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8 (1856) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1778 bis 1798
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Anhang.

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und den Dcputirten von Brcmgartcn und Mellingen in unserm Quartier bei der Waag abgeholt, und in die Hauptkirchebegleitet. Der Eintritt in diese geschah unter Spielung der Orgel, und im Angesichte vieler Zuschauer, die von hier und ausbenachbarten größern und kleiner,, Städten in der Kirche versammelt waren. Die Herren Ehrengesandten begaben sich mitihrem Gefolge und dem Obcramt sogleich ins Chor hervor, wo Sessel für sie hingestellt waren. Vor ihnen hatten in demeinen Theil des Gefletzes der hiesige Magistrat, und unter demselben die Dcputirten der andern beiden Municipalstädte sammtder hiesigen Bürgerschaft, in dem andern Theile der weibliche Theil der Einwohner von Baden, die Jugend, und in denvordersten Bänken die angekommenen Fremden ihren Platz genommen. Nachdem nun Alles versammelt und völlige Stilleeingetreten war, hoben Jhro Gnaden ihren vortrefflichen Vortrag an, worin den drei Städten ihr Glück mit den regierendenStänden so nahe verbunden zu sein und unter ihrem Schutze die genießenden vorzüglichen Gerechtsamen, gegen jeden Eingriffsicher, zum Besten der Angehörigen ausüben zu können mit lebhaften Farben vorgestellt, sie zu freudiger Bekräftigung ihrerTreue und Ergebenheit an die hohen Stände aufgefordert, und zuletzt ihnen in ihren innern Verhältnissen die Uebung derRegenten- und Bürgertugcndcn kräftig empfohlen wurde. Nach beendigter Rede geschah die Verlesung der Eidesform und hernachdie Eidesleistung selbst, wobei instructionsmäßiger Verabredung zufolge die im Jahre 1752 mit der Stadt Baden geschlosseneKapitulation übergange» wurde. Der Rückzug aus der Kirche geschah wiederum unter dem Klange der Musik und unter gleichemBegleit wie der Einzug. Die ganze Feierlichkeit begleitete eine vollkommene Stille, gespannte Aufmerksamkeit und würdigerAnstand. Unter den Zuschauern von Stand befand sich auch der spanische Minister, Herr Caamanno, der einer Kur wegen sichim Hinterhof aufhält und mit den Herrn Ehrengesandtcn Privatbesuche gewechselt hat. l«> ff Art. 35. Die Zustimmung erfolgte, ffArt. 40. Einen solchen Entwurf sandte der Landschreiber ein, worin er die Archivalien unter zwei Kategorien bringt:t) Eidgenössisches, bestehend aus Abschieden, Abschiedsmanualcn oder Tagleistungsprotocollcn, Rechnungen und einer kleinenZahl ingrossirter Acten, die sich auf verschiedene, sowohl auswärtige als einheimische Geschäfte der Stände beziehen;2) Schriften der Grafschaft Baden, nämlich Abschiede seit 1713, Syndicatsprotocolle, Rechnungen (Amts-, Harschier-, Sioncr-rcchnung), landvögtlichc Gcrichtsbücher, Bußenrödel, Urbare, verschiedene ingrossirtc Acte», welche auf Rechte und Gefälleder Hl Stände oder auf Acmtcr und Gerichtshcrrlichkeiten Bezug habe», endlich eine bedeutende Menge landvögtlicher Acten,die noch nicht geordnet sind und sich stets vermehren, ff Art. 77. Die Genehmigung erfolgte, ff Art. 84. Der Antrag wardgutgeheißen, ff Art. 98. Die lli Stände genehmigten die Verordnung. Sie findet sich abgedruckt auf Seite 9178 in:Sammlung der annoch in Kraft bestehenden Ordnungen und Rechte der ehemaligen Grafschaft Baden für die gegenwärtig imCanton Aargau befindliche» Bestandtheile derselben. Baden, Jakob Dtebold. 1821. 8. ff Art. 109. Die Stände willigten ein. ffArt. 203. Die Genehmigung erfolgte, ff Art. 205. Die Stiftung ward von den Ständen gutgeheißen, ff Art. 215. DieseVerordnung, welche sich auch auf Schuldverschreibungen von Christen bezieht, findet sich auf Seite 1938 abgedruckt in:Sammlung der annoch in Kraft bestehenden Ordnungen u. s. f. Man sehe Art. 98. ff Art. 239. Weil Bern den Devis zuhoch fand, hielt der Rath von Zürich für angemessen, diese Sache bis zur nächsten Jahrrechnung auf sich beruhen zu lassen, ffArt. 250. Sämmtliche Hoheiten wünschten, mit diesem Geschäft bis auf nächste Zahrrechnung zuzuwarten, auf welcher indcßdasselbe nicht mehr zur Sprache kam. ff Art. 251. Die Iii Stände ratificirtcn den Tarif, ff Art. 254. Sie erfolgte, ffArt. 290. Der Landvogt beantragte, 29 Jucharten urbar machen zu lassen gegen einen Canon oderRütizins" von1 Vierling Kernen auf die Zuchart, hinzufügend, daß die Sache nicht mehr die ganze Gemeinde, sondern nur 51 Bürger,von welchen die übrige» sich getrennt, berühre. Die in Stände pflichten dem Antrag bei. ff Art. 294. Zürich wie Bernließen dem fraglichen Baumeister zweihundert Gulden als Schadloshaltung zukommen; Glarus aber erklärte, den seinen Standbetreffenden Antheil aus den hoheitlichen Gefällen der Grafschaft bezahlen zu wollen.

Abschnitt: Unteres Freiamt. (Seite 483498.)

Art. 14. An die Beeidigung des Schultheißen Honegger knüpft sich folgende Anekdote: Der Herzog Ludwig Philippvon Orleans, nachheriger König der Franzosen, welcher vom Sommer 1794 bis in das Jahr 1795 unter dem Namen Corbiin Brcmgartcn sich aufhielt, führte die Bürger dieses Städtchens an, welche, nach Gewohnheit, dem Schultheiß bei seinerRückkehr zu Pferde und zu Fuß entgegenzogcn. ff Art. 1739. Betreffend die Amtsrechnung stehe die auf Seite 722 stehendeBemerkung über die badensche Amtsrechnung, ff Art. 99. Bern wie Glarus erklärten sich gegen Zürich, daß aller außer dasLand verkaufte Wein nicht verohmgeldet werden müsse.

Abschnitt: Vier ennetbirgische Vogteicn überhaupt. (Seite 499520.)

Art. 141. Man setze in dem Titel: 7. Getreideausfuhr, bei: aus den mailändischen Staaten.

Abschnitt: Lauis und Mcndris. (Seite 521525.)

In dem Titel 9. .->. (auf Seite 521) füge man hinter den Worten neuen Bischof, bei: zu Como.

Abschnitt: Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Murtcn. (Seite 915959.)

Art. 11. Concurs, Bankerott heißt im Canton Bern Gcldstag. ff Art. 14. Lob, lauckomium, le iau<> war eine Ent-schädigungsgcbühr beim Verkaufe erblchen- und heimfallspflichtigcr Güter an den Lehcnhcrrn durch den Verkäufer, ut ls»ael

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