358chen Verfaſſung des Staates. — Eben ſo wenigrede ich hier von dem Beſtreben, die Verfaſſungund Gesetze eines Landes vernünftiger, billiger,beglückender zu machen, und dazu mit Rath undThat zu wirken. Was kann in sich wünschens-würdiger und rühmlicher, was für das Glück ei-nes Landes, für die Vervollkommnung unsereGeschlechtes wohlthätiger seyn? — Nein, ich re-de hier nur von jener Gesinnung, die der Obrig-keit, den Gesetzen, der bestehenden Verfassung,die schuldige Ehrfurcht, den schuldigen Gehorsamversagt; die sich frevelhaft und übermüthig ge-gen dieselbe empört, weil sie nicht ihren Wün-schen und vorgefaßten Meinungen entsprechen;die alle Mühe anwendet, andere zu gleichen Ge-sinnungen zu verleiten, und mit frechen, verrä-therischen Händen die bißherige Ordnung undVerfassung gewaltsam zu stürtzen, um auf ihrenTrümmern eine andere, ihr wohlgefälligere odergünstigere zu errichten; der alle Mittel gleichgelten, um zu diesem zerstörenden Zweck zu ge-langen. Von einer solchen Gesinnung, und derdaraus entspringenden Empörung sagen wir,daß sie an sich unerlaubt, daß sie für je-den Menschen entehrend und schändlich sey. Unddas ist sie, wir mögen einen solchen Empörernach seinem Zwecke, oder nach den Mitteln be-trachten, deren er sich zur Erreichung desselbenbedient. Seine Absicht ist, die vorhandene Obrig-keit
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3 (1800)
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358
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