Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
712
Einzelbild herunterladen
 

712

Juni 1536.

reichlich begäbet worden, so könnten auf dessen Kosten wohl solche arme Kinder und „fündli" erzogen werden.Der Landvogt soll hierüber mit denen von Baden reden und ihre Antwort melden. Heimzubringen, wasman thun wolle, wenn sie es abschlagen würden, v. Der Vogt in den Freien Ämtern, Jtelhans Thumysenvon Zürich, bemerkt in Bezug auf seine Rechnung, daß er letztes Jahr bei der Eidabnahme den dazu abge-ordneten Boten die Zehrung und jedem täglich 17 Batzen als Lohn habe zahlen müssen; darum könne erjetzt so wenig Geld abliefern. Heimzubringen, um zu verschaffen, daß solches nicht mehr geschehe. H». Dader Commenthur zu Hitzkirch seit zwei Jahren keine Rechnung mehr abgelegt hat, so soll heimgebracht werden,ob man Boten von zwei oder drei Orten abordnen wolle, um Rechnung einzunehmen, x Da der Schaffnerzu Fischingen dem Kloster nicht gut haushalten soll, so will man heimbringen, ob man einen andern dahinsetzen wolle, der Messe lese und thue, wofür das Kloster gestiftet ist. z . Schultheiß Federli von Frauenfeldbegehrt einige Entschädigung für die Dienste, die er dem Landvogt im Thurgau bei dem Bau des Schlossesmit Beschaffung der Baumaterialien ec. geleistet habe; da sich auch der Landvogt für ihn verwendet, so wirdes in den Abschied genommen. Vor den Rathsboten der X Orte erscheinen die Anwälte deren von Arbonund Egnach und die Gesandten des Fürstbischofs von Constanz. Erstere bringen vor, sie seien gemäß demLandfrieden Willens, die Kirchgeuossen von Arbon abzuzählen und die Pfarrgüter nach Anzahl der Personenzu theilen; das wolle aber der Bischof ihnen nicht gestatten; sie bitten daher, man möchte denselben zur Ein-willigung vermögen. Die Gesandten des Bischofs antworten, denen von Egnach und Andern, die in der Graf-schaft Thurgau gesessen und nach Arbon kirchgenössig seien, wolle er die Abzählung und Theilung laut desLandfriedeus gestatten; da jedoch die von Arbon ihm allein gehören, er daselbst die hohen und nieder» Ge-richte habe, Arbon nicht in der Grafschaft Thurgau liege, und er ein Fürst des Reiches sei, so binde ihnder Landfriede nicht; bereits habe er deßhalb drei Abschiede erhalten, bei denen er zu bleiben vcrhoffe. DieGesandten von Zürich und Bern eröffnen dagegen die Ansicht ihrer Obern, daß der Bischof dem Anfangsausdrücklich ertheilten Versprechen, seine Unterthanen bei dem Landfrieden bleiben zu lassen, ungeachtet jener Ab-schiede nachkommen sollte, und begehren, daß die V Orte von ihren Beschlüssen abstehen und den Bischof an-weisen, seine Zusagen zu halten; Zürich will ohne Recht nicht nachgeben; Bern hat zum Rechtbieten nochkeinen Befehl. Die V Orte erwiedern, Arbon gehöre nicht zum Thurgau; den Angehörigen der Grafschaftwollen sie kraft des Friedens gestatten, sich abzuzählen, mit Vorbehalt der Rechte des Abtes von St. Gallen;sie wollen auch die Gesandten des Bischofs bitten, recht angelegentlich dafür zu wirken, daß er denen vonEgnach und andern Kirchgenossen um der Eidgenossen willen etwas Gutes „erschieße", damit sie den Prä-dicanten desto besser erhalten könnten, und ersuchen deßhalb Zürich und Bern, von ihrem Vorhaben abzustehenund wegen Leuten, welche die Eidgenossen nicht berühren, mit andern Orten nicht zn rechten, da solches wenigFreundschaft brächte; darum wollen die V Orte den Handel diesmal nicht in den Abschied nehmen, »t» ZuAnfang dieses Tages haben die Boten von Basel gar mit guten Worten angezogen, es habe in letzter Zeiteinige Tagleistungen nicht besucht, theils wegen Überladung mit Geschäften oder Mangel an Personen, theilsaber aus den folgenden Gründen, die es zwar auch jetzt hätte fernhalten können; allein es ziehe vor, um ge-meiner Wohlfahrt willen zu erscheinen und seine Anliegen zu entdecken. 1. Vor einigen Jahren sei zwischenSolothurn und den neun Männern als Widerwärtigen ein Span entstanden, der nun glücklich vertragen sei,nachdem er vielfach zu Tagen verhandelt worden; damals haben die vier Orte Lucern, Uri, Nnterwalden undZug der Neun halb einen Abschied vereinbart (13. September 1535 I), welchen Basel aus erheblichen Ursachennicht anzunehmen vermochte; aber ungeachtet seines ehrlichen Erbietens, die Bünde treulich zu halten, den