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3 (1800)
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64Rechte der einzelnen Staatsbürger zu bestimmen;bald beſondere Staatsgrundsätze und Formen derStaatsverfassung, wodurch sie die Freyheit derVölker zu erhalten, und ihnen den ungehindertenGenuß unveräußerlicher Rechte zu ſichern; baldGewerbfleiß und Handlung, wodurch sie denhäuslichen und öffentlichen Wohlstand zu ver-größern; bald endlich die besondere Anwendungder Staatskräfte, die eigene Einrichtung derKriegsmacht, wodurch ſie die Nationen mächtigund furchtbar zu machen, und das Glück dersel-ben gegen alle äußeren Anfälle zu vertheidigenund zu schützen gesucht haben, und noch suchen.Eine nur kurze und flüchtige Ansicht aller dieserMittel, wird uns auch sogleich die Vortrefflich-keit derselben, und ihren wichtigen Einfluß inder Völker Wohlfarth und Glückseligkeit zeigen.Ohne Wissenschaften und Künstewürden die Menschen gar keines eigentlichenGlückes fähig seyn. Sie würden sich ungebildetund roh, nur wenig, und oft gar nicht über dieThiere des Feldes erheben. Mit den größtenFähigkeiten und Kräften begabt, würden sie die-ſelbe kaum ahnden, und mitten unter den koͤſt-lichsten Schätzen, aus Unwissenheit, in der tief-sten Armuth und Dürftigkeit leben. Wer kenntnicht den beklagenswürdigen Zustand des edelſtenGeschöpfes auf Erden, im Stande der rohenNatur?