83ren Unterdrückungen und Vervortheilungen; nichtebensowohl der List und den Ränken, als deroffenbaren Gewalt, dem Raube und Morde ge-wehrt, wenn Ehre, und Eigenthum, und Leben,nicht ebensogut vor jenen als vor diesen geschütztwerden? Beruhen aber nicht Redlichkeit, Ge-rechtigkeit, und öffentliche Treue, auf deminneren Sinne, auf dem lebendigen Gefühlefür Recht oder Unrecht, unter den einzelnen Be-wohnern des Staates? Welche Schranken werdendie besten Gesetze, welchen Damm die furchtbar-sten Strafen der List und Bosheit, der Ungerech-tigkeit und Unterdrückung zu setzen vermögen,wenn einmahl jener bessere Sinn in den Meistendurch die Unsittlichkeit erstickt, jenes reinere Ge-fühl durch zügellose Begierden ertödtet worden ist?Und vertragen diese sich wohl mit dem Eigennutzeund der Habsucht, die wir allenthalben unter un-ſittlichen, durch die Ueppigkeit herabgewürdigtenNationen bemerken? — Vermag irgend ein Staat,irgend ein Volk, sein Glück und seinen Wohl-stand zu erhalten, zu vermehren, zu beschützen,und nicht nür für sich glücklich zu seyn, sondernauch groß und edel in den Augen anderer Staa-ten, und fremder Völker zu werden, ohne die in-nigste Theilnehmung jedes einzelnen Bürgers andem gemeinschaftlichen Glücke, an der Wohlfarthund Größe von allen? Ohne den lebhaftesten Ei-ser jedes einzelnen Bürgers, das allgemeine Be-§ 2sie,
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3 (1800)
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