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Anhang,
Abschnitt: Rhcinthal, (Seite 334—419,)
Art, 1», Fraucnfeld, 14. Juli 173K, Nach der verabredeten Ordnung legte der Gesandte von Uri für den neuen Landvogtnebst dem Patent auch eine Standcsverbürgung vor, die, wie alle Schriften aus dieser Gegend, ihren originellen Schnitthatte und so anfing: „Wir Landammann und Landrath zu Uri, obschon es unnöthig wäre, dennoch aber in Gemäßhcit der neuangenommenen Gewährleistung verbürgen für unfern hochgeachten Mitherrn u, s, f." («> jj Art, 13—32, Das Rechnungsjahrging von Johannes des Täufers Tag bis wieder dahin. Von den Einnahmen bezogen Glarus und Appenzell jedes einen Achtel,die übrigen sieben Orte theilten sich in die restircnde Summe. Bei der Vergütung von Rückschlägen fand das gleiche Vcrhältnißstatt, jj Art. 30, Von dem Hofe Thal kam im Jahre 1732 ein solches Memorial ein.
Abschnitt: Grafschaft Sargans. (Seite 413—437.)
Art. 3. Frauenfeld, 13. Juli 1784. Die letzten Tage der vorigen Woche waren gänzlich den sargansischen Vorständen,nämlich sieben Recursen und einem Civilproceß gewidmet, von denen der Herr Landvogt nicht Einen gewonnen hat, vielmehrin I>ie»» sesswrio von Jhro Gnaden von Erlach mit einem Beiwort belegt worden sind, das kein Ehrenmann ertragenkönnte. <11) jj Art. 5. Fraucnfeld, 21, Juli 1788, Seit letztem Donnerstag hat die L. Session die sargansischen Geschäfteabgethan. Herr Landvogt und Herr Landschreiber ergötzten die Herren Ehrengesandtcn durch ihren drollichten Aufzug, undbetrübten sie hingegen dadurch, daß am Donnerstag Abends, da die beiden Herren mit einander Besuche machten, der Landvogtso betrunken war, daß er mit einem alten Weib in Streit gcrieth, welche ihm auf offener Straße ein ihr zugerufenes Schimpf-wort mit Wucher zurückgab. Was soll man von solchen Regenten denken? <14> jj Art. 7, Franenfeld, 13. Juli 1732, DreiTöchter zu Flums, im Sarganserland, hatten eine gewisse Gallin auf offener Straße nach vorgefallenem Wortwechsel ihrerjungfräulichen Zierde beraubt, die in einer Haube und Haarnadel besteht. Dieser nach dortiger Landessitte wichtige Schmuckwurde gewaltsam auf die Erde geworfen und hieraus entspann sich ein sehr kostbarer Proeeß, Die Gallin forderte Satis-faction vor dem Landvogteiamt; ihre Gegnerinnen hingegen machten sich zum Beweis anheischig, daß sie nur eine gerechteStrafe an ihr ausgeübt hätten. Von beiden Seiten wurden Kundschaften außer Landes eingeholt, die sich bald widersprachen,bald zurückgenommen, bald nicht angehört wurden. Inzwischen zeigte sich so viel, daß vor mehrern Wochen die Gallin zuSchwyz wegen eines unehelichen Kindes in VerHaft gewesen war, das sie in Lachen zur Welt gebracht und etwas Zeit hernachexponirt haben soll. Die langwierigen Criminalproceduren in Schwyz hatten indeß eine Kostenmasse von ungefähr fünfzehn-hundert Gulden veranlaßt, und nun fiel die Sentenz über die Beschimpfung der Gallin in Sargans dahin aus, die dreiTöchter sollen, nebst einer geringen Buße, alle Proccßkosten bezahlen, weil sie ihre Gegnerin, ehe derselben Verbrechen erwiesengewesen sei, thätlich angegriffen hätten. Sie können sich leicht vorstellen, daß diese Sentenz von dem L. Syndicat ganz umgekehrtwurde. Das Traurige bei der Sache aber sind folgende Umstände, Die Gallin ist dermalen verrückt, und nicht nur ihre,sondern auch ihres Bruders Mittel sind zu Händen des Standes Schwyz confiscirt, weil derselbe für sie verbürgt hat. BeiderVermögen soll kaum zur Bezahlung der Kosten hinreichen. Nun kömmt noch dazu, daß ziemlich zuverlässigen Berichten nach,eine, wo nicht zwei schlechte Weibspersonen das epponirte Kind als ihr Eigenthum reclamircn, so daß es beinahe mehr alssalomonischer Weisheit bedürfte, um den wahren Knoten dieser Jntrigue zu entdecken, deren Entwicklung der gute und redlicheHerr Landvogt zu Sargans lange nicht gewachsen war. <14> jj Art, 13—32, Betreffend die Amtsrechnung siehe die auf dieser Seitestehende Bemerkung über die rhcinthalische Amtsrechnung, jj Art. Kl. Tagmulchcn heißen die Aelpler im Sarganserlanddie Milch (Molken), welche den Kühen auf den Alpen des Morgens entnommen wird, bevor dieselben auf die Tagcsweidegetrieben werden,
Abschnitt: Oberes Freiamt. (Seite 437—454.)
Art, 7. Fraucnfeld, 21. Juli 1731. Bei der Vorstellung des Herrn Landvogts Kamcr wußte Herr Landamman Rcding,von Schwyz, mit besonderer Geschicklichkeit die guten, aber oft bloß negativen Eigenschaften eines uncultivirten Landmannszu Regententugenden zu erhöhen und in günstigen Kontrast mit dem Mißbrauch zu setzen, der zuweilen von Kenntnissen undTalenten gemacht wird. <14) jj Art, 17—36, Betreffend die Amtsrechnung siehe die obige Bemerkung, jj Art, 67. Sämmtlichc Ständegenehmigen den Antrag, jj Art, 82. Im Februar 1785 wurde ein solches Memorial an Zürich eingeschickt, worauf Schultheißund Rath der Stadt Lucern im Mai ihre Gegengründc an Zürich übermittelten.
Abschnitt: Grafschaft Baden. (Seite 454—483.)
Art. 11—30. Das Rechnungsjahr ging von Johannes des Täufers Tag bis wieder dahin. Die Stände Zürich und Bernbezogen gemeinschaftlich sieben Achtel der Einnahmen und hatten bei Rückschlägen sieben Achtel zu vergüten; Glarus hingegenbekam den noch übrigen Achtel und mußte bei Rückschlägen in diesem Verhältniß ersetzen, jj Art, 34, Baden, 3, August 1735.Nachdem der zur Huldigung angesetzte Tag der Stadt Baden durch den herumreitenden Großwcibel und den Städten Brem-gartcn und Mellingen schriftlich angezeigt worden und aus jedem der letztem Orte zwei MagistratSpcrsoncn, der Schultheißdes kleinen, der des großen Raths und jemand im Namen der Bürgerschaft, heute in hier erschienen waren, so wurden gegenhalb cilfUhr Morgens die bei einander versammelten Ehrengesandtschaften von dem großen und kleinen Rath der Stadt Baden