Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
249
Einzelbild herunterladen
 

Die Könige allein entscheiden in folgenden Fällen.Ist eine einzige Tochter da, die zugleich Erbin desVermögens ist, und ward sie durch den Vater nochnicht versprochen; so entscheiden die Könige, wem siegehören soll. Sie haben die Aufsicht über die öffent-lichen Strafsen; und will einer einen Knaben an Kin-desstatt aufnehmen, so mufs dies vor den Königen ge-schehen. Sie sind Beysitzer des Ilaths der Geronten,der aus acht und zwanzig Mitgliedern besteht. Er-scheinen sie aber nicht, so behaupten die ihnen zu-nächst sitzenden Geronten ihre Stelle, und gehen zweyStimmen für die Könige, und eine dritte für sich selbst.58 Solcher Ehre geniefsen die Könige der Spartiaten

während ihres Lebens; und sterben sie, so melden rei-tende Boten den Vorfall durch ganz Lakonien. In derStadt gehen die Weiber umher, und schlagen auf einenKessel. Darauf mufs, bey Jiarter Strafe, aus jedemHause ein freyer Mann und ein freyes Weib, über undüber beschmutzt, hervor treten. Bey dem Tode ihrerKönige beobachten die Lacedämonier die nämlichen Ge-bräuche, wie die verschiedenen Völkerschaften derAsia-tischen Barbaren, die sich hierinn beynahe durchgängiggleichen; denn stirht ein König der Lacedämonier, somüssen, aufser den Spartiaten, noch aus dem ganzenübrigen Gebiete eine gewisse £ahl gezwungen denLeichnam zu Grabe geleiten. Haben sich die Helotenund Spartiaten dann zu vielen tausenden versammelt,so schlagen sich Männer und Weiber unter einandergemischt heftig wider die Stirne, und erheben eineunendliche Wehklage, indem sie jedesmal von dem