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3 (1800)
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154Jede Regierung und jede Art der Staatsver-fassungen, muß, wenn sie Anspruch auf unsereAchtung macht, wenn sie inneren Werth haben,und sich nicht selbst zerstören will, nothwendigdas Glück der unter ihr lebenden Menschen, umderetwillen sie da ist, bezielen. Jemehr sie dasthut; je größer die Uebereinstimmung ist, inwelcher unter ihr das Wohl des Einzelnen, mitder Wohlfarth des Ganzen, das Glück des Bür-gers mit dem Glücke des Staates steht, destovollkommener ist sie, und desto gegründeter ihrAnspruch auf unsere Ehrfurcht und Liebe. Eskann indessen jenes und dieſes, ohne die Sitt-lichkeit der Staatsbürger, ohne ihre Achtungund Neigung, für das, was in sich recht undgut ist, weder erreicht noch erhalten werden.Die Tugend erhöhet, Thorheit und Laster ernie-drigen und schänden ein Volk. Jene ist dieQuelle des häuslichen und öffentlichen Wohlstandes, diese des besonderen sowohl als des all-gemeinen Verderbens. Wenn wir dieß zugeben,und wie könnten wir es leugnen, ohne widerdie klarſten Ausſpruͤche der geſunden Vernunft,der Geschichte und Erfahrung zu streiten?So werden wir es einräumen, daß alles wasdie Sittlichkeit eines Volkes erhöht und be-festigt, auch die Regierung und Verfassung des-selben erhöhen und befestigen, und daß der Grund.noch