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3 (1800)
Seite
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358chen Verfaſſung des Staates. Eben ſo wenigrede ich hier von dem Beſtreben, die Verfaſſungund Gesetze eines Landes vernünftiger, billiger,beglückender zu machen, und dazu mit Rath undThat zu wirken. Was kann in sich wünschens-würdiger und rühmlicher, was für das Glück ei-nes Landes, für die Vervollkommnung unsereGeschlechtes wohlthätiger seyn? Nein, ich re-de hier nur von jener Gesinnung, die der Obrig-keit, den Gesetzen, der bestehenden Verfassung,die schuldige Ehrfurcht, den schuldigen Gehorsamversagt; die sich frevelhaft und übermüthig ge-gen dieselbe empört, weil sie nicht ihren Wün-schen und vorgefaßten Meinungen entsprechen;die alle Mühe anwendet, andere zu gleichen Ge-sinnungen zu verleiten, und mit frechen, verrä-therischen Händen die bißherige Ordnung undVerfassung gewaltsam zu stürtzen, um auf ihrenTrümmern eine andere, ihr wohlgefälligere odergünstigere zu errichten; der alle Mittel gleichgelten, um zu diesem zerstörenden Zweck zu ge-langen. Von einer solchen Gesinnung, und derdaraus entspringenden Empörung sagen wir,daß sie an sich unerlaubt, daß sie für je-den Menschen entehrend und schändlich sey. Unddas ist sie, wir mögen einen solchen Empörernach seinem Zwecke, oder nach den Mitteln be-trachten, deren er sich zur Erreichung desselbenbedient. Seine Absicht ist, die vorhandene Obrig-keit