Mai 1536.
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Wern. 1536, 13. und 14. Mai.
Staatsarchiv Bern: JnstrucUonSbuch v, k. es, 6«,
Verhandlung zwischen Bern und einer Botschaft des Kaisers.
I. (13. Mai). 1. Der kleine und große Rath zu Bern vernimmt einen huldvollen Brief des Kaisers,des Inhalts, daß ihm die Antwort und der Beschluß derer von Bern in Betreff der Genfer und andererAngelegenheiten zur Kenntniß gelangt sei. 2. Der Gesandte des Kaisers, Herr von Marnold, fragt nach deinEntscheid des Tages von Lausanne, der zum Zwecke der Beilegung der zwischen dem Herzog von Savoyenund denen von Bern waltenden Anständen gehalten worden sei, um diesfalls den Kaiser benachrichtigen zukönnen, mit dem Wunsche, man möge stets gegen den Kaiser jene Zuneigung beweisen, welcher man ihn früherversicherte. Im Weitern beinerkt aber der Gesandte, der Kaiser habe vernommen, die von Bern hätten deinKönig (voll Frankreich) für die Landsknechte, die er gegen den Kaiser geworben, den Durchpaß durch ihreLänder gestattet; dieses wäre der Erbeinung zuwider. Der Rath antwortet: 1. Er verdanke dein Kaiser dessenHuld und sei stets bereit, gemäß früherm Erbieten, dieselbe zu verdienen. 2. Der Tag zu Lausanne sei fruchtlosabgelaufen; die Schuld hievon liege jedoch nicht an denen zu Bern, sondern bei ihren Verbündeten, denenvon Freiburg und den Wallisern, die ebenfalls mehrere Plätze von dem eingenommenen Lande des Herzogsvon Savoyen in Besitz genommen haben; diese wollten auf dem betreffenden Tage nicht erscheinen, noch ihreGesandten schicken; auch seieu keiue Schiedrichter dagewesen; endlich sei die Instruction der Gesandten desHerzogs dahin gegangeil, daß sie alles von Bern eingenommene Land, nebst Vergütung von Kosteil undSchaden, zurückfordern sollten; dem nachzukommen sei unmöglich geweseil und habe sich daher die Verhandlungzerschlagen. 3. Es sei richtig, daß man den Landsknechten des Königs für eine mäßige Anzahl den Durchpaßdurch die Länder und Herrschafteil derer von Bern gestattet habe, doch so, daß jene ihre Bedürfnisse bezahleil,uild mit der Bedingung, daß diese Landsknechte gegeil niemand geführt werden solleil, dein die von Bernmehr als dem König verpflichtet seien. Der Kaiser möge diese Antwort gütig aufnehmen.
II. (14. Mai). Nach Mittheilung der obigen Antwort verlaugt der Gesandte des Kaisers, daß mansich genauer erkläre, wie mau sich iu Betreff der zwischen dem Kaiser und dem König waltenden Anständezu halteil entschlosseil sei. Der Rath erwiedert, man werde die Erbeinung vollständig aufrecht erhalten, so-fern dieses vom Kaiser ebenfalls geschehe. (Französisch.)
Mem und Solothurn. 1536, 13., 16. bis 20. Mai.
Fortsetzung der Schiedverhandlungcn zwischen Solothurn und Bern in dem Roggenbacherhandel:c.
»». (13. Mai). I. Vor Rüthen und Burgern zu Bern eröffnen die Schiedleute im Roggenbacherhandel,die Banditeil habeil erklärt, wenn in Betreff des Glaubens zu Solothurn etwas erlangt werden könne, sowürden sie sich auch „schicken." Die Schiedleute hätten sich hierauf nach Solothurn begeben, daselbst aber
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