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Juli 1536.
daneben solle der Prior nichts veräußern, außer auf Befehl des Vogts, v. Die von Fiez klagen gegenFra>nzois Berney wegen eines Stücks Weideland, das der Vogt dem letztern gegeben. ^ Die Gemeinde Fiezeröffnet, der edle Hans Rudolf von Meßbach, damals Vogt in Grandson, habe dem Wilhelm von Voisin(„Visin") ein Stück Wald („de Joux") gegeben, welches von früher her ihr zugestanden sei. Sie verlangedaher gemäß ihrer Titel beim ehevorigen Zustande belassen zu werden. Die Gesandten beschließen, es habeder Vogt mit einem Abgeordneten derer von Freiburg sich an die streitige Stelle zu begeben, daselbst Er-kundigungen einzuziehen und dieselben den Obern zu hinterbringen. K. Zwischen denen von Montagny leCorboz und den Bürgern und Einwohnern von Dverdon und ihren Anhängern waltet ein Span wegen desgroßen Heues, genannt Rotz, auf dem Moose bei Pverdon unter Chamblon und Treycovagnes. Die Botenverfügen, es sollen die von Hverdon den benannten Rotz für dieses Jahr denen von Montagnp ungehindertüberlassen, wie das auch früher der Fall war, womit indes; den Rechten keiner Partei vorgegriffen sein soll.Diejenige Partei, welche dann ein anderes Recht behauptet, mag ihre Gegnerschaft vor einem, von den Obernbeider Städte gewählten unparteiischen Richter belangen. Über die Kosten wird nach Austrag des Handelsverfügt werden. Die Pfänder, welche die von Chamblon erhoben, sollen den Betreffenden kostenfrei zurück-gestellt werden. I». Die von Fiez pictet beschweren sich, daß Henri Amiet einen Einschlag machen wolle, densie nicht dulden zu müssen beglauben, weil er gerade bei ihren Häusern und da niemals ein Einschlag ge-wesen sei und er sie auch beengen würde. Dem entgegen führt Henri Amiet an, gemäß dein Gebrauche derervon Montagnp kommen jedem zwei Jucharte (»S^tsrss«) Einschlag zu. Die Gesandten beauftragen denLandvogt, zwei Jucharte auf der Windseite auszumessen, auf der Bpsseite aber soll die Sache im alten Be-stand verbleiben.
Der Abschied ist französisch. Die Namen der Gesandten von Bern aus dortigem Jnstrnctionsbuch L, k. 76.
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Wern. 153K, 5. Juli.
Staatsarchiv Bern: Jnstructionsbuch <?, k. 71.
Verhandlung zwischen Bern und Genf.
1. Vor kleinen und großen Rüthen der Stadt Bern verlange» die Gesandten von Genf Erneuerung desBurgrechts und Erlaß der vom Bailli von Gex im Namen derer von Berit verliehenen Zehnten der Kirchezu Genf. 2. Es wird ihnen wie früher geantwortet, sie sollen bis künftigen St. Jacobstag (25. Juli) sicherklären, ob sie die Rechte des Bischofs und das Vidoinat denen von Bern überlassen wollen oder nicht; dennohne dieses werden die von Bern das Burgrecht nicht erneuern und beschwören. Würden die von Genf(was man aber nicht erwarte) das Vidomat und Bisthum ihnen verweigern, so sollen sie auf den angesetztenRechtstag, nämlich St. Jacobstag, ihre Zugesetzten bestellen, damit diese mit den Richtern derer von Berngeinäß dem Burgrecht zu Lausanne sich vereinigen, um folgenden Tags in dieser Altgelegenheit rechtlich zuverhandeln. Bei den vom Bailli von Gex vorgenommenen Zehntverleihungen habe es inzwischen sein Verbleiben.
Der Abschied ist französisch. Die Genfer Gesandten erscheinen wegen Erneuerung des Burgrechts schon
am 1. Juli vor Rath und am 3. Juli vor Rathen und Burgern. St. A. Bern: Rathsbuch Nr. 256, S. 71, 76.
Die Verhandlung vom 5. Juli ist im Rathsbuch (S. 84.) sehr kurz bemerkt.