dem Eroberten großer Zins stehe,an den bisher aller Eingang verwendet worden sei; wenn etwas Weiteres fließe, werde man derer von Bielnicht vergessen. „Inen danken des trostlichen zuzugs, früntlich abwysen".

445.

Wrunnen. 1536, 8. Juli (Samstag post Udalrici).

Staatsarchiv Liiccr»: Allg. Absch. U. 2, f. S»1.

Tag der V Orte.

«,. Es besteht ein alter eifriger Span und Zank zwischen Uli Küchler und Ammann Kammenzindsammt seiner Verwandtschaft; da sie auf eine gütliche Unterhandlung nicht eintreten wollen, so werden sie jetztnach Lucern ans Recht gewiesen, das ihnen zu guter Zeit einen Rechtstag ansetzen soll. I» Auf letztem Tagwar beschlossen worden, daß man einen allfälligen Aufbruch mit Gewalt und Sturm verhindern, auch nachden Hauptleuten fragen und sie gegenseitig anzeigen wolle. Schwyz eröffnet nun, daß nach eidlicher Kund-schaft einige Hauptleute zu Lucern seien, nämlich Junker Wendelin von Sonnenberg; Jacob Marti, der füreine Strafe von seiner Obrigkeit die Zusicherung vollen Ersatzes verlangt hat; Baumeister Vogt Bircher; (Hans)